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Amsterdam: (#3) Kalenderpanden-Info (Juristisches)

KEINE RAEUMUNG DER KALENDERPANDEN!

EAT THE RICH!!!

WENN'S SEIN MUSS: BURN AMSTERDAM!!!!!!

AKTIONSWOCHENENDE IN AMSTERDAM 29.9.-1.10.

EUROPAWEITE DEMO AM 1.10. (14 UHR: DAM)

RAEUMUNG VERHINDERN AB 2.10.

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Dok-Info #3 (Juristisches)

von: infocafe aachen 17.09.2000

mailto: infocafe-aachen@gmx.de

Teil Drei unseres Dok-Infos enthaelt "nur" Juristisches, also

Besonderheiten in der niederlaendischen Gesetzeslage, und ein paar Anmerkungen zum

Verhalten niederlaendischer Bullen. Die fuer diesen Letter angekuendigten

Ueberlegungen zur Demo und zu den Handlungsmoeglichkeiten bei einem

Raeumungsversuch reichen wir im naechsten Info nach.

Eine Korrektur zum Info #2 noch: Wir haben geschrieben, dass auf der

letzten Kalenderpanden-Demo im Januar ca. 50 Menschen aus Deutschland waren. Aus

Berlin sind wir mittlerweile darauf hingewiesen worden, dass alleine von

dort zwei Busse mit 60 Leuten in A'dam waren. Sorry, haben wir nicht

mitbekommen. Duerfen trotzdem diesmal mehr werden.

Inhalt:

1) Juristisches

2) die Bullen

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1) Juristisches

Eins vorweg: Das folgende ist natuerlich ausgesprochen theoretisch. Auch

in den Niederlanden scheren sich die Bullen und manche Untersuchungsrichter

gelegentlich einen Dreck um Gesetze.

Zum Aufenthalt in besetzten Haeusern

Wie bereits im ersten Info erwaehnt, sind Besetzungen unter bestimmten

Umstaenden voellig legal. Die Kalenderpanden erfuellen diese Umstaende. Nachdem

ein gerichtlicher Raeumungsbescheid ergangen ist, ist's mit der Legalitaet

allerdings vorbei. Nun laege ein "Hausfriedensbruch" vor. Da aber in der

Regel nur schwer nachzuweisen ist, dass mensch von einer Raeumungsaufforderung

wusste, wird auf Strafverfolgung in der Regel verzichtet. Davon kann

ausgegangen werden. Das schliesst aber nicht aus, das der Vorwurf des

"Hausfriedensbruch" mit anderen Vorwuerfen (z.B. Sachbeschaedigung, Aufforderung zu

Straftaten, Widerstand, Koerperverletzung) gepaart wird. Einer Festnahme sollte

mensch sich also, wenn es geht, entziehen - wie in Deutschland auch.

Was grundsaetzliches: Gemeinschaftlich begangene Straftaten kennt das

niederlaendische Gesetz zwar stellenweise auch, von solchen Konstruktionen wird

aber nur selten Gebrauch macht. Im Regelfall ist also ein Einzelverdacht

bzw. -nachweis noetig. Dafuer werden viel haeufiger als in Deutschland so

obskure Straftatbestaende wie "Aufforderung zu Straftaten" geahndet. Also: Keine

richtigen Parolen an der falschen Stelle...

Die fuer uns relevanten Gesetze entsprechen weitgehend denen in

Deutschland. Seit Sommer diesen Jahres gibt es auch ein dem deutschen entsprechendes

"Vorbeugegewahrsam" - darf aber maximal 24 Stunden dauern und muss plausibel

begruendet werden. Bei der Fussballeuropameisterschaft im Sommer, zu der die

neuen Paragraphen eingefuehrt worden sind, "reichte" es nicht, wie ein

Hooligan auszusehen, sondern mann musste schon mit anderen an entsprechenden

Orten "herumlungern".

Die juristischen Technix sind im Prinzip auch dieselben. Der EA heisst

"Arrestantengroep" [sprich: -chub], das Recht, ueber den Grund und die Dauer

einer Ingewahrsam- oder Festnahme unterrichtet zu werden und z.B. als Frau

nicht von einem Mann durchsucht zu werden, gibt's auch. Sollen sogar oefter

beachtet werden als in Deutschland ueblich. Maul halten und nix unterschreiben

gilt auch hier.

Unueblich sind Bullenkessel auf Demos und ueberhaupt die willkuerliche

Gleichbehandlung einer Personengruppe. Fast alle am Rande des EU-Gipfels 1997

in Gewahrsam genommenen DemonstrantInnen haben spaeter

Entschaedigungszahlungen zugesprochen bekommen.

Juristische Besonderheiten als "AuslaenderIn"

Vergleichbar der deutschen Realitaet werden auch in den Niederlanden

Nicht-Niederlaender gesondert behandelt. Bei einer Ingewahrsamnahme, auch dem

"harmlosen" Vorbeugegewahrsam, ist damit zu rechnen, der "Fremdenpolizei"

uebergeben zu werden. Die findet dann in Absprache mit dem Herkunftsland heraus,

wie weiter zu verfahren ist. Das kann eine Freilassung schon mal erheblich

rauszoegern und/oder mit der Abschiebung enden. Beim EU-Gipfel wurde dieses

Verfahren ausgiebig erprobt, indem die "auslaendischen" DemonstrantInnen in

lustigen Gruppenfahrten und -fluegen nachhause gebracht wurden. Fuer die

Deutschen hatte das einen laengeren Aufenthalt in BGS-Kasernen an der Grenze mit

ED-Behandlung etc. zur Folge. Konsequenz: In jedem Fall - und noch viel

mehr als ueblich - in den Bezugsgruppen aufeinander achten und unbedingt in

Kontakt mit der "arrestantengroep" bleiben, wenn jemand fehlt.

Ausweis dabei haben?

Der einzige grosse Unterschied zwischen Deutschland und den Niederlanden

ist, dass es in NL keine Verpflichtung gibt, den Personalausweis bei sich zu

tragen oder sich sonstwie auszuweisen. Das hat keine Folgen - und sie

duerfen deshalb auch niemanden bedeutend laenger festhalten. Die niederlaendischen

"arrestantengroepen" empfehlen deshalb dringend, NIE einen Personalausweis

auf Demos und bei Aktionen dabeizuhaben und auch keinerlei Angaben zu den

Personalien zu machen. Wir sehen das nicht ganz unkritisch. Die potentiellen

Vorteile liegen auf der Hand. Fuer Deutsche in den Niederlanden gibt es aber

einen handfesten Nachteil: Wer der Moeglichkeit einer Abschiebung entgehen

will (der BGS WIRD die Identitaet heruasfinden), sollte - soweit er/sie nicht

perfekt Niederlaendisch spricht - waehrend des gesamten Aufenthalts bei den

Bullen kein Wort reden. Ausserdem auch keinerlei Hinweis auf die

nicht-niederlaendische Herkunft bei sich tragen (keine deutschen Telefonkarten z.B.).

Das, glauben wir, kann sehr stressig sein. Mit Beharren auf den Rechten und

aehnlichem ist dann nix, "EA" anrufen sowieso nicht. Wir wollen kein

endgueltiges Urteil abgeben, was nun besser ist. Zieht die Moeglichkeit, ohne Perso

unterwegs zu sein, ruhig in Betracht, aber vergesst die moeglichen

Nachteile nicht.

Gewahrsams-/U-Haft-Dauer

- - einfache Ingewahrsamnahme wg. Verdacht oder zur Personalienfeststellung

max. 6 Std. (die Zeit zwischen 0 und 9 Uhr zaehlt allerdings nicht mit) -

ohne Personalienangabe plus nochmal 6 Std

- - begruendetes "Vorbeugegewahrsam" bzw. "Gefahrenabwehr" max. 24 Std. -

das Gesetz ist noch weitgehend unerprobt, nach Lust&Laune ruhig heftig mit

Klage drohen

ACHTUNG! In diesen ersten 6 bzw. 12 bzw. 24 Stunden gibt es kein Recht auf

ein Telefongespraech!

- - die 6/12/24 Stunden kann ein Staatsanwalt ("officier van justitie") auf

drei Tage verlaengern - jetzt gibt's das Recht auf ein Telefongespraech -

keinesfalls einen Pflichtverteidiger ("piketadvokaat") akzeptieren!

- - nach drei Tagen kommt der Untersuchungsrichter ins Spiel und kann U-Haft

verhaengen, zuerst fuer maximal 10 Tage, dann dreimal fuer 30 Tage - mehr

nicht... - bei den Richterterminen hat dein Anwalt dabeizusein - drauf

beharren!

Sprachprobleme

Die Bullen werden kaum so nett sein, fuer unsereins eineN DolmetscherIn

herbeizuschaffen. Eins der groessten Probleme in einer Festnahmesituation ist

sicher die Sprachbarriere. Es kann schon sehr unangenehm sein, nicht

mitzukriegen, was um eineN herum abgeht und sich moeglicherweise nicht Luft machen

zu koennen. Darauf sollte mensch sich vorbereiten, aber vor allem ist es ein

Grund mehr, sich die Bullen vom Leib zu halten.

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2) die Bullen in den Niederlanden

...sind auch Bullen! Es gibt - wie in Deutschland - "normale"

Uniformierte, Sondereinheiten und Zivis ("stillen" bzw. "agenten in burger"). Die beiden

erstgenannten lassen sich wie gehabt unterscheiden, die Zivis in den

Niederlanden tragen relativ selten Schnurrbaerte!

Einen entscheidenden Unterschied haben wir schon oefters festgestellt.

Niederlaendische Bullen treten "selbstbestimmter" auf als deutsche. Das ist im

Alltag ganz nett, weil's irgendwie menschlicher wirkt. Auf Demos und

vermutlich auch bei Raeumungen hat es aber auch einen Nachteil: Sie benutzen ihren

Schlagstock, wenn sie es fuer noetig halten und nicht, wenn es ihnen gesagt

wird. Ihr individuelles Verhalten ist durchaus flexibler als hierzulande,

mensch sollte sich geistig von den ueblicherweise statischen Situationen

gegenueber deutschen Bullen loesen und auf spontanes Verhalten einstellen, vor

allem in unuebersichtlichen Situationen. Ausserdem sind sie erheblich

schwieriger zu verunsichern als deutsche. Andererseits gucken sie meistens nicht

grundlos boese.

...ist echt schwer zu beschreiben. Kurz gesagt: Niederlaendische Bullen

sind unkalkulierbarer als deutsche. Dafuer im Gegenzug weniger brutal.

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3) Anmerkung

Das juristische ist furchtbar theoretisch. Wir finden es bei Aktionen in

den Niederlanden besonders wichtig, sich auf die Situation, "AuslaenderIn" zu

sein, einzustellen und Bullenstress moeglichst zu vermeiden. Das ist im

Umfeld einer geplanten Haeuserraeumung gar nicht so einfach. Deshalb moechten

wir den jeweiligen Bezugsgruppen nahelegen, diesen Faktor nicht auf die

leichte Schulter zu nehmen und sich entsprechend vorzubereiten. Das kann auch

heissen, bei Bedenken etwas kuerzer zu treten. Es wird eine Menge

Moeglichkeiten geben, sich sinnvoll einzubringen, ohne zwingend "in der ersten Reihe" zu

stehen. Aber dazu mehr im naexten Letter...

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Dok-Info #4 ... kommt am Mittwoch oder so.

dann:

- - Ueberlegungen zur Demo

- - Aktionsoptionen bei einem Raeumungsversuch

- - kleiner A'dam-Guide (Anreise & Aufenthalt)

 

18.09.2000
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