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Neumünster: Der Club Heil Hitler bleibt offen

Der Club 88 aus Neumünster bleibt geöffnet, die Stadt Nemünster schaffte
es nicht am Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) den Club 88 mittels
des Gaststättenrecht zu schließen.

Presse-Mitteilung:

Gaststättenrecht ist ein stumpfes Schwert

Wie heute (25.10.00) bekannt geworden ist, ist es der Stadt Neumünster
nicht gelungen, die vom Club 88 ausgehende Gefahr eindeutig zu belegen,
der Club 88 darf weiter geöffnet bleiben.
Für die Arbeit des "Bündnis gegen Rechts Neumünster" hat sich durch die
Entscheidung des OVG nichts geändert, nach wie vor betrachten wir es als
vordringlichem Aufgabe sowohl gegen eingefahrene Nazistrukturen
vorzugehen, als auch aufklärend in der Bevölkerung antirassistisch tätig
zu sein. Seit mehr als zwei Jahren arbeiten wir kontinuierlich gegen den
Club 88, trotzdem hat die Stadt Neumünster viel zu lange gezögert mit
ihrem Vorgehen gegen die Nazikneipe, dies wird in dem Urteil des OVG
auch ganz deutlich. Erst der Druck der überregionalen Presse aus diesem
Jahr animierte die Stadt zum Handeln. Mit dem Gaststättenrecht
verfassungsschützend gegen den "Club Heil Hitler" vorzugehen war
lediglich der Versuch dem Vorwurf der Untätigkeit entgegen zu treten.
Aus diesem Urteil ist aus unserer Sicht kein Sieg der Neonazis
abzuleiten, vielmehr muß weiterhin politisch dieses Thema bearbeitet
werden. Neumünster muß zeigen: "Wir wollen keine Nazis, nicht hier und
nicht anderswo"

Bündnis gegen Rechts Neumünster
Info-Telefon: 0175 4431118
 http://members.tripod.de/antifanms


 

27.10.2000
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