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                        Itzehoe: Berliner Totalverweigerer seit dem 3. November in Arrest   Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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Datum:          21.11.2001
 Redaktion:      Ralf Siemens
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 Berliner Totalverweigerer seit dem 3. November in Arrest
 Der seit dem 3. November in Arrest befindliche 19-jährige Berliner
Malik S. ist gestern (20.11.) für weitere 21 Tage in Arrest genommen worden.
 Der Totale Kriegsdienstverweigerer wurde zum 1. November 2001
 einberufen und hat sich am 3. November in Begleitung seiner FreundInnen
 und der Hamburger TKDV-Gruppe "Die Desertöre" bei "seiner" Einheit
 in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet. Befehle hat er konsequent
 verweigert. Nach einer vorläufigen Festnahme wegen seiner
 Gehorsamsverweigerung wurde er für 14 Tage in Arrest genommen. Nach
 Beendigung dieses ersten Arrestes am 18. November hat er
 selbstverständlich wiederum an ihn ergangene Befehle verweigert.
 Darauf wurde er erneut vorläufig festgenommen. Das militäreigene
 Truppendienstgericht hat dem Antrag des Kommandeurs des 6.
 Sanitätsregiments Oberfeldarzt Hesse zugestimmt, 21 Tage Arrest zu
 verhängen.
 Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgründen grundsätzlich
jeden Kriegsdienst ab. Da der Zivildienst fester Bestandteil der
 zivil-militärischen Kriegsplanung ist, bietet die staatliche
 Anerkennung als Kriegsdienst- verweigerer für ihn keine Alternative.
 Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können für unbegrenzte Zeit zu
 kriegsunterstützenden Einsätzen nach Verkündung des Verteidigungsfalles
 einberufen werden. Der Zivildienst ist ein waffenloser Kriegsdienst,
 den er konsequenter Weise auch verweigern muss.
 Diese konsequente pazifistische Haltung wird innerhalb der Bundeswehr
disziplinarisch und außerhalb der Bundeswehr strafrechtlich verfolgt.
 Das Militär will den Willen des Kriegsdienstverweigerers durch
 mehrmalige Arrestierungen brechen. Ein Dienstverbot bis Dienstende
 wird in der Regel erst nach 63 Tagen Arrest ausgesprochen. Zusätzlich
 stellt die Bundeswehr Strafanzeige, in Maliks Fall wegen
 Gehorsamsverweigerung. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
 kann ausgesprochen werden, jedoch beträgt der übliche Strafrahmen
 mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung.
 Wir fordern die sofortige Entlassung von Malik S. aus dem Arrest.
Die Durchsetzung des totalen Machtanspruchs gegenüber konsequenten
 Kriegsdienstverweigerern ist rechtswidrig, da eine Arrestierung
 keinen Strafcharakter haben darf. Die Freiheitsberaubung soll einem
 Arrestierten dazu bringen, die "soldatischen Pflichten" zu erfüllen.
 Dieses Mittel ist aber bei totalen Kriegsdienstverweigerern völlig
 untauglich, da ihre Entscheidung nicht zu brechen ist.
 
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 ein früherer artikel hierzu:  http://www.nadir.org/nadir/aktuell/2001/11/06/7115.html 
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