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Berlin: Prozess gegen den Totalverweigerer ausgesetzt.

Prozess gegen den Totalverweigerer ausgesetzt.
Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Wehrpflicht wird abgewartet.

Das Verfahren gegen den totalen Kriegsdienstverweigerer Olaf S. ist
heute durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten ausgesetzt worden.
Das Gericht wird erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
über die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht abwarten. Damit
entsprach es dem Antrag des Rechtsanwalts Wolfgang Kaleck.

Kaleck wies darauf hin, dass noch in Kürze mit einer Entscheidung
über die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht gerechnet werden muss.
Wäre der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt worden,
dann wäre ein weiterer Antrag zum Tragen gekommen, der sich auf das
Verbot der Doppelbestrafung bezieht.

Olaf S. wurde bereits am 27. Februar 2001 durch das Landgericht
Berlin auf Grund seiner konsequenten Kriegsdienstverweigerung zu
einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der
formale Strafvorwurf: Fahnenflucht. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Da es der Berliner Staatsanwaltschaft aber zu "milde" war - sie
hatte eine sechsmonatige Haftstrafe gefordert - hat sie ein erneutes
Strafverfahren gegen Olaf S. eingeleitet, diesmal mit dem Vorwurf
der Gehorsamsverweigerung.

Dieses Vorgehen ist skandalös. Mit der totalen Kriegsdienstverweigerung
kann zwar formal das Begehen zweier Straftaten verbunden sein:
Fahnenflucht durch Abwesenheit von der Truppe und Gehorsamsverweigerung
in der Truppe. Laut Grundgesetz darf aber eine mehrfache Bestrafung
auf Grund ein und derselben Handlung nicht erfolgen. Doch genau
dies strebt die Staatsanwaltschaft an. Sie wünscht eine Doppelbestrafung
und verstößt damit gegen ein Verfassungsprinzip.

 

06.03.2002
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