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Frankfurt /M.: Prozess wegen Totalverweigerung und Körperverletzung am 5.7.01 und 11.7.01

Am Donnerstag, dem 5. Juli 2001 um 9:15 Uhr
sowie
am Mittwoch, dem 11. Juli 2001 um 10:00 Uhr

findet am Landgericht Frankfurt/Main
Hammelsgasse 1 Gerichtsgebäude E Raum 1, 1. Stock (oder Aushang)
der Prozeß gegen Torsten Froese
wegen Totaler Kriegsdienstverweigerung (Doppelbestrafungsprozeß) und Körperverletzung statt


Torsten war im Erstverfahren am 30.11.1993 (!) wegen
Dienstflucht zu drei Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Dies war dem
BAZ zu wenig, und es schickte Torsten 1996 eine zweite Einberufung, der er
freilich wiederum keine Folge leistete. Nachdem zunächst sowohl die
Staatsanwaltschaft (StA) als auch die GeneralStA das Verfahren unter Verweis
auf das Doppelbestrafungsverbot eingestellt hatten, setzte das BAZ über ein
Klageerzwingungsverfahren beim OLG Frankfurt schließlich dennoch die
Eröffnung des Verfahrens durch.
Zu Beginn der Hauptverhandlung am 23.06.98 am AG Frankfurt
hatten Detlev Beutner und Jörg Eichler - beide selbst Totalverweigerer -
beabsichtigt, einen Antrag auf Zulassung als Wahlverteidiger zu stellen, da
entsprechende Anträge im Vorfeld der Verhandlung, u.a. mit der Begründung,
die genannten Personen seien "dem Gericht unbekannt", abgelehnt worden
waren. Als die damals zuständige Richterin Mickerts selbst die
Antragstellung unterbinden wollte, verließ Torsten mit seinen Verteidigern
den Saal, um einen Befangenheitsantrag zu formulieren. Obwohl sich Torsten
währenddessen keine zehn Meter vom Saal entfernt aufhielt, nahm die
Richterin dies zum Anlaß, einen sog. Hauptverhandlungshaftbefehl gegen ihn
zu erlassen. Doch anstatt anschließend zu verhandeln, wurde Torsten für 16
Tage klar rechtswidrig inhaftiert, der Saal durch Polizei brutal geräumt.
In der Fortsetzung der Verhandlung am 25.01.99 unter Vorsitz des
Richters Rupp für die inzwischen erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnte
Mickerts wurde Detlev nicht nur als Verteidiger zugelassen, sondern auch das
Verfahren wegen Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot eingestellt.
Hiergegen hat die StA jedoch Berufung eingelegt.
Gleichzeitig wurde ein weiteres Verfahren gegen Torsten wegen
Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingeleitet,
weil er sich am 23.06.98 gegen seine Festnahme gewehrt hatte. Hier wurde
Torsten in erster Instanz am AG Frankfurt zu neun Monaten mit Bewährung
verurteilt, wogegen er Berufung eingelegt hat.
Nunmehr sind beide Verfahren miteinander verbunden worden und
werden am LG gemeinsam verhandelt, offenbar mit dem Ziel, Torstens
Motivation zur TKDV, für die er sich v.a. auf seine gewaltfreie Einstellung
beruft, zu diskreditieren.

 

29.06.2001
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