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Berlin: GelöbNIX 99-Prozess: Ralf Siemens freigesprochen

Erneute Niederlage für die Staatsanwaltschaft:
Mitarbeiter der Kampagne freigesprochen

Der erstinstanzliche Freispruch von Vorwürfen wegen Widerstand,
Körperverletzung und Landfriedensbruch für Ralf Siemens von der
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär ist gestern
in einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin rechtskräftig
geworden. Die Verhandlung wurde notwendig, weil die Staatsanwaltschaft
Berufung gegen den Freispruch des Amtsgerichts eingelegt hatte.

Ralf Siemens wurde während eines rechtswidrigen Einsatzes der
Polizei bei der GelöbNIX-Demonstration am 20. Juli 1999 von Polizisten
an allen Vieren gepackt und zu einer Wanne "getragen". Als Anmelder
der Demonstration hatte er versucht, deeskalierend zu wirken, als
Polizisten das Mitführen eines Transparentes mit der - rechtlich
zulässigen - Aufschrift "Soldaten sind Mörder" zum Anlass nahmen,
in die Demonstration zu stürmen. Bei der willkürlichen Festnahme
leistete er keinen Widerstand, sondern erlitt durch die Polizisten
selbst eine Platzwunde.

Obwohl die Beweisaufnahme bereits vor dem Amtsgericht erbrachte,
dass alle Vorwürfe gegenstandslos sind, war die politische
Staatsanwaltschaft dennoch in Berufung gegangen. Ihr Motiv war
dabei offensichtlich, antimilitaristische Aktivitäten zu kriminalisieren
und von weiterer antimilitaristischer Betätigung abzuschrecken.
Damit folgte die Staatsanwaltschaft einem Muster, das auch schon
in zahlreichen früheren Prozessen nicht zum gewünschten Erfolg
führte, zuletzt im Verfahren wegen "Aufforderung zu Straftaten"
gegen die Kampagne. Erst das Kammergericht konnte Ende Juni 2001
die staatsanwaltschaftliche Verfolgungswut stoppen, mit der ein
Kampagnenplakat gegen den Kosovokrieg kriminalisiert werden sollte.
Vorausgegangen waren damals die Durchsuchung des Kampagnenbüros
und vier Verhandlungstage vor Amts- und Landgericht.

Diese Verfahren stehen im Zusammenhang mit zahlreichen anderen,
die in der Vergangenheit sowohl gegen die Kampagne als auch gegen
andere antimilitaristische Gruppen angestrengt wurden. Die überzogene
Verfolgung antimilitaristischer Aktivitäten durch die Berliner
Staatsanwaltschaft ist politisch motiviert.

 

13.09.2001
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