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Hamburg: Lautsprecher der Gleichschaltung - 20% für Richter gnadenlos

Lautsprecher der Gleichschaltung
20% für Richter gnadenlos

Er gehört zu denen, die nach den Anschlägen im September ihren inneren Reichsparteitag erlebt
haben dürften: Ronald Barnabas Schill, Gründer der Hamburger „Partei Rechtsstaatlicher Offensive"
(PRO), die bei der Bürgerschaftswahl am 23. September knapp 20 Prozent abgegriffen hat. Mit
seinem Lieblingsthema Innere Sicherheit hat er die Ausrichtung des gesamten Hamburger
Wahlkampfs vorgegeben, und die übrigen Parteien haben das Thema dankbar aufgegriffen, wenn sie
es auch gern so hätten aussehen lassen, als sei es ihnen aufgezwungen worden. Es funktioniert
immer auf die gleiche Weise: Mit dem korrupten Argument, dies und jenes dürfe nicht den Rechten
überlassen werden, wird deren gesamte Agenda übernommen. Da ist es auch völlig gleichgültig, wer
mit wem koaliert, ob Schill als Mehrheitsbeschaffer für die CDU fungiert, was zur Zeit am
wahrscheinlichsten ist, oder ob sich eine große Koalition bildet. In der Sache sind sich ohnehin alle
einig, bloß bringt Schill die Dinge so schön auf den Punkt, wie sich's die anderen im ach so liberalen
Hamburg bisher nicht zu sagen getraut haben. Die Junkies stören und machen Dreck, das Problem
seien aber vor allem die Dealer, die man härter bestrafen müsse und die meistens Ausländer seien,
weswegen das Asylrecht unbedingt wegfallen müsse, da sich ohnehin 97 Prozent aller Asylsuchenden
unberechtigterweise in Deutschland aufhielten. Das Sicherheitsempfinden der normalen – also
gesunden und arbeitsamen – Bürger müsse stärker berücksichtigt werden, während die SPD nach 44
Jahren Filz und Klüngel die Sorgen des kleinen Mannes auf der Straße völlig aus den Augen verloren
habe. (Wobei nicht nur der notorisch zu kurz gekommene „kleine Mann" zu den Anhängern Schills
gehört, sondern auch steiflippige Patrizier aus Blankenese und mittlerweile arrivierte Alternativniks aus
dem Schanzenviertel und St. Georg.) Neu ist somit allenfalls das Bekenntnis zu mehr Bürgernähe, das
stets der Ausdruck einer autoritären Gesinnung ist.

Ein Unhold

Seine Qualifikation als bürgernaher Haudegen erwarb sich Schill in seiner Funktion als Amtsrichter
durch die, wie es in seinem Jargon heißt, konsequente Anwendung bestehender Gesetze. Mit seinen
unverhältnismäßig harten Strafen, die ihm den halb bewundernden Spitznamen „Richter Gnadenlos"
eingebracht haben, steht er in der üblen Tradition des Wiener Hofrats Johann Feigl, der über Karl
Kraus' „Sittlichkeit und Kriminalität" auf die Nachwelt gekommen ist. Im Mai 1999 verurteilte Schill
einen Angehörigen der autonomen Szene wegen Nötigung zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung und
ging damit weit über den Strafantrag der Anklage hinaus, welche sechs Monate auf Bewährung
gefordert hatte. Als sich daraufhin zwei der Zuhörer während der Urteilsverkündung aus Protest nicht
erhoben, verknackte Schill sie prompt wegen „ungebührlichen Verhaltens" und Mißachtung des
Gerichts zu drei Tagen Ordnungshaft. Die Anwälte der Gemaßregelten legten Haftbeschwerde ein, die
Schill freilich erst einmal liegen ließ, um sie erst zwei Tage später an das Oberlandesgericht
weiterzuleiten. Im September 2000 wurde Schill daraufhin vom Landgericht Hamburg wegen
Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 DM verurteilt. Sowohl Schill als auch die
Staatsanwaltschaft legten gegen die Entscheidung Berufung ein – jener wollte einen Freispruch, diese
wollte Schill zusätzlich wegen Freiheitsberaubung verurteilt sehen –, und so wurde der Fall Schill vor
dem Bundesgerichtshof erneut verhandelt.
Schills Hoffnung, mit einem Freispruch triumphal in den Hamburger Wahlkampf ziehen zu können,
wurde indes enttäuscht. Verurteilt wurde er aber auch nicht. Der Bundesgerichtshof drückte sich um
eine Entscheidung herum, nachdem Generalbundesanwalt Kay Nehm einen Freispruch beantragt
hatte. So wurde das Urteil des Landgerichts Hamburg für rechtsfehlerhaft erklärt und der Fall zur
erneuten Prüfung an das Landgericht zurückverwiesen, wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofs
am 4. September 2001 mitteilte. Der Bundesgerichtshof war somit fein raus, der Popularität Schills
hätte ein Schuldspruch aber vermutlich keinen Abbruch getan, wäre ein solcher ihm und seinen
Anhängern doch ein Beweis dafür, daß die lasche deutsche Justiz, wenn, dann stets die Falschen
bestraft.


Per Rechtsstaat in die Wertegesellschaft

So konnte Schill denn wohlgemut in den Wahlkampf ziehen. Wie das Wahlergebnis zeigt, hat es
sich gelohnt. Das ganz und gar nicht überraschende gute Abschneiden der PRO erweist die nach wie
vor vorhandene Neigung der deutschen Staatsbürger zu charismatischen Führergestalten und
zugleich deren Verfall. Denn gemessen an dem, was gemeinhin als „charismatische Persönlichkeit"
gilt, ist Schill eine eher blasse Gestalt. Er ist der Prototyp des Kleinbürgers, der es denen da oben mal
zeigen will und sich über sein eigenes erbärmlich langweiliges Dasein mit dem Schwelgen in
Allmachtphantasien („Wenn ich was zu sagen hätte...") hinwegtröstet – nur, daß sie sich für ihn
teilweise verwirklicht haben. Anders als etwa Haider oder Berlusconi verfügt Schill über keinerlei
politische Erfahrung und taugt damit um so besser zur Identifikation, da er von der Korruption und dem
Parteiengezänk derer da oben noch nicht angekränkelt ist. Da ihm seine Durchschnittlichkeit
wenigstens halb bewußt sein muß, umgab er sich bei Wahlkampfauftritten mit einer Riege von
Statisten – allesamt Parteimitglieder, die aber nichts zu melden haben, denn Schill ist die PRO –, vor
deren nicht zu unterbietender Blaßheit er sich immer noch strahlend abhob. Noch nicht einmal ein
richtiger Faschist ist er. Im Diskussionsforum des Nationalen Info-Telefons rümpft man die Nase über
seine Nähe zum Establishment, und man hat recht damit. Fern liegt ihm der positive Bezug auf den
Nationalsozialismus, mit dem Jörg Haider Punkte macht. In einem Gespräch mit dem Fernsehpfarrer
Jürgen Fliege, das im Evangelenblättchen Chrismon abgedruckt wurde, verwahrt er sich gegen die
Forderung des Pfaffen, die überlebenden Opfer des Holocaust mögen in wahrhaft christlicher Weise
ihren Peinigern verzeihen, mit der Begründung, dies sei eine unerträgliche Verharmlosung des
Holocaust und eine Beleidigung der Opfer. Die Rhetorik, die für den Eintritt in die politische Klasse der
BRD vonnöten ist, hat er gelernt, und ihre Ziele sind die seinen. Vom Bundesabschiebeminister
unterscheidet er sich bloß durch einen Buchstaben. Das Parteiprogramm der PRO werden die
wenigsten seiner Wähler gelesen haben, und das müssen sie auch nicht, kann man doch von einem
automatischen Gleichklang ausgehen. Schon die Präambel macht deutlich, wie sehr sich Schill im
Mainstream befindet. Vom „Schutz der Gemeinschaft vor kriminellen und/oder subversiven sowie
autonomen Kräften" ist da die Rede, ferner von der „Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern, welche sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten", die aber, wie man weiß, ohnehin nur
eine Minderheit darstellen, weshalb man das Recht auf Asyl „aus der Verfassung zu nehmen und als
einfaches Gesetz zu manifestieren" hätte (Art. 6). Die Forderungen, die die PRO stellt, wurden lange
vor Schill schon von rechtschaffenen Hamburger Bürgern formuliert, etwa die Schließung von
Fixerstuben, die schärfere Verfolgung und Bestrafung von Dealern, bis hin zur Abschiebung, der
Einsatz von Brechmitteln gegen diese, der Einsatz von sogenannten Scheinkäufern, mithin von als
Drogengebrauchern getarnten Polizeibeamten zum Zwecke der Provokation von Straftaten – eben
dem Verkauf illegaler Substanzen – und der anschließenden Verhaftung, ferner die Schließung der
Roten Flora und anderer „rechtsfreier Räume" usw. Überhaupt scheinen Hamburgs rechtschaffene
Bürger aller Einkommensklassen vom Thema Drogen regelrecht besessen zu sein, was schon lange
vor Schills Wahlerfolg auf der Hand lag. Nahe hätte gelegen, die, notwendig aufeinander verwiesenen,
Dealer und Junkies gewähren zu lassen und die einen ihren Handel betreiben, die anderen nach ihrer
Facon selig oder unselig werden zu lassen, derweil man ungerührt seinen eigenen Geschäften hätte
nachgehen können. „Aber die Beschaffungskriminalität und die armen Kinder!", wurde gerufen und
massiver Handlungsbedarf suggeriert. Auf den Gedanken, mit der Legalisierung aller Drogen das
Problem der Beschaffungskriminalität sofort aus der Welt zu schaffen, kam keiner, und daß Dealer
durch das gezielte Anfixen von Kindern und Jugendlichen ihren Kundenkreis zu erweitern trachten,
gehört nach wie vor zu den unausrottbaren Mythen. Stattdessen verrät das Ressentiment gegen die
Dealer einiges über den Zusammenhang von Haß und Neid. Über die Dealerparanoia als Ausdruck
pathischer Projektion hat Lars Quadfasel in der Bahamas Nr. 24 das Notwendige geschrieben, unter
anderem dieses: „Im Haß auf den Drogenhandel ist noch jene Anstrengung zu spüren, die den
Staatsbürger seine gelungene Disziplinierung gekostet hat und die es ihm ermöglicht wie ihn dazu
nötigt, im spontanen Antikapitalismus die Herrschaft von Staat und Kapital ins ewige zu prolongieren –
der Haß auf die Verführung. Käme ihm der Gebrauch von Drogen nie in den Sinn, wie er es mit
Abscheu stets versichert, bräuchte er sich vom Händler nicht beeindrucken zu lassen. Selbstbewußt
ließe der suchtresistente Bürger ihn stehen. Stattdessen aber sieht er alle bedroht von dem, was
angeblich niemanden locken könne – ahnungslos ins Drogenelend getriebene Schulkinder und
Discobesucher, denen nichtsahnend Stoff verabreicht wird, dem sie dann verfallen. Solidarität verspürt
er mit dem Junkie, den er für krank und hilflos erklärt und sich ihm darin nicht einmal ganz unähnlich
wähnt. Schuld haben nicht die, die die falsche Ware kauften, sondern die, die sie feilboten.
Unverblümt spricht er aus, daß er Verantwortung sich und seinen Landsleuten nicht mehr zutraut.
Diese haben sie beizeiten an den Staat delegiert, der – vor hundert Jahren noch undenkbar – die
Reproduktion der Wertproduktiven zum Zwecke der Produktivitätssteigerung in unmittelbare Regie
genommen hat. Die Zurichtung von Stoffwechsel und Vergnügen, von Leib und Seele hält der
Staatsbürger inzwischen für unabdingbar, willig unterzeichnet er die Unterwerfung, die ihm im
Wechsel dafür Schutz, die Garantie fürs Überleben, gewähren soll. Die, die auf die staatliche Fürsorge
über den Konsum pfeifen und so den Wechsel in Frage stellen, rufen seinen Haß auf den Plan. Sie
stehen für den nicht normierbaren Genuß, der als dem subjektiven Belieben anheimgestellter erst
seinem Begriff gerecht würde, als Sinnbild des fürs Überleben verfemten menschlichen, also übers
bloße Überleben hinausschießenden Lebens."
Zu dem Haß auf unreglementierten Genuß gesellt sich das Bedürfnis, zu bestrafen. Dem Dealer
soll nicht bloß das Handwerk gelegt, er soll gefoltert werden oder im Elend dahinvegetieren. Nichts
anderes bedeutet nämlich die Forderung nach sofortiger Abschiebung. Aus der Tatsache, daß viele
der Dealer schwarzer Hautfarbe sind, ziehen Schill und seine Wähler ihre Schlüsse, wenngleich die
falschen. Ähnlich geartet ist Schills Ruf nach der Verschärfung des Sexualstrafrechts, so als seien
Sexualdelikte nicht längst strafbar und als ließen sich durch die Androhung härterer Strafen die Täter
von ihren Taten abhalten. Dies gilt zwar für jeden Bereich des Strafrechts, doch im Falle von
Sexualdelikten ist es, wie Wolfgang Pohrt an irgendeiner Stelle einmal bemerkt hat, weniger die
Schwere der Tat, als der unterstellte Genuß, den der Täter aus ihr gezogen hat, was den Bürger in
den Ruf nach harten Strafen einstimmen läßt. Wie nicht anders zu erwarten, fehlt in diesem
Zusammenhang nicht die Naziparole „Opferschutz vor Täterschutz", die Rechtsradikale jeglicher Art
stets herausposaunen, wenn irgendwo ein vermeintlicher Missetäter nicht sofort gelyncht wird. Zur
Lynchjustiz ruft Schill freilich nur indirekt auf; er möchte Sexualstraftäter kastriert sehen, und das
unterscheidet sich wahrlich bloß marginal von des Kanzlers Ruf nach „lebenslangem Wegsperren".
Von gleicher Qualität ist Schills Forderung nach strengerer Bestrafung jugendlicher Straftäter, in
der sich der Haß auf die Jugend manifestiert, wegen derer vermeintlich größeren Vitalität, ungeachtet
des Umstands, daß sich vermutlich nirgends so viele Greise finden wie in der Generation der 14- bis
18jährigen. So wird im PRO-Programm die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf elf Jahre
gefordert, die Einweisung straffällig gewordener Jugendlicher in geschlossene Heime, der Verzicht auf
„erlebnispädagogische Reisen" – nichts, aber auch gar nichts soll ihnen mehr gegönnt werden, nicht
einmal mehr unter der Kuratel beflissener Sozialarbeiter stattfindende Ausflüge, die man sich ohnehin
nur als wenig vergnüglich vorstellen kann. Auf Schills ureigenem Sachgebiet werden von der PRO
Sanktionen gegen Jugendrichter nach „unangemessen milden Entscheidungen" gefordert und
selbstverständlich, das fehlt nie, die schnelle Abschiebung ausländischer Jugendlicher. Ferner werden
„Sanktionen gegenüber Eltern, die ihre Erziehungspflicht nachhaltig verletzen" gefordert. (Auch dies
scheint mittlerweile konsensfähig zu werden, vergleiche den Artikel „Die Menschen sind nun einmal
so" in dieser Ausgabe.) Erklärtes Ziel der PRO ist die „Wiederherstellung einer Wertegesellschaft" –
auch das hat man wahrlich schon oft genug gehört –, weshalb „in allen Bereichen des öffentlichen
Lebens und innerhalb der Familien entsprechende Werte vorzuleben" seien (Art. 8). Welcher Natur die
„entsprechende[n] Werte" sein sollen, wird nicht weiter ausgeführt. Fast scheint es so, als sei dies
beinahe schon gleichgültig, Hauptsache, es wird ordentlich gemaßregelt. Jedoch zeigt ein Blick ins
Parteiprogramm sehr schnell, daß Schills Werteoffensive Bestandteil einer umfassenden
Gemeinschaftsideologie ist. Politische Entscheidungen sollen „unter Berücksichtigung des
Gemeinwohls getroffen" werden, und da die bloße Berücksichtigung noch viel zu lasch wäre, wird
gleich nachgelegt: „Persönliche Interessen sowie die Interessen von Minderheiten bilden keine
Grundlagen für allgemeinpolitisches Handeln staatlicher Organe oder von Parteien" (Art. 2). Wer hätte
Herrn Schill auch erklären sollen, was der Sinn und Zweck von Parteien in einer parlamentarischen
Demokratie ist, da doch mittlerweile allerorten derartiges verkündet wird. Tüchtig mit Werten
unterfüttert geht der Zug in die moralische Volksgemeinschaft, in der kein lästiges Parteiengezänk und
keine Sonderinteressen mehr den Gang der Dinge stören. Keine der übrigen Parteien hatte all dem
etwas entgegenzusetzen. Von der kommunitaristischen Volksgemeinschaft, die sozialstaatliche
Sicherungssysteme ablösen soll, schwärmen inzwischen alle, und dem Verlust wie immer auch
prekärer materieller Sicherheit wird mit einem paranoiden Sicherheitsdiskurs begegnet, der die
wohlbegründeten Ängste der Staatsbürger vor der eigenen Degradierung zum überflüssigen und bloß
kostenverursachenden Menschenmaterial im bedrohlichen Fremden identifiziert, der das ach so
friedliche Gemeinwesen mit Drogen und Gewalt überschwemmt und sich obendrein auf Kosten der
„Gemeinschaft" durchschnorrt. Nein, Schill hatte schon gewonnen, lange bevor der SPD-Innensenator
Olaf Scholz mit seiner Eigenbezeichnung als Law-and-Order-Mann und die GAL mit ihrer (sicher unter
„Bauchschmerzen" erfolgten) Zustimmung zum polizeilichen Einsatz von Brechmitteln gegen als
Drogendealer Verdächtigte verlorenes Terrain wiederzugewinnen erhofften. Die Beschwichtigung der
potentiellen Koalitionäre, es werde, im Hinblick auf das Programm der PRO, schließlich nichts so heiß
gegessen, wie es gekocht wird, kann kaum darüber hinwegtäuschen, daß ihnen diese Mahlzeit
schmeckt.


Stützpunkt Hamburg

Ein paar Prozentpunkte mehr mag der PRO der Anschlag in New York und der Umstand, daß
einige der mutmaßlichen Attentäter in Hamburg lebten, dann doch noch eingebracht haben. Auf seiner
Homepage verlautbarte Schill: „Wenn sich im Zusammenhang mit dem Anschlag Terroristen
ausgerechnet unsere Stadt Hamburg als Stützpunkt ausgesucht hatten macht uns das betroffen, aber
umso entschlossener im Kampf gegen das Verbrechen. Dieser ist Kampf ist besonnen aber mit aller
Konsequenz aufzunehmen" (Rechtschreibung und Zeichensetzung im Original). Daß in der BRD nun
auf dem islamistischen Terrorismus das eigene Süppchen namens Innere Sicherheit noch um ein paar
Grade heißer gekocht (und auch so gegessen) wird, sollte auch linke Gegner des Islamismus
weiterhin beschäftigen. Zumal denjenigen, die das Asylrecht abschaffen wollen, der Islamismus bloß
als ein weiterer Vorwand dient; zumal in einem Land, das weit stärker als die BRD bedroht ist – Israel
–, von einer Einschränkung der Bürgerrechte noch nichts zu hören ist. Und auch der Parteienstreit
nicht ruht.


Ingo Way/ bahamas Nr. 36


 

30.11.2001
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