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                        Berlin: Prozess gegen Totalverweigerer 
						 
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 PRESSEERKLÄRUNG 06/2001
 5. Juni 2001   verantwortlich: Frank Brendle
 
 Staatsanwaltschaft akzeptiert niedriges Urteil gegen Totalverweigerer
 Berufung zurückgezogen
 Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten gegen den Totalen
 Kriegsdienstverweigerer Sascha Weber vom 30. Januar 2001 über 90
 Tagessätze à 20 DM bleibt rechtskräftig. Unmittelbar vor Beginn
 der für heute angesetzten Berufungsverhandlung zogen
 Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Berufungen zurück. Damit
 akzeptiert die Staatsanwaltschaft ein Urteil, das nicht zu einem Eintrag
 ins Führungszeugnis führt.
 Sascha Weber hatte im Oktober 1999 den Zivildienst verweigert, weil auch
 der Zivildienst im Kriegsfall für militärisch relevante
 Tätigkeiten vorgesehen ist - bei der Truppenversorgung, im
 Sanitätswesen, bei der Mobilmachung usw. Das Amtsgericht hatte dies
 ausdrücklich anerkannt und dem Totalverweigerer auch bestätigt, dass
 er aus Gewissensgründen beide Formen der Wehrpflichterfüllung
 verweigert. Einen Freispruch, wie von Weber und seinem Anwalt Wolfgang
 Kaleck gefordert, hatte es nicht aussprechen wollen, mit 90
 Tagessätzen blieb es aber deutlich am unteren Ende der Strafskala: die
 mögliche Höchststrafe für "Dienstflucht" beträgt fünf Jahre.
 Die Staatsanwaltschaft gab mit der Rücknahme ihrer Berufung ihr
 Beharren auf, in Verfahren gegen Totalverweigerer unbedingt eine
 Vorstrafe mit Eintrag ins Führungszeugnis zu erreichen.
 Nach Ansicht der DFG-VK ist diese Entwicklung schon lange
 überfällig. Die Staatsanwaltschaft muss endlich akzeptieren, dass
 Totalverweigerer keine Kriminellen sind. Die Aussage der
 Staatsanwaltschaft, das heutige Vorgehen habe keinen Modellcharakter,
 ist ein Anachronismus. Die Wehrpflicht hat ausgedient - es ist Zeit, sie
 abzuschaffen und die Entscheidung junger Männer, sich nicht fürs
 Töten oder die Beihilfe dazu missbrauchen zu lassen, anzuerkennen! 
						 
	                      
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