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Berlin: Protest gegen Soldatendemo

DFG-VK
Deutsche Friedensgesellschaft-
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
Landesverband Berlin-Brandenburg
Görlitzer Straße 63 · 10997 Berlin
Telefon 030/61 07 44 11
 dfgvk@bamm.de

PRESSEERKLÄRUNG 11/2001
26. November 2001 verantwortlich: René Schulz

Strafanzeige wegen Soldatenversammlung:
"Keinen Cent für Euch Mörder!"


Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner haben heute am Rande der Ansammlung von
Bundeswehrsoldaten und Polizisten auf dem Gendarmenmarkt in Berlin gegen die
Forderungen der Uniformträger protestiert. Diese beanspruchten für sich
hauptsächlich mehr Finanz- und Personalmittel sowie eine "bessere"
Ausrüstung.

Vom Dach eines Hauses, das am Gendarmenmarkt liegt, wurde für alle sichtbar
ein großes Transparent mit der Aufschrift "Keinen Cent für Euch Mörder"
entrollt. Eine zweite Gruppe protestierte mit als Totenmasken geschminkten
Gesichtern gegen die Aufgaben der Bundeswehr.

Diese bestehen immer mehr darin, Krieg und Terror in die Welt zu tragen - im
Auftrag "deutscher Interessen". Der Polizei kommt dabei die Aufgabe zu, die
"Heimatfront" zu "befrieden" - durch Abschottung der Grenzen, Abschiebung
von Flüchtlingen, Eingriffe in die BürgerInnenrechte.

Die Forderung nach finanzieller Besserstellung mit der Begründung, man werde
zum Krieg führen in die Welt geschickt, ist die Forderung nach einem
Tötungszuschlag -- Menschen verachtender kann man kaum sein!

Wir fordern:

- keine Entsendung von Bundeswehr-Einheiten - nirgendwohin!
- Reduzierung der Soldatengehälter um 100 Prozent!

Die DFG-VK hat heute Strafanzeige gegen die Verantwortlichen aus dem
Bundeswehrverband und der Gewerkschaft der Polizei gestellt: Mit der
Teilnahme an der heutigen Demonstration in Uniform wurde gegen mehrere
Gesetze verstoßen.
§ 3, Absatz 1 des Versammlungsgesetzes lautet: "Es ist verboten, öffentlich
oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige
Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu
tragen".
Bei den Soldatinnen und Soldaten kommt erschwerend der Verstoß gegen § 15,
Absatz 3 des Soldatengesetzes hinzu: "Der Soldat darf bei politischen
Veranstaltungen keine Uniform tragen".


 

26.11.2001
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