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Berlin: Bundesverwaltungsgericht: FREIe HEIDe contra Kriegsministerium

Der Raum soll mehr als 200 Zuhörer fassen. Wir sollten diese Plätze
nicht Scharpings Kriegern überlassen, die sicher frühzeitig
abkommandiert den Raum belagern werden. Deshalb kommt rechtzeitig
zum Termin:

10 Uhr, 16. November 2000 (Do)
Hardenbergstr. 31, Berlin-Charlottenburg
Raum 301/302

In ca. 60 km Luftlinie von Berlin soll auf 142 qkm durch Enteignung
und Nötigung erworbenes Land quasi formlos an die Bundesregierung
gehen. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage, deshalb wird u.a.
"unveränderte Außenwirkung" geltend gemacht, d.h. nach 40 Jahren
sind die Leute der Region an Kriegslärm gewöhnt. Einst Instrument
des Kalten Krieges soll der Platz jetzt erklärter- und bewiesenermaßen
dem nächsten heißen Kriege dienen. Vor der Bundestagswahl im Oktober
1994 erklärte Scharping, Deutschland brauche keine solchen
Bombenabwurfplätze und sicherte zu, bei ausreichender Mehrheit im
Bundestag auf die Nutzung zu verzichten. Seit er Kriegsminister
geworden ist, haben wir seine Glaubwürdigkeit zu schätzen gelernt.

Unsere Prozeßteilnahme kann dem Gericht zeigen, daß uns an unserem
Naherholungsgebiet viel liegt, an einem militärisch starken
Deutschland nichts.

Die BI FREIe HEIDe geht wegen des einstigen "Bombodroms" in der
Kyritz-Ruppiner Heide zum dritten Male vor Gericht. Das Verwaltungsgericht
in Potsdam hatte am 29. August 1996 ein "Nachnutzungsrecht" am dem
früheren russischen Schießplatz verworfen und dem Bund ein förmliches
Planungsverfahren nahegelegt. Dieser ging in Berufung und bekam
vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder am 24. März 1999 eine
Bestätigung des Potsdamer Urteils, sogar unter Ausschluß eines
Revisionsrechts. Dagegen legte der Bund Beschwerde ein, die nun
vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird.

Berliner Gruppe für eine FREIe HEIDe

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Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 10437 Berlin
Tel. 030/440130-0 Mo-Fr 10-18 Uhr
Fax. 030/440130-29 Internet: www.Kampagne.de

 

29.10.2000
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