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überall: Presseerklaerung Residenzpflicht

An antifaschistische und antirassistische Gruppen,

zur Unterstützung der Kampagne gegen die Residenzpflicht haben wir uns
überlegt u.a. eine gemeinsame Presseerklärung antifaschistischer
und antirassistischer Gruppen zu veröffentlichen. Ein Entwurf von uns
liegt anbei. Wir möchten Euch bitten, Eure Unterstützungsunterschriften
bzw. eventuelle Ergänzungen/Änderungswünsche innerhalb von einer Woche
zukommen zu lassen.

Danke, Grüße

Bündnis gegen Rechts Leipzig
c/o VL, PF 54, 04251 Leipzig Fax: 0341-3013269 E-mail:  bgr@mail.nadir.org
 http://www.nadir.org/bgr

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Pressemitteilung

antifaschistische und antirassistische Gruppen aus dem gesamten
Bundesgebiet unterstützen Forderungen von Flüchtlingen zur Abschaffung der
rassistischen "Residenzpflicht"

Deutschland fordert des öfteren die Einhaltung der Menschenrechte, z.B. in
der Jugoslawien und in China. Derweil gibt es in Deutschland rassistische
Sondergesetze, die es in keinem anderen europäischen Land gibt. Seit 1982
wird von deutschen Behörden die sogenannte "Residenzpflicht" praktiziert.
Diese untersagt Flüchtlingen im Asylverfahren das Verlassen ihres
Landkreises ohne schriftliche Genehmigung. Diese muß bei der zuständigen
Ausländerbehörde beantragt werden und wird von dieser willkürlich
genehmigt oder abgelehnt. Wenn Flüchtlinge ohne diese Genehmigung ihren
Landkreis verlassen, müssen sie mit drakonischen Strafen bis hin zur
Abschiebung rechnen. Es ist jedoch nahezu unmöglich, nicht gegen die
Residenzpflicht zu verstoßen. Schon alleine deshalb, weil die Grenzen der
meist äußerst kleinen Landkreise nicht bekannt sind. Was passiert, wenn
ein Flüchtling vom rassistischen Mob über die Landkreisgrenze gejagt wird,
wollen wir lieber nicht wissen. Sollten vielleicht alle Flüchtlinge für
diesen - nicht gerade unwahrscheinlichen - Fall eine vorsorgliche
Genehmigung beantragen?

Des Weiteren sind Flüchtlinge meist in Heimen außerhalb der Stadt,
teilweise in abgelegen Wäldern, untergebracht. Wenn sie einkaufen fahren,
telefonieren oder Bekannte besuchen möchten, müssen sie eine Genehmigung
einholen. Dazu müssen sie teilweise weitere Strecken zur zuständigen
Ausländerbehörde zurücklegen als ihr eigentliches Ziel, die nächstgelegene
Großstadt z.B., entfernt ist. Neben den Kosten für diese Fahrt fällt dann
auch noch eine Bearbeitungsgebühr von 15.- DM an. Nur der Vollständigkeit
halber möchten wir erwähnen, daß Asylbewerberinnen und Asylbewerber
monatlich gerade einmal 80.- DM Taschengeld gewährt wird.

Auf Grundlage dieses rassistischen Gesetzes, können Flüchtlinge von der
Polizei jederzeit kontrolliert werden. Dadurch werden sie kriminalisiert.
Die Vorurteile über "kriminelle Ausländer", die die meisten Deutschen
hegen, scheinen bestätigt durch die Kontrollen der Polizei. Bei einem
Verstoß gegen die Residenzpflicht drohen den Flüchtlingen Strafen zwischen
20.- DM bis 5000.- DM, aber auch Inhaftierung und Abschiebung bei
wiederholtem Vergehen.

Ziel des deutschen Sondergesetzes ist es also, - Flüchtlinge meist
abgelegen wegzusperren und von der Bevölkerung zu isolieren. - eine
politische Betätigung zu verhindern, da zum Beispiel für die Teilnahme an
Demonstrationen außerhalb des Landkreises eine Genehmigung benötigt wird.
Diese wird von den Behörden fast generell verweigert. - Flüchtlingen den
Aufenthalt in Deutschland so unangenehm als möglich zu gestalten.

Wir fordern - die sofortige Abschaffung der rassistischen Residenzpflicht
- die Überwachung der Menschenrechte in Deutschland durch die
UNO-Menschenrechtskommission - sofortige politische und wirtschaftliche
Sanktionen gegen Deutschland, aufgrund der desolaten
Menschenrechtssituation

und unterstützen die Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten beim Kampf
gegen die Apartheid durch die rassistische Residenzpflicht.

Bündnis gegen Rechts Leipzig, ..., ...
(Diese Presseerklärung unterstützen bereits mehrere Antira- und
Antifa-Gruppen)

 

15.10.2000
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