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Passau/ Berlin: Antifaschismus jetzt auch in Bayern legal!

Presseerklärung

Antifaschismus jetzt auch in Bayern legal!
Ermittlungen nach §129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) gegen mehr als 30 Beschuldigte aus Mangel an Beweisen eingestellt


Das Ermittlungsverfahren wegen §129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) gegen 39 Beschuldigte aus Bayern wurde nach §170 StPO (Mangel an Beweisen) eingestellt. Ein Teil der Betroffenen erhielt heute den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, seit 1993 in Passau dem "antifaschistischen Spektrum" anzugehören und eine "kriminelle Vereinigung" gegründet zu haben. Der von Polizei und Staatsanwaltschaft konstruierten kriminellen Vereinigung wurden willkürlich mehr als 100 Straftaten zugeordnet, in der Mehrzahl Sachbeschädigungen durch Sprühereien, Plakate und Aufkleber mit antifaschistischem Inhalt.

In einer als "bundesweiter Schlag gegen die autonome Szene" gemeldeten Durchsuchungsaktion beschlagnahmten das LKA Bayern am 12. Mai 1998 Computer mit Monitoren und Drucker, Adressbücher, Tagebücher und andere persönliche Unterlagen von mehr als 32 Personen in Passau, Mühldorf, München, Bielefeld, Göttingen, Hamburg und Berlin.
Im Rahmen der Ermittlungen des bayerischen LKA gerieten seit 1993 mehr als 80 in Passau politisch aktive Personen u.a. zwei Rechtsanwälte, sowie Grünenpolitiker ins Fadenkreuz der Fahnder. "Erkenntnisse" aus einer unbekannten Zahl von Obsevationen, Post-und Telefonüberwachungen füllen mehrere Aktenordner, die bis heute noch nicht eingesehen werden konnte, da die Staatsanwaltschaft den Anwälten der Beschuldigten nur Teilakteneinsicht gewährte. Die Kosten des 7jährigen Ermittlungsverfahrens liegen nach unseren Schätzungen in Millionenhöhe.

Angesichts der Tatsache, daß fast alle §129-Verfahren vorwiegend der extensiven Ausnutzung aller nachrichtendienstlichen Mittel und der Ausschaltung elementarer Grundrechte gegen aktive Linke dienen, hat das Ermittlungsverfahren seinen Zweck erfüllt. Der als "Gesinnungsparagraph" in den 70er Jahren installierte §129 / 129a wird in den letzten 10 Jahren zunehmend gegen aktive AntifaschistInnen eingesetzt. Aushorchen, bespitzeln, einschüchtern - die Methode läuft nicht ohne Erfolg. Erfolgreich, weil ein laufendes Verfahren wegen "Bildung einer kriminellen/terroristischen Verienigung" für die Beschuldigten psychische Belastung durch die Überwachungsmaßnahmen, materielle Schäden durch Beschlagnahmen, sowie immaterielle Schäden durch die staatliche Verrufserklärung in der Öffentlichkeit und im Berufsleben bedeutet. Auch in diesem Fall hat die staatliche Verfolgung von antifaschistisch, aktiven Menschen bei Einigen zur Aufgabe ihres allseits geforderten Engagements gegen Recht!
s geführt.

Wir fordern die für das unsägliche Verfahren politisch Verantwortlichen auf, die zu Unrecht Beschuldigten in vollem Umfang zu rehabilitieren. Um dies zu gewährleisten, müssen alle entstandenen materiellen Schäden unbürokratisch ersetzt werden, und alle Informationen und Daten, die im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gesammelt und gespeichert wurden, unverzüglich gelöscht werden.

Passau und Berlin, den 11. Januar 2001

[AAB] und [AAP]


Antifaschistische Aktion Berlin [AAB]
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13.01.2001
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