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Eisenach: Residenzpflicht verletzt - von Ausweisung bedroht

Videointerview mit Jose Maria Jones
Jose Maria Jones reiste im Frühjahr 1999 mit einer Delegation der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrant/innen durch mehrere deutsche Städte und geriet dabei in Polizeikontrollen. Da er keine Genehmigung zum Verlassen seines Landkreises vorlegen konnte, will die Ausländerbehörde des Wartburgkreises in Thüringen Jose Maria Jones aufgrund dieser Residenzpflichtverletzung aus Deutschland ausweisen.
In ungewöhnlicher Deutlichkeit erklärt die Ausländerbehörde, wie sie an Jose Maria Jones ein Exempel zu statuieren gedenkt:
In dem Bescheid heißt es: Er habe Straftaten begangen, weil er sich nicht in seinem Landkreis aufgehalten hat, stelle ein Sicherheitsrisiko für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar.

Zitat: Durch die mehrfachen Verstöße gegen das geltende Asylverfahrensgesetz werden die öffentliche Sicherheit und Ordnung i. S. v. § 45 Abs.1 AuslG maßgeblich beeinträchtigt sowie erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt. (...) Mit der Ausweisung des Herrn Jones sollen andere Ausländer davon abgehalten werden, Straftaten gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu begehen. Es soll damit deutlich gezeigt werden, daß gerade der wiederholte Verstoß von Asylbewerbern gegen die räumliche Beschränkung des Bereichs der Aufenthaltsgestattung auch zur Beendigung ihres Aufenthalts führen kann, (…). Die Ausweisung aus generalpräventiven Gründen, also zur Abschreckung anderer Ausländer, ist nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht dann gerechtfertigt, wenn andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen drohenden Ausweisung veranlasst werden, sich in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß zu verhalten. (…) Nur durch die kontinuierliche Anwendung der Ausweisermächtigung kann eine generalpräventive, also abschreckende und damit verhaltenssteuernde Wirkung bei anderen Ausländern entfaltet werden, insbesondere wird damit auch gegenüber potentiellen Ersttätern durch die Ausweisung eine abschreckende Wirkung ausgelöst. Zitatende.

Zwar genießt Jose Maria noch vorläufigen Rechtsschutz: Die Ausweisung kann erst dann vollzogen werden, wenn sein Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt ist, aber dennoch: die Androhung zurück in Verfolgung, Bürgerkrieg, Folter- und Todesgefahr geschickt zu werden, bleibt bestehen und erzeugt Angst und Panik in ihm.
Am 20. März 2002 sollte vorm Amtsgericht Gera sein Asylverfahren entschieden werden. Nach angekündigten Protestaktionen wurde der Termin zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Jetzt wurde ein neuer Gerichtstermin für Mittwoch, den 24. Juli 2002 ab 13 Uhr in Eisenach angesetzt. Das Gericht hat seinen Sitz am Theaterplatz 5 in 99817 Eisenach. Karawanegruppen mobilisieren für diesen Tag zu einer Protestkundgebung vorm Gericht. Weitere Informationen auf der Homepage des Bremer Menschenrechtsvereins.
Ein Kurzvideointerview mit Jose Maria unter
 http://www.umbruch-bildarchiv.de/video/gesetze/josemariajones.html

 

13.07.2002
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