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Stuttgart: Pressemitteilung von Geruechtehaus

Deutschland: Pressemitteilung von Geruechtehaus


hallo
Geruechtekueche dokumentiert folgende
Pressemitteilung:


Armin Newerla

Stuttgart, den 26. Maerz
2001

Gnesener Strasse 102

70374 STUTTGART
Tel. 0711/870 14 17
P r e s s e m i t t e i 1 u n g

Im Rahmen meiner Taetigkeit als Leiter einer
Arbeitsloseninitiative in Stuttgart Muehlhausen geriet
ich am 14. Februar.2001 gegen 23.30 Uhr vor dem
Wohnhaus zweier Mitglieder dieser Initiative in
Nuertingen in eine polizeiliche Personenkontrolle.
Nach der Ueberpruefung meiner Personalien und des im
Hof parkenden Transporters des Vereins, mit dem ich
nach Nuertingen gefahren war, konnte ich dort im Haus
uebernachten und mit zwei Mitgliedern am naechsten
Morgen zur Durchfuehrung eines Auftrags nach Stuttgart
fahren. Am Freitag, den 2. Maerz 2001 erklaert mir ein
in Stuttgart einschlaegig taetiger und mit der Sache
befasster Polizeibeamter, zum Zeitpunkt meiner
Überpruefung habe dort in der Gegend ein Sexualdelikt
stattgefunden, er forderte mich auf, zu einer
erkennungsdienstlichen Behandlung zu seiner
Dienststelle zu kommen, da es mir wohl schwerfalle,
fuer diesen Zeitpunkt ein Alibi zu erhalten. Da der
Stattsschutz in den 70er und 80er Jahren mich bereits
zweimal erkennungsdienstlich behandelt hat, kommt hier
nur die Abnahme eines genetischen Fingerabdrucks in
Betracht. Ein von mir beauftragen Rechtsanwalt
richtete am 7. Maerz.2001 das folgende Schreiben an die
Landespolizeidirektion Stuttgart II, Dezernat 1.5:

"Wie mir mein Mandant mitgeteilt hat, haben Sie ihn
gebeten, wegen einer erkennungsdienstlichen Behandlung
zu Ihnen zu kommen. Aus diesem Grund bitte ich Sie um
Mitteilung, um was fuer eine Sache es sich hierbei
genau handelt, dabei bitte ich auch um Mitteilung, ob
gegen meinen Mandanten ein Ermittlungsverfahren laeuft,
ob er also den Status eines Beschuldigten hat.
Gegebenenfalls bitte ich um Mitteilung, was ihm genau
vorgeworfen wird, sollte aber kein
Ermittlungsverfahren gegen ihn anhaengig sein, bitte
ich um Mitteilung, aus welchen Gruenden dann eine
erkennungsdienstliche Behandlung vorgesehen ist.
Sollte in dieser Sache bereits ein Vorgang bei der
Staatsanwaltschaft existieren, bitte ich Sie ausserdem
um Mitteilung des Aktenzeichens der
Staatsanwaltschaft."

Die politische Vorgabe der Verantwortlichen fuer dieses
Konstrukt blickt auf die Geschichte der
Auseinandersetzung zwischen der RAF (Rote Armee
Fraktion) und dem politischen Widerstand einerseits
sowie dem BRD-Staat andererseits zurueck:

1. Als Verteidiger der Gefangenen aus der RAF, Ingrid
Schubert und Irmgard Moeller, gerate ich am 19. August
1977 zusammen mit drei Bekannten in eine vorbereitete
Polizeikontrolle im Zentrum von Frankfurt. Eine in
meinem Wagen befindliche Tasche mit 90 Exemplaren
einer frankfurter radikalen Stadtzeitung, deren Inhalt
nach § 129 a StGB ("Unterstuetzung einer
terroristischen Vereinigung") wird mir gegen meinen
Protest zugeordnet, der Ermittlungsrichter des BGH
(Bundesgerichtshofs) erlaesst daraufhin am 31. August
1977 einen Haftbefehl gegen mich, ich werde daraufhin
in das Gefaengnis von Pforzheim zur Untersuchungshaft
gebracht. Als der Staatsschutz spaeter die Vorwuerfe
gegen mich ausweitet, laesst er diesen Vorwurf fallen.

2

2. Waehrend der Kontaktsperre vernehmen mich zwei
Beamte des BKA am 16. September
1977 im Toten Trakt des Gefaengnisses Rastatt sieben
Stunden lang unter Verwendung koerperlicher Gewalt
(Schlaege ins Gesicht und auf den Kopf) nach dem
Aufenthaltsort des entfuehrten Arbeitsgeberpraesidenten
Hanns-Martin Schleyer. Wegen der Kontaktsperre ist
eine Herbeifuehrung meines Rechtsanwalts
ausgeschlossen. Vorwand lautet, dass Fahndungsbeamte
angeblich im Ruecksitz meines PKW nach der Entfuhrung
des Herrn Schleyer am 5. September 1977 in Koeln eine
angebliche Skizze, die den Ort der Gefangennahme
darstellen soll, gefunden haben.
3. Ebenfalls waehrend der Kontaktsperre stellen mich
Beamte des BKA unter Anwendung von Zwang im Toten
Trakt des Gefaengnisses in Rastatt Zeugen gegenueber.
Alle
Zeugen haben mich als Taeter wiedererkannt. Am Montag,
den 21. August 1977 hatte ich auf einer
Pressekonferenz in Frankfurt zur Mittagszeit
Einzelheiten ueber meine illegale Festnahme und
Vorfuehrung vor dem Haftrichter in Sachen frankfurter
Stadtzeitung berichtet, diese PK haben das ARD und die
ZDF in den Abendnachrichten ausgestrahlt. Am fruehen
Nachmittag dieses Tages hatte ein Mitglied der RAF in
Viernheim bei Mannheim von einer Privatperson einen
gebrauchten PKW der Marke R 4 gekauft. Dieses
Fahrzeug hatte die RAF die Einzelteile eines
Raketenwerfers in eine Wohnung gegenueber dem Gebaeude
der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe verbracht und am
25. August 1977 damit einen Angriff auf das Gebaeude
versucht. Dieses Fahrzeug hat sie versehen mit
sicheren Indizien dem staatlichen Fahndungsapparat
ueberlassen. Zum Zeitpunkt der PKW-Uebereignung
folgten mir und meinem Anwaltskollegen ein
Observationstrupp auf der Fahrt von Frankfurt nach
Stuttgart.

3. Nach dem Mord bzw. versuchten Mord an den vier
Gefangenen aus der RAF in Stammheim stand die
Bundesregierung unter internationalem Druck, die
Herkunft von
Waffen, Sprengstoff und technischem Geraet zu erklaeren,
die in den Zellen der toten Gefangenen gefunden worden
sind. Aus ihrer Sicht kamen fuer diesen Transport nur
die Verteidiger der Gefangenen in Betracht. Aus
diesem Grund haben die Ermittlungsbehoerden die
Verfolgung der o.g. Vorwuerfe gegen mich eingestellt.
Der zweite Senat des OLG Stuttgart unter seinem
Vorsitzenden Dr. Foth hat dann am 31. Januar 1981
meinen Kollegen und mich wegen des Transports dieser
Gegenstaende zu mehrjaehrigen Haftstrafen verurteilt,
obwohl die ueberlebende Irmgard Moeller vor dem
Untersuchungsausschuss am 12. Januar 1978 und alle
befragten Kontrollbeamten vor Gericht den vom
Kronzeugen konstruierten Transportweg ausgeschlossen
haben.

4. Als es im Sommer 1991 zu einem Bankueberfall auf die
Zuffenhaeuser Volksbank gekommen war, haben die
ermittelnden Polizeibeamten mich von dem in der Naehe
befindlichen Anwesen des Wohn- und Arbeitsprojektes
der genannten Arbeitsloseninitiative festgenommen und
mich zum Tatort gefuehrt. Nur weil eine
Bankangestellte mich nicht wiedererkannt hat, liessen
die Beamten mich frei. Diese Massnahme war Teil eines
grossflaechig angelegten Projekts der politischen
Polizei von Stuttgart zum Schutz der Wohnungen von
Prominenten, unter ihnen des Vorstandes der Mercedes
Benz AG, Edzard Reuter.

3

5. In der Nacht vom 25. auf den 26. November 1994
ueberfielen Polizeibeamte in einer vorbereiteten Aktion
das Wohnprojekt in der Sachsen Strasse 32 in
Zuffenhausen
bei Stuttgart und brachten zehn Bewohner-innen
gewaltsam auf das Polizeirevier. Unmittelbar
vorausgegangen war dem eine Auseinandersetzung
zwischen Bewohnern des Projekts und einer Gruppe
ortsbekannter Neofaschisten. Bereits zwei Stunden
vorher hatte ein vollbesetzter Mannschaftswagen in der
Naehe oeffentlich Stellung bezogen. Nach massiven
Protesten sahen die Beamten von einer dritten
erkennungsdienstlichen Behandlung bei mir ab. Was aus
dem Vorwurf des gemeinschaftlich begangenen versuchten
Mordes gegen alle zehn geworden ist, ist nicht
bekannt.

Es gibt das Projekt des Staatsschutzes, sich den
genetischen Fingerabdruck von politischen und
ehemaligen politischen Gefangenen zu verschaffen. Bei
einigen von ihnen ist das bereits erfolgt, als
Beispiel verweise ich auf die ehemalige Gefangene aus
der RAF, Gisel Dutzi, die ein Polizeitrupp im Rahmen
ihres Besuchs beim Arbeitsamt Frankfurt Anfang dieses
Jahres festgenommen, aufs Polizeirevier verschleppt
und dort ihren Fingerabdruck genommen hat.
Wie bisher werde ich einer gewaltsam durchgefuhrten
Abnahme meines genetischen Finqerabdrucks mit den mir
moeglichen Mitteln Widerstand leisten.

Stuttgart, den 26. Maerz 2001
Newerla

Wir bitten um die Weiterverbreitung dieser
Pressemitteilung...
Bei Fragen wendet euch an Newerla oder Geruechtekueche

Gruesse G.

Geruechtekueche:  geruechtekueche_bs@yahoo.com

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11.04.2001
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