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Berlin: [PI 07/02]: Prozess gegen Olaf Szczepanski: Totalverweigerer erneut vor Gericht

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Presseinfo-Nr.: 07/02
Datum: 04.03.2002
Redaktion: Ralf Siemens

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Prozess gegen Olaf Szczepanski:
Totalverweigerer erneut vor Gericht

Dienstag, 5. März 2002
09.00 Uhr
Amtsgericht Berlin-Tiergarten
Turmstraße 91, Raum 769

Olaf Szczepanski wurde bereits am 27. Februar 2001 durch das
Landgericht Berlin auf Grund seiner konsequenten Kriegsdienstverweigerung
zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der formale Strafvorwurf: Fahnenflucht. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Da es der Berliner Staatsanwaltschaft aber zu "milde" war, sie hatte
eine sechsmonatige Haftstrafe gefordert, hat sie ein erneutes
Strafverfahren gegen Olaf Szczepanski eingeleitet, diesmal zum
Vorwurf der Gehorsamsverweigerung.

Dieses Verhalten ist skandalös. Mit der totalen Kriegsdienstverweigerung
kann formal das Begehen zweier Straftaten verbunden sein: Fahnenflucht
durch Abwesenheit von der Truppe und Gehorsamsverweigerung in der
Truppe. Laut Grundgesetz darf aber eine mehrfache Bestrafung auf
Grund ein und der selben Handlung nicht erfolgen. Doch genau dies
strebt die Staatsanwaltschaft an. Sie wünscht eine Doppelbestrafung
und verstößt damit gegen ein Verfassungsprinzip.

Olaf Szczepanski, der im Januar 1999 zum Grundwehrdienst einberufen
wurde, hatte seinen Dienst nicht angetreten. Von den Feldjägern der
Bundeswehr wurde er am 22. März 1999 aufgegriffen und der Truppe
zugeführt. Wegen seiner Abwesenheit von der Truppe und seiner dann
erfolgten Gehorsamsverweigerung wurde er 70 Tage unter verschärften
Bedingungen arrestiert. Dann erhielt er Dienstverbot und wurde
später aus der Bundeswehr offiziell entlassen. Im April 2000
verurteilte ihn das Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Fahnenflucht
zu einer Geldstrafe, gegen das beide Prozessparteien Berufung
eingelegt hatten.

 

04.03.2002
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