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bundesweit: täglich 2.764 neue DNA-Datensätze beim BKA

Datum : 27.03.2001
Nr. : 2567
Thema : DNA-Datensammlung


2.764 DNA-Datensätze täglich beim Bundeskriminalamt - von
Einzelfallprüfung keine Spur


Zum Ausbau der DNA-Dateien beim Bundeskriminalamt erklärt die innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke:


Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden sammelt jeden Tag fast dreitausend neue DNA-Dateien. Das geht aus zwei Antworten hervor, die ich von der
Bundesregierung erhalten habe.

In der ersten Anfrage hatte ich gefragt, ob das Bundeskriminalamt bis zu 800.000 DNA-Dateien speichern wolle. Die Regierung hatte mir
geantwortet, am 21. Februar seien 93.672 DNA-Dateien gespeichert gewesen. Polizei und Staatsanwaltschaften hielten sich strikt an das
Gesetz und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine
Einzelfallprüfung, eine Straftat oder zumindest den Verdacht einer Straftat mittlerer bis schwerer Kriminalität und Wiederholungsgefahr
für die Speicherung solcher tief in Persönlichkeitsrechte eingreifender
DNA-Daten verlangt.

In meiner zweiten Anfrage hatte ich gefragt, ob Berichte zutreffen, dass zunehmend auch Leute aus Antifa- und Flüchtlingsgruppen Opfer solcher
DNA-Schnüffelei würden.

Die Antwort der Regierung: Am 6. März hatte das BKA die Zahl seiner DNA-Datensätze auf 118.551 erhöht. Das sind 24.879 Datensätze mehr als
am 21. Februar oder 2.764 neue Datensätze täglich. Von Einzelfallprüfung
kann da keine Rede sein.

Wenn das so weitergeht, wird das BKA in einem Jahr mehr als eine Million
DNA-Dateien angelegt haben.

Auch in anderer Hinsicht ist die Antwort der Bundesregierung erschreckend. Nur ein Fünftel aller DNA-Daten beim BKA werden im Zusammenhang mit Sexualdelikten angelegt. Dabei war die Verfolgung von Wiederholungstätern bei Sexualdelikten entscheidender Grund für die
Verabschiedung des DNA-Gesetzes.

Auch für die zunehmende Speicherung von Leuten aus Antifa- und Flüchtlingsgruppen gibt es Hinweise. So sind beim BKA derzeit 74
Datensätze im Zusammenhang mit §129- und §129a-Verfahren (Verdacht auf terroristische oder kriminelle Vereinigung) gespeichert. Die §§129 und
129a werden fast nur gegen Linke eingesetzt.

* * *

V.i.S.d.P. ist das erklärende Mitglied des Bundestages
Ulla Jelpke

 

29.03.2001
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