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FrankfurtMain: Lufthansa verliert Prozeß gegen AbschiebegegnerInnen

deportation.class stop!
 http://www.deportation-alliance.com

»kein mensch ist illegal«
Tel. 0172-6699454


Pressemitteilung 1.2.2002

Lufthansa verliert Prozeß gegen Abschiebegegner
Verfügung aufgehoben - Lufttransa Deportation Class-Bus geht demnächst auf
Städtetour

Mit Urteilsverkündung vom 1. Februar 2002 hat das Landgericht Frankfurt alle
Teile einer Verfügung aufgehoben, mit der Lufthansa im November 2001 die
Nutzung eines Kleinbusses mit der Aufschrift "Lufttransa Deportation Class"
im öffentlichen Raum hat untersagen lassen.

Silke Wagner, Künstlerin aus Frankfurt, sowie Hagen Kopp, Aktivist der
"deportation class stop!"-Kampagne kündigten unmittelbar nach dem Urteil an,
daß der Bus wieder zum Einsatz komme. "Wir planen nun eine Städtetour mit
unserem Bus. Lufthansa stellt nach wie vor ihre Flugzeuge für Abschiebungen
zur Verfügung, und ihr Vorstand soll merken, daß sich unser Protest gegen
diese deportation-class eher ausweitet, wenn sie uns mit Verboten und
Prozessen überziehen".

Im mündlichen Verfahren am 25.1.02 hatten Lufthansa-Anwälte verzweifelt
geltend zu machen versucht, daß der englischsprachige Begriff "deportation"
eine Assoziation mit der Deportationspolitik in der NS-Zeit beabsichtige und
deshalb, vor allem bei einer Benutzung im öffentlichen Raum, als besonders
rufschädigend einzuschätzen und zu untersagen sei. Auf Nachfrage mußten sie
allerdings einräumen, daß Lufthansa bei Abschiebungen als Bezeichnung für
die Betroffenen selbst den Begriff des "deportee" verwende. Insofern und
auch weil es sich schließlich um eine internationale Kampagne mit
durchgehend englischsprachigen Begriffen handelt, war schon in der
Verhandlung absehbar, daß das Gericht der Lufthansa-Argumentation nicht
folgen würde.

"Ich konnte mir nicht vorstellen, daß die künstlerische Freiheit dermaßen
eingeschränkt werden kann," kommentiert Silke Wagner das Urteil. Die
Verfügung gegen sie war vollständig aufgehoben worden und sie wird den Bus
und die damit durchgeführten politisch künstlerischen Performances in den
nächsten Monaten weiter in Kunstausstellungen präsentieren.

Gegen Hagen Kopp hatte das Landgericht die Verbotsverfügung zur Nutzung des
Busses im öffentlichen Raum ebenfalls aufgehoben, aber einen zweiten Teil
der Verfügung aufrechterhalten. Bezugnehmend auf einen Einfahrtsversuch in
das Lufthansa-Betriebsgelände bleibt es untersagt, ohne Sondererlaubnis mit
dem Bus auf Lufthansa-Gelände zu fahren.

"Das allerdings," so Kopp, "ist ohnehin nicht beabsichtigt. Aber Lufthansa
wird sich in Zukunft vermehrt mit der Anwesenheit des ,Abschiebebusses' vor
ihren Toren und Veranstaltungen konfrontiert sehen."

Hagen Kopp
Tel. 0172-6688454

weitere Informationen:  http://www.aktivgegenabschiebung.de/lufttransa.html


 

01.02.2002
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