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Berlin: Demonstrationsfreiheit? Nur für Militärs!

Büro für antimilitaristische Maßnahmen

Görlitzer Str. 63 10997 Berlin

fon 030/61 07 44 01  info@bamm.de

PRESSEERKLÄRUNG NR. 25

19. Juli 2001 verantwortlich: Frank Brendle

Verwaltungsgericht begünstigt Bundeswehr

Demonstrationsfreiheit geht vor Militarismus!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern abend den Eilantrag des Büros für
antimilitaristische Maßnahmen (BamM) gegen die polizeilichen Auflagen für
die Gelöbnix-Demonstration abgewiesen. Die Entscheidung und die Begründung
dafür zeigen, dass das Verwaltungsgericht seiner Pflicht zu einer fairen
Abwägung der gegenüberstehenden Ansprüche nicht nachgekommen ist.

Das Gericht unterstellt der Demonstration die Absicht, das Gelöbnis
verhindern zu wollen und bezieht sich damit auf einen Text in der interim.
Hierbei lässt das Gericht jedoch einen eklatanten Mangel an seiner Fähigkeit
der Textanalyse erkennen. Der in der interim publizierte Aufruf "Öffentliche
Gelöbnisse verhindern!" stellt ein Ziel vor, das wir bereits erreicht haben:
Das Gelöbnis am 20. Juli wird kein öffentliches Gelöbnis sein. Was bleibt,
ist, den Soldaten und ihren handverlesenen Gästen zu zeigen, dass eine
Verschwörung bewaffneter Männer keine Feierlichkeit ist. Schon gar nicht,
wenn es um die Ehrung der Offiziere des 20. Juli geht, waren diese doch
nahezu ausnahmslos für antisemitische Verbrechen und andere Kriegsgräuel
verantwortlich.

Das Gericht ignoriert ferner, dass der Antrag der Bundeswehr auf
Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes erst rund zwei Monate nach der
Anmeldung unserer Demonstration vollständig bei Bezirksamt eingereicht
wurde. Erst mit diesem Datum gilt der Antrag von Gesetz her als eingereicht.

Vor allem leugnet das Gericht die eindeutige Absicht der Bundeswehr, mit den
von ihr angestrengten Straßenabsperrungen vor allem die Demonstration auf
größtmöglichem Abstand zu halten. Hier hätte sich das Gericht die Mühe
machen sollen, die Akten durchzusehen. Die Behauptung, auch der von der
Polizei beschiedene vorzeitige Endpunkt der Demonstration biete eine Sicht-
und Hörachse zum Gelöbnisort, zeugt schlicht von mangelnder Ortskenntnis.

Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass die Bundeswehr öffentliche Proteste
dulden muss. In besseren Zeiten hatte auch das Verwaltungsgericht diese
Meinung vertreten.

Die gestrige Gerichtsentscheidung bedeutet eine unverhältnismäßige
Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, gegen die wir vorgehen werden. Es
wird heute Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.


 

19.07.2001
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