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ÖTV und DAG Forderungen an die Lufthansa

Der Gewerkschaftstag der ÖTV hat folgendes beschlossen:

ArbeitnehmervertreterInnen, VertreterInnen von ÖTV und DAG im
Aufsichtsrat der Lufthansa AG werden aufgefordert, sich dafür
einzusetzen, dass die Lufthansa keine zur Abschiebung vorgesehenen
Flüchtlinge mehr befördert.

Die Gewerkschaft ÖTV fordert ihre Mitglieder auf, sich nicht mehr an
Abschiebungen zu beteiligen

Begründung:

Abgesehen von der prinzipiell zu kritisierenden Abschiebepraxis der
Bundesregierung, die auch Abschiebung in nicht sichere Heimatländer
der Flüchtlinge zulässt, kommt es bei Abschiebungen immer wieder zu
Verletzungen und sogar zum Tod von Flüchtlingen. Nach massiven
Protesten und Aufklärungskampagnen verweigert Swissair die Mitnahme
von sich wehrenden Schüblingen. Die neiderländische Fluggesellschaft
Martinair ist mittlerweile aus dem Geschäft mit Abschiebungen
ausgestiegen.

Nachdem die belgische Gewerkschaft ihre Mitglieder aufgefordert hat,
sich nicht mehr an Abschiebungen zu beteiligen, fielen bei der
Fluglinie Sabena Abschiebungen für längere Zeit aus. Sabena hat
mittlerweile den gewaltsamen Transport von Abschiebehäftlingen
eingestellt.

Außerdem riskieren Flugkapitäne, dass sie strafrechtlich belangt
werden, da sie die Verantwortung für das Leben und die körperliche
Unversehrtheit von Passagieren tragen (Die "Bordgewalt" bei
Abschiebungen auf dem Luftweg als Rechtsproblem, Zeitschrift für
Luft- und Weltraumrecht, 49. Jahrgang 2/2000). Der Rechtsanwalt
Farad Rifaat, Vertreter dreier Fremdenpolizisten in der
Voruntersuchung wegen "quälens eines Gefangenen mit Todesfolge", die
in Österreich stattfindet, beruft sich auf die Richtlinien des
Internationalen Luftverkehrsverbandes, der die Letztverantwortung
bei dem verantwortlichen Piloten sieht (Siehe Zeitungsartikel: Der
Standard vom 6.,7. und 9. September 2000)

Auch der Sprecher der GdP, Jörg Radeck, erklärte, die Beamten seien
lediglich Erfüllungsgehilfen des Kapitäns, dieser hat die alleinige
Verantwortung für Passagiere und Flugzeug.

Eine Beförderungspflicht gegen den Willen der Passagiere ist aus dem
LuftVG nicht abzuleiten. Desweiteren könnte die Lufthansa sich von
jeglicher Art von Abschiebung befreien lassen, wenn die Durchführung
von Abschiebungen für das Unternehmen aus ethischen oder
wirtschaftlichen Gründen unzumutbar wäre. Dies hat Lufthansa getan,
als es um den Transport von tropischen Ziervögeln ging.

Nach einem Artikel des Kölner Stadtanzeigers vom 19.10.00 wird von
amnesty international in einem Bericht kritisiert, dass Immigranten,
Gastarbeiter und Asylsuchende Hauptopfer von rassistischer
fremdenfeindlicher Misshandlung durch Beamte seien, vor allem bei
Abschiebungen.

 

24.11.2000
anonym zugesandt   [Aktuelles zum Thema: Antirassismus]  [Schwerpunkt: Lufthansa]  Zurück zur Übersicht

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