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Berlin: Ruhe ist Bürgerpflicht

Büro für antimilitaristische Maßnahmen

Görlitzer Str. 63 10997 Berlin

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PRESSEERKLÄRUNG NR. 26

20. Juli 2001 verantwortlich: Frank Brendle

Gelöbnix-Demo muss jwd bleiben - Furcht vor Aktentaschen?

Oberverwaltungsgericht: Ruhe ist Bürgerpflicht

Das Oberverwaltungsgericht hat gestern abend die Beschwerden des Büros für
antimilitaristische Maßnahmen gegen die Auflagen der Gelöbnix-Demo
abgewiesen. Der Bundeswehr wird ein Spezialrecht auf ungestörte
Militärfeierlichkeiten zugesprochen, den Gegnern dieses Spektakels dagegen
auferlegt, gefälligst woanders zu demonstrieren.

Der Sondernutzungsbereich rund um den Bendlerblock, der dem Hausrecht der
Bundeswehr unterliegt, wurde vom Gericht bestätigt. Die Polizei begründet
damit das Verbot, diese Straßen für eine Demonstration zu nutzen.

Die Ansicht des OVG, die Bundeswehr benötige den Bereich für die Abwicklung
des Gelöbnisses, ist abenteuerlich. Die im Vergleich zum Vorjahr erheblich
ausgeweiteten Absperrungen dienen ausschließlich dem Zweck, die Demo fern zu
halten. Die Sicherheitsgruppe aus LKA, BKA, Landes- und Bundesamt für
Verfassungsschutz, Militärischem Abschirmdienst u. a. hielt fest:
"beantragter Sondernutzungsbereich gewährleistet Schutz des ...
Veranstaltungsortes vor direkter Einflussnahme des Veranstaltungsgegners".
Es wäre auch gar nicht zu erklären, dass die Bundeswehr tatsächlich auf die
Nutzung etwa des Schöneberger Ufers angewiesen sein sollte.

Diese Taktik, das Demonstrationsrecht durch Verwaltungstricks auszuhebeln,
hat das OVG nun für rechtmäßig befunden. Die Demo endet nun am
Reichpietschufer vor der Hitzigallee.

Der Endpunkt der Demonstration ist nicht, wie vom Gericht behauptet, in
Sichtweite zum Gelöbnisort. Die Gelöbnix-Proteste werden so weit
zurückgedrängt wie noch nie. Frühere Entscheidungen, wonach die Bundeswehr
keinen Anspruch darauf hat, Gelöbnisse völlig ungestört durchzuführen, hat
das OVG faktisch zurückgenommen. Mit seiner Behauptung, die Demonstration
habe keine friedlichen Absichten, beteiligt sich das OVG an der
Kriminalisierung von KriegsgegnerInnen. Als Begründung hierfür dient ein
Aufruf "Bringt Aktentaschen mit!". Das OVG lässt hier jeden Sinn für Satire
vermissen. General Stauffenberg ist seinerzeit mit der Aktentasche im
Führerhauptquartier nicht zurechtgekommen - wir sind gerne bereit, den
Soldaten der Bundeswehr Nachschub zu liefern, damit sie anständig in die
Tradition ihrer angeblichen Vorbilder treten können.

Das Positive an der Entscheidung: Das OVG bestätigt, dass in Berlin die
Durchführung öffentlicher Gelöbnisse nicht möglich ist. Dies stellt durchaus
einen Grund dar, die Sektflaschen aus dem Kühlschrank zu holen.

Wir bleiben dabei: Eine Verschwörung gewaltbereiter Männer ist keine
feierliche Veranstaltung!

Beginn 15.30 Uhr Breitscheidplatz

Auflagen: keine Sirenen, keine "nautischen Hörner". Trillerpfeifen sind
nicht verboten, es ist aber verboten, den Rekruten direkt ins Ohr zu
pfeifen.


 

20.07.2001
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