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Wuppertal: Prozess gegen Antifaschisten

Mitteilung für Presse und interessierte Öffentlichkeit

Kriminalisierung eines Wuppertaler Antifaschisten

Berufungsverfahren gegen Martin wird am 22./25. September in Bonn
fortgesetzt

Am 02.09.1999 wurde Martin aus Wuppertal nach drei Verhandlungstagen vor
dem Bonner Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten,
ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährungsfrist, sowie zu 100 Stunden
gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Angeklagt wurde Martin aufgrund des
Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs, sowie der gefährlichen
Körperverletzung. Konkret wird er beschuldigt, während der
Gegendemonstration bezüglich des NPD-Aufmarsches in Bonn am 24.10.1998
einen Polizeibeamten durch einen Flaschenwurf schwer verletzt zu haben.
Im Prozess war einziger Belastungszeuge ein Polizeibeamter der Bochumer
Bereitschaftspolizei, der behauptete, Martin als Täter identifiziert zu
haben. Als Identifikationsmerkmale nannte er Kapuzenpulli, Sonnenbrille
und eine ?hervorstechende Nase", also eine sehr wage Beschreibung, die
auf einen Großteil der DemonstrationsteilnehmerInnen hätte zutreffen
können, wobei Martin eine markant ?hervorstechende Nase" vermissen
lässt. Diesem ?Beweis" hinsichtlich Martins vermeintlicher Täterschaft
konnte ein lückenloses Alibi entgegengesetzt werden. So wurde durch die
Aussage von drei ZeugInnen nachgewiesen, dass sich Martin zur besagten
Zeit - als der Flaschenwurf erfolgte - an einer ganz anderen Stelle
aufhielt. Dort kümmerte er sich um eine durch die Polizei schwer
verletzte Freundin, was nicht zuletzt durch das Einsatzprotokoll des
Rettungswagens erwiesen werden konnte. Trotz der eindeutig entlastenden
Beweislage berief sich Richter Bröder auf das Konstrukt von Polizei und
Staatsanwaltschaft und verurteilte Martin.
Ein Verurteilungswille war schnell zu erkennen. So wurden beispielsweise
Beweisanträge zur Sichtung von entlastendem Polizeivideomaterials und
zur Vernehmung weiterer Polizeibeamten seitens des Richters abgelehnt,
obwohl sogar der Staatsanwalt keine Einwände dagegen hatte.

Eine Aburteilung sollte aber nicht nur im juristischen Sinne erfolgen.
Nach dem Prozess kam es zu gezielter Stimmungsmache: im Zwischenbericht
´99 des NRW-Verfassungsschutzes wurde vom Prozess gegen Martin berichtet
und im Zusammenhang auf die vermeintliche Gefährlichkeit von
antifaschisti-schen Aktivitäten hingewiesen. Hier zeigt sich deutlich,
dass versucht wird, jegliche Art von antifaschisti-schem Widerstand zu
kriminalisieren und abzuurteilen. Während es alltäglich zu Übergriffen,
Überfällen und sogar zu Morden seitens der Nazis kommt (seit der
Wiedervereinigung wurden weit mehr als 100 Menschen ermordet), sie immer
häufiger mit von der Polizei geschützten Großaufmärschen Präsenz auf den
Straßen demonstrieren und sich nicht zuletzt auf den Rassismus aus der
gesellschaftlichen Mitte berufen können, wird Martin von einer
Haftstrafe bedroht. Aber antifaschistischer Widerstand ist und bleibt
notwendig. Und zwar nicht erst dann, wenn die Bundesregierung durch die
neuesten Untaten der Nazis das Ansehen und die Wirtschaft Deutschlands
gefährdet sieht. In diesem Zusammenhang werden in einer wahrscheinlich
kurzfristigen Debatte Forderungen nach einem starken Staat geäußert, wie
z.B. NPD-Verbot und allgemeine Gesetzesverschärfungen. Dabei sind noch
Anfang der 90er Jahre die pogromartigen Ausschreitungen des
faschistischen Mobs zur Untermauerung für die - fortdauernde -
rassistische Hetze des politischen Establishments und faktische
Abschaffung des Asylrechts herangezogen worden und belegen die Heuchelei
der aktuellen Bemühungen gegen rechts.

Das nun anstehende zweitinstanzliche Verfahren findet statt, weil sowohl
die Verteidigung Martins, die Freispruch fordert, als auch Staatsanwalt
König Berufung gegen das Urteil eingelegt hatten; letzterer um seine
Forderung nach Verhängung von zwei Jahren Haft ohne Bewährung (!)
geltend zu machen.

Die Prozesstermine:
Freitag, 22.09.00 um 9.00 Uhr und am
Montag, 25.09.00 um 11.30 Uhr vor dem
Landgericht Bonn, Wilhelmstr.21, Raum 13B

Spenden zur Unterstützung des Angeklagten werden dringend benötigt:
Konto: Rechtshilfegruppe Wuppertal, Konto-Nr.: 922492, BLZ 33050000,
Stichwort: Prozess Bonn

Kontakt: Rechtshilfegruppe Wuppertal, c/o Infoladen, Brunnenstr.41,
42105 Wuppertal, email: rhg@gmx.li

 

30.08.2000
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