nadir start
 
initiativ periodika archiv adressbuch kampagnen aktuell

Berlin: Totalverweigerer vor Berufungsgericht

Montag, 13. Mai 2002
13.30 Uhr
Landgericht Berlin
Turmstraße 91, Raum 621

Dirk Schwieger ist in erster Instanz auf Grund seiner totalen Kriegsdienstverweigerung vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Januar 2001 zu 40 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung hatte er Berufung eingelegt, die am 13. Mai 2002 verhandelt wird.

Im November 1998 trat Dirk Schwieger seinen Zivildienst in Hamburg
an. Nach dem er erkannt hatte, dass der Zivildienst im Rahmen der
zivil-militärischen Verteidigungsplanung ebenfalls ein Kriegsdienst
ist, brach er den Zivildienst im April 1999 nach fünf Monaten
Dienstzeit aus Gewissensgründen ab. Er hat damit formal den
Straftatbestand der Dienstflucht erfüllt. In der BRD umfaßt das
Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung lediglich den Dienst an der
Waffe. Wer auch den Kriegsdienst ohne Waffe verweigert, wird für
seine konsequente Entscheidung mit Strafmaßnahmen verfolgt.

Rechtsanwältin Gabi Heinecke aus Hamburg führte in ihrem Plädoyer
aus, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus
Gewissensgründen grundsätzlich einen höheren Schutz genießt als die
Pflicht zur Erfüllung der Wehrpflicht im Zivildienst. Sie plädierte
deshalb auf Grund seiner Gewissensentscheidung auf Freispruch.

 

11.05.2002
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär [homepage]   [Email] [Aktuelles zum Thema: Antimilitarismus]  Zurück zur Übersicht

Zurück zur Übersicht