nadir start
 
initiativ periodika archiv adressbuch kampagnen aktuell

Bielefeld:: 23.5. Prozess wegen Farbbeutelwurf auf J. Fischer

Für eine radikale, außerparlamentarische Perspektive gegen jede
Herrschaft und Krieg

Prozessinfo 5
Anlässlich des Fischerfarbbeutelprozesses 2 in Bielefeld

Am 23.5.01 findet am Bielefelder Landgericht um 9.30 Uhr die
Berufungsverhandlung wegen des Farbbeutelwurfes auf Kriegsaußenminister
Fischer statt. Dieser war vor genau zwei Jahren anlässlich seiner
kriegstreibenden Rolle auf dem Himmelfahrtsparteitag der Kriegsgrünen in
Bielefeld (noch bevor er das Maul aufmachen konnte) mittels eines
Farbbeutels blutrot markiert worden.

In der Berufungsbegründung der Staatsanwältin Hundertmark (!) gegen das
erstinstanzliche Urteil ( 120 Tagessätze à 30 DM ) heißt es u.a. wie
folgt:

„Die Tat (...) war ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und den
demokratischen Willensbildungsprozess.“

Ganz richtig erkennt die Staatsanwaltschaft, dass hier auf einen
Willensbildungsprozess aktiv Einfluss genommen wurde. Sie erkennt somit
den politischen Gehalt der Aktion gegen Fischer und seine
kriegstreibende Meinungsmache an. Die simple Schlussfolgerung von Frau
Hundertmark lautet wie folgt: Da „das staatliche Verfolgungsmonopol
Willkürmaßnahmen einzelner ausschließen“ soll, sei es „Ziel der
Berufung“, die Angeklagte „wegen Körperverletzung zu einer angemessenen
Freiheitsstrafe verurteilen zu lassen.“

Ganz ihrem Namen verpflichtet verfolgt die Staatsanwaltschaft nicht die
völkerrechtswidrige Gewalt eines Außenministers als Kriegsverbrechen,
sondern versucht den Widerstand dagegen einzuschüchtern.

Für den Widerstand gegen vergangene und zukünftige Kriege aber ist es
politisch völlig unerheblich, ob in dem vergangenen Krieg das
Völkerrecht gebrochen wurde oder ob in kommenden Kriegen alle
völkerrechtlichen Bestimmungen des Mordens formal eingehalten werden.
Was wir brauchen, ist ein gelebter Widerstand gegen jeden Krieg und
einen Widerstand, der außerparlamentarisch, antiinstitutionell und
radikal gegen die herrschenden Verhältnisse vorgeht. Und entsprechende
Solidarität, um den Folgen der Repression offensiv begegnen zu können.

Während der erste Prozess vor dem Amtsgericht am 22.12.2000 mit einer
breiten und kreativen Mobilisierung als politische Bühne
öffentlichkeitswirksam genutzt werden konnte, wird jetzt die juristische
Arbeit in den Vordergrund rücken und die Aktion vom juristischen
Standpunkt politisch untermauern.

Da die Position eines radikalen, außerparlamentarischen Widerstandes
gegen jeden Krieg bereits in der Prozesserklärung (www.aggpg.de/sf.htm)
und in der Mobilisierung ausreichend zum Tragen kam, wird sich die
Angeklagte an diesem Prozess in keiner Weise aktiv beteiligen. Das
Gericht kann zwar den Widerstand gegen den Krieg verurteilen, aber
diesen nicht verhindern. Der Ort, eine radikale Perspektive gegen
herrschende Verhältnisse weiterzuentwickeln, wird nicht das Gericht
sein. (Das braucht allerdings keine(n) hindern, sich etwas zu diesem
Prozess einfallen zu lassen oder bei Interesse hinzugehen.)

Da nicht auszuschließen ist, dass dieser Prozess nicht der letzte ist,
gilt nach wie vor das Spendenkonto.
Wer Geld spenden will: Prozesskonto des Berliner Ermittlungsausschusses,
EA, Kontonr.:20610-106, Postbank Berlin, Bankleitzahl 10010010.
Stichwort (wichtig) „Aufprall“: Übriges Geld bekommt der EA.
Postkontakt: Fischerchöre, c/o Buchladen Schwarze Risse, Gneisenausstr.
2a, 10961 Berlin

E-Mail :  farbbeutel@bamm.de oder  dfgvk@bamm.deBetreff:[Antikrieg]
VisSdP.: Karla Prallklatsch, Seidenstickerhalle, Bielefeld

 

15.05.2001
archivgruppe kiel   [Aktuelles zum Thema: Antimilitarismus]  Zurück zur Übersicht

Zurück zur Übersicht