nadir start
 
initiativ periodika archiv adressbuch kampagnen aktuell

Berlin: Prozess gegen Totalverweigerer

Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
Landesverband Berlin-Brandenburg
Görlitzer Straße 63
10997 Berlin
Tel. 030/61 07 44 11
 info@dfg-vk.in-berlin.de

PRESSEERKLÄRUNG 03/2001
27. Februar 2001 verantwortlich: Frank Brendle

Drei Monate für Totalverweigerer


Der Totale Kriegsdienstverweigerer Olaf Szczepanski wurde heute vom
Landgericht Berlin zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt

Olaf Szczepanski, 24, war zum Januar 1999 zum Grundwehrdienst einberufen
worden. Da er jeglichen Kriegsdienst und damit auch den Zivildienst ablehnt,
hatte er keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt.
Denn auch der Zivildienst ist ihm Rahmen der Zivil-Militärischen
Zusammenarbeit integraler Bestandteil der so genannten Gesamtverteidigung,
im "Verteidigungsfall" werden Kriegsdienstverweigerer zum unbefristeten
Zivildienst, d. h. zu Handlangerdiensten für das Militär, einberufen.

Dem Einberufungsbescheid zum 4. Januar 1999 war Olaf Szczepanski, der eine
Ausbildung zum Erzieher macht, nicht gefolgt. Ende März 1999 wurde er von
Feldjägern in die Kaserne gebracht. Dort verweigerte er die Befehle und
wurde in den Arrest gesteckt. Die Prozedur Befehle-Verweigerung-Arrest
wiederholte sich dreimal, bis Szczepanski nach insgesamt 77 Tagen Arrest
entlassen wurde.

Vom Amtsgericht Tiergarten war er im April 2000 zu einer Geldstrafe von 60
Tagessätzen à zehn Mark verurteilt worden, wogegen die Staatsanwaltschaft
Berufung einlegte. In die heutige Berufungsverhandlung wurde allerdings ein
Staatsanwalt entsandt, der selbst zugab, die Akte überhaupt nicht zu kennen.
Auch sonst zeigte er sich frei jeglicher Sachkenntnis und kannte nicht
einmal den Paragraphen des Zivildienstgesetzes, der die Einberufung von
Kriegsdienstverweigerern im Kriegsfall vorsieht.
Der Forderung des Staatsanwaltes nach einer Haftstrafe von sechs Monaten auf
Bewährung stellte Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck die Forderung nach einem
Freispruch entgegen. Die Wehrpflicht sei verfassungswidrig, da sie ein
unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte und die Wehr-gerechtigkeit
nicht mehr gegeben sei. Zudem habe Szczepanski aus Gewissensgründen
gehandelt.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Valtu betonte, es habe für die
Motivation des Angeklagten "volles Verständnis". Den Zivildienst bezeichnete
der Richter als "Wehrdienst an der Nicht-Waffe", den zu verweigern aber auch
bei Vorliegen von Gewissensgründen strafbar sei. Er verurteilte den
Kriegsgegner zu drei Monaten auf Bewährung.

Die DFG-VK Berlin bedauert den mangelnden Mut des Gerichts, die Wehrpflicht
als unzulässige Beschneidung von Grundrechten zu erkennen. Angesichts der
fehlenden Wehrgerechtigkeit ist die Abschaffung der Wehrpflicht geboten.

 

28.02.2001
Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen/ Landesverband   [Aktuelles zum Thema: Antimilitarismus]  Zurück zur Übersicht

Zurück zur Übersicht