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Frankfurt/M.: Prozesse gegen Antimilitaristen

Prozesse gegen Antimilitaristen

Im Juni und Juli 2001 finden drei Prozesse gegen den Antimilitaristen Torsten Froese am Amtsgericht und Landgericht Frankfurt/Main wegen Totaler Kriegsdienstverweigerung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und dem Vorwurf der Körperverletzung statt. Der Antimilitarist verweigert seit 1992 die Ableistung des ?Zivildienstes? als Bestandteil der sogenannten ?Allgemeinen Wehrpflicht? wegen dessen Einplanung im ?Konzept der Gesamtverteidigung? der BRD und seines Zwangsarbeitsdienstcharakters.

?Zivildienstleistende? (auch ehemalige) können im sogenannten ?Verteidigungsfalle? verpflichtet werden, ?unbefristet? (§ 79 ZDG) Dienst zu tun, um ?die Staats- und Regierungsfunktionen aufrechtzuerhalten, die Zivilbevölkerung zu schützen, die
Zivilbevölkerung und die Streitkräfte zu versorgen, die Streitkräfte mit zivilen Gütern und Leistungen unmittelbar zu unterstützen? (Weißbuch des Kriegsministeriums 1994, S. 133). Aber auch in sogenannten Friedenszeiten und Zeiten von Angriffskriegen sind ?Zivildienstleistende? in die Kriegsführungsstrategie eingeplant.

Die zivil-militärische Zusammenarbeit wurde z.B. im NATO-Krieg gegen Jugoslawien konkretisiert: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und das Kriegsministerium verabschiedeten am 22. April 1999 einen ?Mustervertrag über die Grundsätze
einer solchen Zusammenarbeit zwischen einem zivilen Krankenhaus und einer Reservelazarettgruppe der Bundeswehr.? 2/3 der zur Zeit etwa 170.000 ?Zivildienstleistenden? sind im ?sozialen Bereich?, u.a. auch in Krankenhäusern zwangsverpflichtet zu dienen. In der BRD - wie auch in allen anderen Staaten weltweit - existiert kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Totale Kriegsdienstverweigerung stellt einen Straftatbestand dar, der mit maximal fünf Jahren Knast bestraft werden kann (§ 16 I WStG, § 53 I ZDG).

1993 kam es zur ersten Verurteilung Torstens wegen ?Dienstflucht? zu drei Monaten Knast auf Bewährung. Wegen einer erneuten Einberufung kam es 1998 zu einem weiteren Prozeß am Amtsgericht Frankfurt/M. Die damalige Richterin verweigerte allerdings Torstens Verteidigern die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung als Verteidiger gemäß § 138 II Strafprozessordnung (Möglichkeit für Nicht-AnwältInnen zu verteidigen) während der Hauptverhandlung zu stellen, weswegen ein Befangenheitsantrag gegen diese
gestellt werden sollte. Der Befangenheitsantrag wegen Einschränkung des Rechts auf Verteidigung konnte damals allerdings nicht eingereicht werden, weil die Richterin während des Schreibens desselben Torsten von Justizbeamten festnehmen ließ. Während
dieser rechtswidrigen Festnahme wurden ProzeßbesucherInnen und Torsten von Justizbeamten verletzt. Daraufhin folgte eine rechtswidrige Inhaftierung von 16 Tagen in der JVA Weiterstadt für Torsten.

Aus dieser Festnahme heraus erfolgte der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung und eine Schadensersatzklage in Höhe von ca. 2.200 DM wegen eines verletzten Beamten. Strafanzeigen gegen die Justizbeamten wegen
Körperverletzung sowie gegen die Richterin und den Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung wurden eingestellt.

Der abgebrochene Prozeß wurde dann im Januar 1999 abgehalten. Mittlerweile wurde die Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und Verteidiger Detlev Beutner zugelassen. Das Verfahren wurde wegen des Verbots der Doppelbestrafung
(Artikel 103 III GG) eingestellt. Die Staatsanwaltschaft, die 10 Monate Knast forderte, legte daraufhin Berufung ein. Wegen des Vorwurfs des Widerstands und der Körperverletzung erfolgte im März 2000 ein Prozeß am Amtsgericht Frankfurt/M., wo Torsten zu 9 Monaten Knast auf Bewährung und 1.500 DM Geldstrafe verurteilt wurde, wogegen er aber Berufung einlegte.

Die beiden eigentlich voneinander unabhängigen Verfahren wegen ?Dienstflucht? und wegen ?Widerstands/Körperverletzung? wurden nun vom Landgericht Frankfurt/M. zu einer gemeinsamen Berufungsverhandlung zusammengelegt. Trotz der Zulassung Detlev Beutners als Verteidiger durch das Amtsgericht im ?Dienstfluchtverfahren? wurde ihm bis dato die Akteneinsicht durch das Landgericht verwehrt. Zudem wurde nun kurzfristig die Hauptverhandlung zur Entscheidung über die Schadensersatzklage festgelegt.

Mittwoch, 6. Juni 2001, 9:30 Uhr (Raum 156, Gebäude B, Gerichtsstraße 2)

am Amtsgericht Frankfurt/M. wegen

Schadensersatz

Donnerstag, 5. Juli 2001, 9:30 Uhr (Gebäude E, Hammelsgasse 1)

am Landgericht Frankfurt/M. wegen

Totaler Kriegsdienstverweigerung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung

Dienstag, 10. Juli 2001, 10:00 Uhr (Gebäude E, Hammelsgasse 1)

am Landgericht Frankfurt/M. wegen

Totaler Kriegsdienstverweigerung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung

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25.05.2001
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