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world-wide-web: Schönbohm will kritische Internetseite abschalten

Liebe Leute,

nun stand es sogar schon in der bürgerlichen Presse, die BILD fällt
über uns her und das Telefon steht kaum noch still. Aber die linken
Medien haben über die Repressalien gegen die VI noch nichts berichtet.
Ehrlich gesagt verwundert uns das etwas. Vielleicht klappt es ja noch.


Volksinitiative zur Stärkung
der Grund- und Bürgerrechte
gegenüber der Polizei


Lindenstraße 53
14467 Potsdam
Tel. 0331-2805083
Fax: 0331-2708728

 http://www.polizeibrandenburg.de

Potsdam, den 07.01.02

Pressemitteilung

Schönbohm will kritische Internetseite abschalten

Die Auseinandersetzung um die Internetdomain www.polizeibrandenburg.de
wird nun auch die Gerichte beschäftigen.

Das brandenburgische Innenministerium hat inzwischen über eine
Berliner Anwaltskanzlei beim Potsdamer Landgericht beantragt, die
Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte zur
Übertragung der Domain an das Ministerium zu verpflichten.

Die Polizei, die im Internet unter www.polizei.brandenburg.de zu
finden ist, macht durch das Innenministerium geltend, daß die
Volksinitiative mit dem gewählten Domainnamen in das Namensrecht der
Polizei eingreifen würde.

Wenn es um die Nutzung des Internet für parteipolitische Zwecke ging,
war die brandenburgische CDU in der Vergangenheit durchaus nicht
zimperlich. Im letzten Landtagswahlkampf sicherte der heutige Sprecher
des Innenministers Heiko Homburg die Domains www.manfred-stolpe.de und
www.regine-hildebrandt.de, um die Nutzer des Internet ausgerechnet auf
die Homepage der CDU umzuleiten. Vor wenigen Monaten versuchte die
CDU-Vorsitzende Angela Merkel, sich die Domain www.bundeskanzlerin.de
zu verschaffen. Es liegt auf der Hand, daß diese Beispiele klare
Versuche darstellen, Internetnutzerinnen gezielt zu täuschen und diese
Täuschung für eigene Zwecke zu nutzen.

Gerade in der Werbung werden in großem Umfang Verwechslungen
provoziert und falsche Eindrücke erweckt, um Aufmerksamkeit zu erregen
und privatkommerzielle Interessen zu verfolgen. Würde jeder
Verwechslungseffekt durch Gerichte und staatliche Stellen verfolgt
werden, wären die Gerichte sicher noch stärker überlastet und die
Werbung noch langweiliger.

Im Gegensatz zu führenden CDU-Politikern will sich die Volksinitiative
weder eines Behördennamens noch persönlicher Namen Prominenter
bedienen. Vielmehr bezeichnet der Domainname www.polizeibrandenburg.de
einfach das, womit sich die Homepage tatsächlich und ausschließlich
beschäftigt.

Jeder Nutzerin, die im Internet ins Blaue hinein Adressen ansteuert,
ist klar, daß sie auch auf fremden Seiten landen kann. Wer es eilig
hat und sichergehen will, nutzt eine Suchmaschine. Daß ausgerechnet
das Innenministerium, das sich maßgeblich für
Grundrechtseinschränkungen durch Videoüberwachung, Aufenthaltsverbote
und den Todesschuß eingesetzt hat, nunmehr ein Bürgerrecht auf
Internetnutzung ohne Irrtum konstruiert und dieses Konstrukt auch noch
über das Interesse der Volksinitiative am Betrieb der Homepage stellt,
ist absurd. Offenbar hat der Innenminister noch nicht akzeptiert, daß
Volksinitiativen im Land Brandenburg Verfassungsrang haben und daß
sich andererseits die Bevölkerung durchaus ohne Vormund den Weg durch
das Internet erschließen kann.

Auch die Volksinitiative hat keinerlei Interesse, mit der Polizei
verwechselt zu werden. Ein roter Link auf der schwarz-weiß gehaltenen
Startseite genügt u.E. auch, um selbst die Unbeholfensten zielsicher
zur Polizeiseite zu leiten.

Es ist offensichtlich, daß das Innenministerium mit der Klage nicht
die Arbeitsfähigkeit der Polizei sicherstellen, sondern die Arbeit
kritischer Gruppen behindern will. Von diesen Versuchen werden wir uns
nicht einschüchtern lassen.

Mit der Klage gegen die Internetdomain geht der Innenminister nicht
nur gegen die Volksinitiative vor, sondern greift die Unabhängigkeit
und Informationsfreiheit der Medien an. Dies könnte schon bald die
Märkische Allgemeine Zeitung zu spüren bekommen, die derzeit über
www.landbrandenburg.de erreichbar ist.

Wegen dieser grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreites bitten wir
Sie um eine angemessene Berichterstattung über die eingereichte Klage
und den für den 16.01.02 anberaumten Gerichtstermin.


"Laines Rumpf"

 

10.01.2002
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