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Berlin: rechtsfreie Bundeswehr

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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Presseinfo-Nr.: 01/02
Datum: 03.01.2002
Redaktion: Ralf Siemens

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77 Tage Arrest für Totalverweigerer - Bundeswehr im rechtsfreien
Raum

Der 19-jährige Berliner Totalverweigerer Malik S. ist heute erneut
für 21 Tage in Arrest genommen worden. Malik S. wurde zum 1. November
2001 in die 8. Kompanie des Sanitätsregiments 6 einberufen. Er hat
sich am 3. November bei "seiner" Einheit in Breitenburg bei Itzehoe
gemeldet und seither alle Befehle konsequent verweigert. Bisher
wurden gegen ihn drei Disziplinararreste mit einer Gesamtdauer von
56 Tagen vollstreckt. Das militäreigene Truppendienstgericht Nord
hat einem entsprechenden Antrag des Regimentskommandeurs, Oberfeldarzt
Hohmann, zugestimmt.

Die Bundeswehr weicht hier deutlich von der üblichen Praxis ab,
keinen über 63 Tage andauernden Arrest zu verhängen. Mit dieser
vierten Arrestierung wird er 77 Tage in einer Zelle von einer Größe
von sechs Quadratmeter weggesperrt gewesen sein. Malik S. hat einmal
täglich in Begleitung von Wachsoldaten Ausgang. Lediglich eine
Stunde Besuchszeit wird ihm gestattet. Die Bundeswehr versucht mit
diesen übermäßigen und rechtsbeugenden Mitteln, den Willen des
Kriegsdienstverweigerers zu brechen. Zusätzlich stellt die Bundeswehr
Strafanzeige, in Maliks Fall wegen Gehorsamsverweigerung. Eine
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann in diesem Fall ausgesprochen
werden.

Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgründen grundsätzlich
jeden Kriegsdienst ab. Da der Zivildienst fester Bestandteil der
zivil-militärischen Kriegsplanung ist, bietet die staatliche
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer für ihn keine Alternative.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können nach Verkündung des
Verteidigungsfalles für unbegrenzte Zeit zu kriegsunterstützenden
Einsätzen einberufen werden. Der Zivildienst ist ein waffenloser
Kriegsdienst, den Malik konsequenter Weise ebenfalls verweigern
muss.

Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung
allerdings keinen Strafcharakter annehmen. Arrestierung soll die
"Bereitschaft" fördern, die "soldatische Pflicht zu erfüllen." Da
die bisherigen 56 Tage Arrest weder die Gewissensentscheidung noch
den Willen Maliks gebrochen haben, werden die weiteren 21 Tage
Arrest ihn nicht dazu bringen, sich dem Militär unterzuordnen. Diese
erneute Arrestierung ist ungesetzlich, weil sie ausschließlich einen
Strafcharakter hat.

Wir fordern die sofortige Entlassung von Malik S. aus dem Arrest.
Die brachiale Durchsetzung des totalen Machtanspruchs gegenüber
konsequenten Kriegsdienstverweigerern mittels Arrestierung ist
rechtswidrig. Dieses Mittel ist bei totalen Kriegsdienstverweigerern
völlig untauglich, da ihre Entscheidung nicht zu brechen ist.?

 

04.01.2002
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