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Goeteborg: Skandalurteile

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Skandalurteile nach Goeteborg
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Goeteborg fast zwei Monate spaeter...

Die Aktionen waehrend des Goeteborgers EU-Gipfel sind jetzt fast zwei
Monate her und waehrend allerorten Solidaritaetsaktionen mit den
Gefangenen in Genua organisiert werden, zeigt die Schwedische Justiz,
dass jede Form von Unterstuetzung fuer die Inhaftierten bitter
notwendig ist. In einer Art Abrechnung nach Goeteborg verurteilen
Schwedische Gerichte Aktivisten aufgrund zweifelhafter Indizien,
dubioser Zeugenaussagen und gesetzlich legitimierter Gedankenleserei
zu drakonischen Haftstrafen.

Die Ermittlungen gegen die Polizisten, die in Goeteborg auf
Demonstranten geschossen haben kommen dagegen nicht so gut voran. Man
sei da noch im Vorstadium der Ermittlungen, erklaerte ein
Justizsprecher. Auch ueber die mehr als 100 Strafanzeigen von
Demonstranten wegen der von Polizeibeambten veruebten Gewalt konnte
der Sprecher nichts sagen. Der durch Polizeischuesse
lebensgefaehrlich verletzte Hannes Westberg ist mittlerweile aus dem
Krankenhaus entlassen worden, ihm geht es relativ gut, er vermisst
jetzt eine Niere und seine Milz. Auch ihm wird voraussichtlich der
Prozess gemacht werden.

Der 19-jaehrige Deutsche, der am Bein angeschossen worden war, ist
mittlerweile zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewaehrung
verurteilt worden. Der Aktivist aus Bad-Muenstereifel hatte im
Prozess zugegeben, Steine auf einen Polizisten geworfen zu haben.
Schon vor der Urteilsverkuendung, nachdem alle Plaedoyers bereits
gehalten worden waren, hatte sich die Staatsanwaltschaft zu einem
ungewoehnlichen Schritt entschlossen: Noch bevor das Urteil
verkuendet werden konnte, wollte der Staatsanwalt den Prozess
aufgrund kurzfristig aufgetauchter neuer Beweise noch einmal
eroeffnen und die Anklage erweitern. Und zwar diesmal wegen
Unruhestiftung und Raedelsfuehrerschaft, worauf mehrjaehrige
Haftstrafen stehen. Das Gericht verurteilte den Abiturienten
zunaechst zu der sechsmonatigen Haftstrafe, das weitere Verfahren
wurde abgetrennt und ist am Freitag, 3. August, aufgenommen worden.
Angeklagt ist der Deutsche nun wegen Unruhestiftung. Die
Staatsanwaltschaft fordert eine dreijaehrige Haftstrafe und ein
zehnjaehriges Einreiseverbot nach Schweden. Das Urteil wird in einer
Woche erwartet.

Am Donnerstag, 2. August, war zuvor schon eine 14-monatige Haftstrafe
und eine fuenfjaehriges Einreiseverbot gegen ein Berliner Mitglied
der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi verhaengt worden. Begruendung:
Er sei besonders aktiv gewesen und habe Mitdemonstranten angestiftet,
Polizisten anzugreifen.

Ein 20-jaehriger Schwede wurde wegen Raedelsfuehrerschaft, Planung
und Anstiftung zu gewaltaetigen Ausschreitungen zu 2 ½ Jahren Haft
verurteilt. Die Schwedische Geheimpolizei hatte ihn mit 5 bis 10
Mann einen Monat lang beschattet, nachdem er waehrend der Proteste in
Prag festgenommen worden war. Die Gruende fuer die Beschattung wurden
nicht genannt, die Polizisten beriefen sich auf nicht spezifizierte
Befehle. Festgenommen wurde der Schwede, der Mitglied der
Schwedischen White Overalls (Globalisering Underifran) ist, etwa
einen Kilometer entfernt von jedem Krawall. In der Urteilsbegruendung
heisst es, er habe waehrend eines Krawalls mit den Armen gewunken,
wodurch klar geworden sei, dass er den Aufruhr gesteuert habe. Ein
Polizist bezeugte, dass daran keine Zweifel bestuende.

Viele dieser Urteile haben nicht nur nach Meinung einer Reihe von
Juristen mit Rechtssprechung nicht viel zu tun. Vor allem nicht mit
der ueblichen schwedischen Rechtspraxis, die fuer ihre Liberalitaet
bekannt ist oder vielmehr war. Die harten Urteile, bei denen
Haftstrafen auch gegen nicht vorbestrafte verhaengt wurden, sollen
abschrecken, das geben Staatsanwaltschaft und Richter offen zu. Um
sich in Schweden des "gewalttaetigen Aufruhrs" schuldig zu machen,
muss man nicht an konkreten Krawallen beteiligt sein. Es reicht sich
in einer Gruppe aufzuhalten, die Gewalt gegen Sachen oder Menschen
ausuebt. Offensichtlich laesst sich dieses Gesetz auch dahingehend
anwenden, dass eine Absicht zur Gewalt genuegt, um dieses Verbrechen
zu begehen. Ein Gericht muss also Vermutungen darueber anstellen,
was in den Koepfen der Leute so vorgeht. Zur Haftstrafe langt es
dann schon, wenn ein Aktivist noch nicht einemal einen Stein in die
Hand genommen hat: "Mit der Gewalt zu sympatisieren" reicht aus.

Laut der "Gothenburg Prisoner Info" ist bereits gegen 29
Demonstranten ein Verfahren eroeffnet worden. 12 Inhaftierte warten
immer noch auf ihren Prozess. 14 Demonstranten erwarten ihren Prozess
im Zusammenhang mit einem Appartment, von dem die Anklage behauptet,
dass es die Kommandozentrale waehrend der Krawalle war. Die
Ermittlungen dazu sind geheim und damit der Kontrolle der
OEffentlichkeit entzogen. 19 Angeklagte sind bislang zu Haftstrafen
verurteilt worden.

Ein 24-jaehriger Schwede wurde wegen Sabotage zu 14 Monaten
verurteilt. Er soll den Polizeifunk waehrend der Krawalle gestoert
haben. Er beteuert seine Unschuld und geht in Berufung
Zwei 19-jaehrige Schweden wurden zu jeweils 8 Monaten
wegen "gewaltaetigem Aufruhr" verurteilt.
Wegen des gleichen Deliktes erhielt ein 30-jaehriger Schwede 10
Monate.
Sieben Daenen wurden wegen "gewalttaetigem Aufruhr" in der Gruppe zu
Haftstrafen zwischen einem und acht Monaten verurteilt. Sie wurden
aufgrund der Zeugenaussage eines Undercover-Polizisten verurteilt,
der ihnen in ein Cafe gefolgt war, wo sie ihre Masken abgenommen
hatten.
Ein 38-jaehriger Schwede wurde wegen gewalttaetigem Aufruhr und
Anstiftung zu Krawallen zu 9 Monaten verurteilt.
Ein 24-jaehriger Deutscher erhielt wegen gewalttaetigem Aufruhr und
versuchter Koerperverletzung zu 15 Monaten und einem zehnjaehrigem
Einreiseverbot verurteilt.
Ein 33-jaehriger Londoner Bibliothekar erhielt ein Jahr Haft und
Einreiseverbot fuer gewalttaetigen Aufruhr.
Ein 43-jaehriger Italiener erhielt 2 ½ Jahre und ein zehnjaehriges
Einreiseverbot wegen gewalttaetigem Aufruhr in zwei Faellen.
Ein 20-jaehriger Deutscher erhielt als Anfuehrer einer fuenfkoepfigen
Gruppe wegen gewalttaetigem Aufruhr eine Haftstrafe von einem Jahr
und zwei Monaten sowie ein Einreiseverbot. In der Urteilsbegruendung
heisst es, er sei gut vorbereitet gewesen und habe vorgehabt an
Krawallen teilzunehmen, da er eine Ski-Maske, Handschuhe und eine
Schutzbrille trug.
Ein 21-jaehriger Finne wurde wegen Koerperverletzung, Diebstahl und
Gewalt gegen einen oeffentlich Bediensteten zu einer achtmonatigen
Haftstrafe verurteilt. Dazu kommen 5 Jahre Einreiseverbot.

Laufende Prozesse (soweit bekannt)

Ein 24-jaehriger nicht gewalttaetiger Schwede wird bezichtigt, die
Krawalle bei der Polizei-Belagerung der Hvitfeldska-Schule
angezettelt zu haben. Er sei in der Schule gewesen und habe an einem
Plenum teilgenommen. Bei diesem Treffen wurde ueber das Verhalten
angesichts der Belagerung beraten. Man entschied sich fuer einen
gewaltlosen Ausbruchsversuch mit den schwedischen "Weissen Overalls"
in der vordersten Reihe. Ihm droht nun eine langjaehrige
Gefaengnisstrafe. Eine wirklich nette Geste der Regierung
Bemuehungen um gewaltlosen, unmaskierten Widerstand zu honorieren.
Eine Reihe von Leuten bezeugen, dass er niemanden zur Gewalt
aufgerufen habe. Zeugen, die das Gegenteil behaupten, gibt es nicht.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefaengnisstrafe zwischen 3 und 5
Jahren. Der Verteidiger des Schweden, Per Rudbaeck, sagte, es sehe so
aus, als ob die Staatsanwaltschaft bei jedem neuen Verfahren eine
hoehre Strafe fordere. Dies sei nicht normal. Das Urteil wird am 6.
August gesprochen.
Ein 25-jaehriger Schwede ist des gewaltsamen Aufruhrs, des
Diebstahls - er hat eine Tasche aus einem Polizeiauto genommen - und
der arglistigen Taeuschung (die nichts mit den Krawallen zu tun hat)
angeklagt Er hat zugegeben einige Steine auf Polizisten geworfen zu
haben, nachdem der Staatsanwalt Fotos und Videos gezeigt hatte, auf
denen dies zu sehen ist. Da er Mitglied der Anti-Fascist-Action
Sweden ist, die in Schweden allgemein als die Urheber der Krawalle
angesehen werden, muss er mit einer langen Haftstrafe rechnen. Er war
bereits in den 90ern wegen gewalttaetigen Aufruhrs verurteilt worden.
Ein 19-jaehriger Schwede ist wegen Sachbeschaedigung und
gewalttaetigem Aufruhr angeklagt.

Freigesprochen wurden ein 26-jaeriger Schwede, der des gewalttaetigen
Aufruhrs angeklagt war. Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung.
Fuenf Daenen, denen schon im Vorfeld des Gipfels die Planung von
Anschlaegen nachgesagt worden war, sind von der Aklage, die auf
geplante Koerperverletzung und Sachbeschaedigung lautete, ebenfalls
freigesprochen worden. Die Verhaftung der daenischen Aktivisten bei
der Razzia in einem Goeteborger Appartment war schon vor dem Gipfel
zur Stimmungsmache gegen die Demonstrationen benutzt worden.

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08.08.2001
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