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Halle/ Halberstadt: Sofortige Freilassung von Yoyo Mulala aus der Abschiebehaft

Sofortige Freilassung von Yoyo Mulala aus der Abschiebehaft in der ZASt
Halberstadt!

Ein unbefristetes Bleiberecht für den blinden Yoyo Mulala ist aus
humanitären Gründen unerlässlich!

Stoppt die Abschiebung von Herrn Yoyo Mulala nach
Kongo!

1. Abschiebeversuch gescheitert !

Trotz massiver Proteste wurde am 04.07.01 versucht Herrn Yoyo Mulala
nach Kongo abzuschieben. Obwohl ihm selbst in der JVA mitgeteilt wurde
er "würde lediglich verlegt" wurde Yoyo Mulala um 11.00 Uhr aus der JVA
Halberstadt abgeholt und nach Hannover gebracht. Von dort sollte er mit
einer Maschine von KLM über Amsterdam nach Nairobi geflogen werden, um
von dort weiter nach Kinshasa gebracht zu werden.
Aufgrund seiner Proteste beim Flugpersonal in der Maschine verweigerte
KLM seinen Transport.
Am 05.07.01 fand daraufhin in Halle ein Haftprüfungstermin statt, der
seinen Freiheitsentzug für die nächsten drei Monate festlegte. Deshalb
muss er weiterhin in der JVA Halberstadt bleiben, obwohl diese keine
blindengerechte Betreuung gewährleisten kann und kein
französischsprachiges Personal hat. Er wird völlig isolatiert inhaftiert
und Morgen findet der erste Besuch statt.

Dem Verwaltungsgericht Magdeburg liegt weiterhin ein Antrag zur
Feststellung eines Abschiebungshindernisses aus humanitären Gründen (
Gefahr für Leib und Leben § 53) vor. Der Abschiebeversuch wurde
unternommen, noch bevor ein Gericht über mögliche Abschiebehindernisse
entschieden hat !
Des weiteren wurde seine Petition beim Bundestag noch nicht abschließend
behandelt.

Wir fordern die sofortige Freilassung des Herrn Yoyo Mulala aus der
Abschiebehaft!
Herr Yoyo Mulala hat ein Recht auf Schutz und ein menschenwürdiges Leben
in Deutschland!

Helfen Sie die weiterhin drohende Abschiebung zu verhindern,
protestieren Sie beim Innenministerium und der zuständigen
Ausländerbehörde!

Ministerium des Innern des
Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Straße 1-2
am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Telefon:(0391)56701
Telefax:(0391) 5675290
E-mail:
 poststelle@mi.lsa-net.de

Landkreis Saalkreis, Ausländerbehörde
Wilhelm Külz Straße 10
06108 Halle
Tel.: 0345/2043404

Herr Yoyo Mulala ist Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo
(ehemalig Zaire). Sein Heimatland musste er am 16.06.1996 verlassen, da
ihm die damalige Regierung des Diktators Mobuto Widerstand und
Aufwiegelung gegen das bestehende System unterstellte. Er wurde
verhaftet, verhört
und mißhandelt. Herr Yoyo Mulala ist irreparabel blind und setzte sich
in besonders hohem Maße für die Stärkung der Stellung behinderter und
insbesondere blinder Menschen in der Gesellschaft seines Heimatlandes
ein. Sein Auftreten für die Blinden, kritische Berichte und die Gründung
der Organisation LICA (1993), welche insbesondere die kulturelle
Integration der Blinden in die Gesellschaft zur Aufgabe hatte, waren die
Gründe seiner politischen Verfolgung. Er verlor in Folge dessen auch
seine Anstellung als Lehrer/ Professor am Institut National für Blinde.

Am 02.07.1996 beantragte Herr Yoyo Mulala die Anerkennung als
Aslyberechtigter in der Bundesrepublik Deutschland, welche aus
unverständlichen
Gründen abgelehnt wurde. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge meint eine Rückkehr des Herrn Yoyo Mulala sei zumutbar, da
das Mobuto-Regime am 17.05.1997 durch Machtaufgabe beendet wurde. Völlig
außer Betracht gelassen wurde vom Bundesamt und den Gerichten die
Frage des Bestehens von Abschiebungshindernissen nach §53 AuslG.

Bei einer Abschiebung des Herrn Mulala in sein Heimatland ergeben sich
für diesen erhebliche konkrete Gefahren für Leib, Leben und Freiheit.
Die
Demokratische Republik Kongo befindet sich in einer immer schlechter
werdenden wirtschaftlichen und sozialen Situation, ein überwiegender
Teil der
Bevölkerung existiert unterhalb der Armutsgrenze, das Gesundheitssystem
ist in einem völlig desolaten Zustand. Herr Yoyo Mulala mit einer 100%
Sehbehinderung zurückzuschicken hieße, ihn direkt und mit besonders
hoher Wahrscheinlichkeit Gefahren für Leben und Gesundheit auszusetzen.
Er
ist vollkommen auf fremde Hilfe angewiesen, zu seiner Tochter hat er
seit seiner Flucht keinen Kontakt mehr, eine neue Anstellung ist
aufgrund seiner
früheren politischen Tätigkeiten nicht zu erwarten. Es wäre für ihn in
seinem Heimatland unmöglich seine Existenz zu sichern, ihm bliebe nur
noch die
Möglichkeit als Bettler auf die Strasse zu gehen.

Es besteht daher eine konkrete Gefahrenlage, da eine Abschiebung des
Herrn Yoyo Mulala in den Kongo bedeutet, daß er dem sicheren Tod
beziehungsweise schwersten Verletzungen ausgeliefert wird.

Die politische Situation in Kongo ist nach einem erneuten Putsch ( Mord
am damaligen Diktator Kabila und Nachfolge durch seinen Sohn als neuer
Diktator) äußerst instabil. Im Land herrscht trotz versuchter Waffenruhe
Bürgerkrieg. Amnresty International und andere
Menschenrechtsorganisationen
schätzen die Menschenrechtslage als katastrophal ein. Das Auwärtige Amt
warnt seit dem 05.02.01 dringend vor Reisen nach Kongo. Bis zum Besuch
des neuen Diktators Joseph Kabila in Deutschland bestand ein
Abschiebestopp für Kongo. Dieser wurde aufgehoben, ohne daß sich die
Menschenrechtslage verbessert hätte.
Herr Yoyo Mulala wurde am 27.06.01 im Asylbewerberwohnheim Wettin
verhaftet und seine Abschiebung nach Kinshasa wird für den 04.07.01
vorbereitet. Derzeit befindet er sich in der Zentralen Aufnahmestelle
Halberstadt in Haft. Dort kann keine ausreichende Betreuung für einen
blinden
Menschen gewährleisten werden.

Karawane UnterstützerInnen Gruppe Halle

Bitte schreiben Sie Protestbriefe an:


Ministerium des Innern des
Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Straße 1-2
am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Telefon:(0391)56701
Telefax:(0391) 5675290
E-mail:
 poststelle@mi.lsa-net.de


Musterbrief:

Ich fordere die sofortige Freilassung von Herrn Yoyo Mulala aus der
Abschiebehaft in der ZASt Halberstadt!
Ich fordere ein unbefristetes Bleiberecht aus humanitären Gründen für
Herrn Yoyo Mulala!
Stoppt die Abschiebung von Herr Yoyo Mulala nach Kongo!


Ich bin über die bevorstehende Abschiebung des Herrn Yoyo Mulala und
seinen Fall informiert worden.
Er floh 1996 vor politischer Verfolgung nach Deutschland. Sein Antrag
auf Anerkennung als Asylberechtigter wurde abgelehnt. Obwohl Herr Mulala
blind
ist wurden Abschiebehindernisse nach § 53 Ausländergesetz nicht
berücksichtigt.
Trotz einer versuchten Waffenruhe herrscht in Kongo Bürgerkrieg. Die
Menschenrechtssituation wird von Amnesty International (und anderen) als

katastrophal eingestuft. Durch Diktatur und Bürgerkrieg herrscht eine
furchtbare wirtschaftliche und soziale Situation im Land, ganz besonders
hart trifft
dies Menschen mit Behinderungen.
Herrn Yoyo Mulala mit einer 100% Sehbehinderung zurückzuschicken hieße,
ihn direkt und mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit Gefahren für Leben

und Gesundheit auszusetzen.
Er ist vollkommen auf fremde Hilfe angewiesen, zu seiner Tochter hat er
seit seiner Flucht keinen Kontakt mehr, eine neue Anstellung ist
aufgrund seiner
früheren politischen Tätigkeiten nicht zu erwarten. Es wäre für ihn in
seinem Heimatland unmöglich seine Existenz zu sichern, ihm bliebe nur
noch die
Möglichkeit als Bettler auf die Strasse zu gehen.


Es ist völlig inakzeptabel einen auf Hilfe angewiesenen Mann in eine
solche Situation abzuschieben.
Bei einer Abschiebung des Herrn Mulala in sein Heimatland ergeben sich
für diesen erhebliche konkrete Gefahren für Leib, Leben und Freiheit.


Datum: Unterschrift:


Karawane UnterstützerInnen-Gruppe Halle/S.
c/o Infoladen Glimpflich
Ludwigstr.37
06110 Halle/S.

Tel: 0345/1701242
Fax: 0345/1701241

e-mail:  caravan.halle@gmx.net

 

11.07.2001
StudentInnenrat MLU Halle   [Aktuelles zum Thema: Antirassismus]  Zurück zur Übersicht

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