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                        Frankfurt /M.: Prozess wegen Totalverweigerung und Körperverletzung am 5.7.01 und 11.7.01 
						 
                          Am Donnerstag, dem 5. Juli 2001 um 9:15 Uhr                                                   
 sowie
 am Mittwoch, dem 11. Juli 2001 um 10:00 Uhr
 findet am Landgericht Frankfurt/Main
 Hammelsgasse 1 Gerichtsgebäude E Raum 1, 1. Stock (oder Aushang)
 der Prozeß gegen Torsten Froese
 wegen Totaler Kriegsdienstverweigerung (Doppelbestrafungsprozeß) und Körperverletzung statt
 
             Torsten war im Erstverfahren am 30.11.1993 (!) wegen
 Dienstflucht zu drei Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Dies war dem
 BAZ zu wenig, und es schickte Torsten 1996 eine zweite Einberufung, der er
 freilich wiederum keine Folge leistete. Nachdem zunächst sowohl die
 Staatsanwaltschaft (StA) als auch die GeneralStA das Verfahren unter Verweis
 auf das Doppelbestrafungsverbot eingestellt hatten, setzte das BAZ über ein
 Klageerzwingungsverfahren beim OLG Frankfurt schließlich dennoch die
 Eröffnung des Verfahrens durch.
             Zu Beginn der Hauptverhandlung am 23.06.98 am AG Frankfurt
 hatten Detlev Beutner und Jörg Eichler - beide selbst Totalverweigerer -
 beabsichtigt, einen Antrag auf Zulassung als Wahlverteidiger zu stellen, da
 entsprechende Anträge im Vorfeld der Verhandlung, u.a. mit der Begründung,
 die genannten Personen seien "dem Gericht unbekannt", abgelehnt worden
 waren. Als die damals zuständige Richterin Mickerts selbst die
 Antragstellung unterbinden wollte, verließ Torsten mit seinen Verteidigern
 den Saal, um einen Befangenheitsantrag zu formulieren. Obwohl sich Torsten
 währenddessen keine zehn Meter vom Saal entfernt aufhielt, nahm die
 Richterin dies zum Anlaß, einen sog. Hauptverhandlungshaftbefehl gegen ihn
 zu erlassen. Doch anstatt anschließend zu verhandeln, wurde Torsten  für 16
 Tage klar rechtswidrig inhaftiert, der Saal durch Polizei brutal geräumt.
             In der Fortsetzung der Verhandlung am 25.01.99 unter Vorsitz des
 Richters Rupp für die inzwischen erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnte
 Mickerts wurde Detlev nicht nur als Verteidiger zugelassen, sondern auch das
 Verfahren wegen Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot eingestellt.
 Hiergegen hat die StA jedoch Berufung eingelegt.
             Gleichzeitig wurde ein weiteres Verfahren gegen Torsten wegen
 Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingeleitet,
 weil er sich am 23.06.98 gegen seine Festnahme gewehrt hatte. Hier wurde
 Torsten in erster Instanz am AG Frankfurt zu neun Monaten mit Bewährung
 verurteilt, wogegen er Berufung eingelegt hat.
             Nunmehr sind beide Verfahren miteinander verbunden worden und
 werden am LG gemeinsam verhandelt, offenbar mit dem Ziel, Torstens
 Motivation zur TKDV, für die er sich v.a. auf seine gewaltfreie Einstellung
 beruft, zu diskreditieren. 
						 
	                      
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