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neue infos vom ea in genua - gefangene werden von staatsanwaltschaft vernommen

PRESSEMITTEILUNG
des EA in Genua


BEWEGUNG IN DEN PROZESSEN GEGEN DIE GEFANGENEN
VON GENUA?

NACH DEN ZWEITEN HAFTPRUEFUNGEN BEGINNEN AB
MONTAG (20.8.2001) ZWANGSANHOERUNGEN DER 15
INHAFTIERTEN

Nachdem der größte Teil der auf der Rückreise
vom G8-Gipfel in Genua und Umgebung Festgenommen
innerhalb der letzten 10 Tage zum zweiten Mal
den Haftrichtern vorgeführt wurde, steht fest,
daß mindestens 15 Personen bis zur
Hauptverhandlung in Haft bleiben müssen. Unter
Umständen werden sie bis zu ihrer
Hauptverhandlung in etwa einem Jahr in Haft
bleiben. 34 Personen wurden freigelassen und
abgeschoben, eine steht unter Hausarrest.

Den Gefangenen wird vorgeworfen, eine kriminelle
Vereinigung gebildet oder an diesem Konstrukt
teilgenommen (§416 italienisches
Strafgesetzbuch) und /oder Plünderungen und
Zerstörungen begangen zu haben (§419).
Viele der als Beweise herangezogenen Materialien
sind den Angeklagten nicht bekannt und die
völlig harmlosen Gegenstände werden als
schwerwiegendes Indiz angeführt. So zum Beispiel
Zigarettendrehfilter und Streichhölzer zum
angeblichen Bau von Molotowcocktails.

Die 34 entlassenen und abgeschobenen Personen
sind nicht freigesprochen; auch sie können in
etwa einem Jahr ihre Hauptverhandlung haben. Sie
dürfen in den nächsten 5 Jahren nicht nach
Italien, bzw. überhaupt in Länder der EU
einreisen (letzteres gilt für Personen aus
Staaten, die nicht dem Schengener Abkommen
angehören), ausgenommen zu den
Prozeßverhandlungen.

Seit Montag, 20.8.2001 finden Zwangsanhörungen
von 10 inhaftierten Personen statt, die von der
Staatsanwaltschaft angeordnet wurden. Nach ihrer
voraussichtlichen Beendigung am Mittwoch wird
die Staatsanwaltschaft ihre Überlegungen dem
Haftrichter übermitteln. Laut Anwalt wird dieser
dann am Freitag eine Neuentscheidung über die
Inhaftierung der 10 Gefangenen treffen.

Bei ihrem zweiten Besuch der Gefangenen in Genua
in der letzten Woche hatte
Heidi Lippmann (MdB, PDS) in einem Gespräch mit Staatsanwalt Pellegrini darauf
gedrängt, daß die Haft in Hausarrest umgewandelt wird. Diese Möglichkeit ist
schon, wie oben erwähnt, in einem Fall gewährt worden.

Von zwei weiteren inhaftierten Italienern hatte einer Ende letzter Woche die
zweite Haftprüfung. Ihm wird vorgeworfen, Fahrer
eines kleinen Busses gewesen zu sein, aus dem
heraus die Demonstrierenden mit "Waffen"
versorgt worden seien. Das Urteil über die
weitere Inhaftierung wird heute erwartet. Der
andere wurde in seiner Wohnung festgenommen; ihm
wird vorgeworfen einzelne Materialien besessen
zu haben, mit denen sich angeblich ein
Explosionskörper bauen ließe.


Ermittlungsausschuß Mailand/Genua
Tel./ Fax.: 0039-010-252549
E-Mail:  eamilano@email.com

 

20.08.2001
Ermittlungsausschuß Mailand/Genua   [Aktuelles zum Thema: Repression]  [Schwerpunkt: Genua G8 Treffen]  Zurück zur Übersicht

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