nadir start
 
initiativ periodika archiv adressbuch kampagnen aktuell

Berlin: Prozess gegen Totalverweigerer

Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
Landesverband Berlin-Brandenburg
Görlitzer Str. 63
10997 Berlin
fon 030/61 07 44 11, fax 030/61 07 44 10
 dfgvk@bamm.de

PRESSEERKLÄRUNG 06/2001

5. Juni 2001 verantwortlich: Frank Brendle


Staatsanwaltschaft akzeptiert niedriges Urteil gegen Totalverweigerer
Berufung zurückgezogen

Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten gegen den Totalen
Kriegsdienstverweigerer Sascha Weber vom 30. Januar 2001 über 90
Tagessätze à 20 DM bleibt rechtskräftig. Unmittelbar vor Beginn
der für heute angesetzten Berufungsverhandlung zogen
Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Berufungen zurück. Damit
akzeptiert die Staatsanwaltschaft ein Urteil, das nicht zu einem Eintrag
ins Führungszeugnis führt.

Sascha Weber hatte im Oktober 1999 den Zivildienst verweigert, weil auch
der Zivildienst im Kriegsfall für militärisch relevante
Tätigkeiten vorgesehen ist - bei der Truppenversorgung, im
Sanitätswesen, bei der Mobilmachung usw. Das Amtsgericht hatte dies
ausdrücklich anerkannt und dem Totalverweigerer auch bestätigt, dass
er aus Gewissensgründen beide Formen der Wehrpflichterfüllung
verweigert. Einen Freispruch, wie von Weber und seinem Anwalt Wolfgang
Kaleck gefordert, hatte es nicht aussprechen wollen, mit 90
Tagessätzen blieb es aber deutlich am unteren Ende der Strafskala: die
mögliche Höchststrafe für "Dienstflucht" beträgt fünf Jahre.

Die Staatsanwaltschaft gab mit der Rücknahme ihrer Berufung ihr
Beharren auf, in Verfahren gegen Totalverweigerer unbedingt eine
Vorstrafe mit Eintrag ins Führungszeugnis zu erreichen.

Nach Ansicht der DFG-VK ist diese Entwicklung schon lange
überfällig. Die Staatsanwaltschaft muss endlich akzeptieren, dass
Totalverweigerer keine Kriminellen sind. Die Aussage der
Staatsanwaltschaft, das heutige Vorgehen habe keinen Modellcharakter,
ist ein Anachronismus. Die Wehrpflicht hat ausgedient - es ist Zeit, sie
abzuschaffen und die Entscheidung junger Männer, sich nicht fürs
Töten oder die Beihilfe dazu missbrauchen zu lassen, anzuerkennen!

 

05.06.2001
DFG-VK Berlin   [Aktuelles zum Thema: Antimilitarismus]  Zurück zur Übersicht

Zurück zur Übersicht