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Berlin: Revisionsverhandlung wg. Kampagnen-Desertionsaufruf

Nun geht es in die dritte Runde: Am Freitag, 29. Juni 2001, wird
vor dem 3. Strafsenat des Berliner Kammergerichts die
Revisionsverhandlung
gegen Ralf Siemens von der Berliner Kampagne gegen Wehrpflicht,
Zwangsdienste und Militär stattfinden. Ralf hatte die Verantwortung
für ein im April 1999 herausgegebenes Kampagnen-Plakat übernommen,
auf dem u.a. alle kriegführenden Soldaten des Nato-Krieges gegen
Jugoslawien zur Desertion aufgerufen wurden.

Kammergericht Berlin (Elßholzstr. 30-33)
Freitag, 29. 06. 2001
11.30 Uhr, Raum I/145 a

Im April 1999 wurde auf Grund dieses Plakates ein Ermittlungsverfahren
gegen die Kampagne eingeleitet. Mitte Juni 99 wurde das Kampagnenbüro
durchsucht und die restlichen sechs Plakate beschlagnahmt. Der
während der Durchsuchung anwesende Ralf Siemens übernahm die
Verantwortung für das Plakat. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl in
Höhe von 40 Tagessätzen Geldstrafe wg. Aufforderung zu Straftaten
(§ 111 Strafgesetzbuch) erlassen. Der Einspruch dagegen führte zur
erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht, die mit einer
Verurteilung endete. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde durch
das Landgericht Berlin Anfang August 2000 stattgegeben. Gegen diesen
Freispruch hat nun die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, die
in einer öffentlichen Sitzung durch das Kammergericht am 29. Juni
entschieden werden wird.

Rechtlicher Hintergrund ist die Auffassung der Staatsanwaltschaft,
dass Soldaten der Bundeswehr auch in einem völkerrechts- bzw.
grundgesetzwidrigen Einsatz der Bundeswehr die Truppe nicht verlassen
dürften. Fahnenflucht/Desertion "stellt auch für den Fall und den
Zeitraum eines völkerrechtswidrigen Einsatzes eine rechtswidrige
Tat dar". Aus der deutschen Geschichte nichts gelernt!

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Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 10437 Berlin
Tel. 030/440130-0 Mo-Fr 10-18 Uhr
Fax. 030/440130-29 Internet: www.Kampagne.de

 

25.06.2001
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