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Berlin: Kein ungestörtes Gelöbnis trotz hermetischer Abriegelung

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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Presseinfo Nr.: 34/00
Datum: 20.07.2000
Redaktion: Ulrike Gramann

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Kein ungestörtes Gelöbnis trotz hermetischer Abriegelung

Auch der diesjährige Versuch der Bundeswehr, in Berlin ein öffentliches
Gelöbnis durchzuführen, ist gescheitert: Das Gelöbnis war weder
öffentlich, noch konnte es ungestört über die Bühne gehen.

Der zentrale Buskonvoi der Bundeswehr zum Gelöbnisort wurde durch
eine Straßenblockade verzögert. Unter dem Motto "Gelöbnix - diesmal
bleiben wir zu Hause" besetzten GelöbniskritikerInnen mit Hilfe
eines aufblasbaren Wohnzimmers eine Kreuzung und hielten das
Bus-Shuttle unmittelbar nach der Ausfahrt aus der Julius-Leber-Kaserne
auf. Damit gelang auch in diesem Jahr eine Aktion zivilen Ungehorsams
gegen den Aufmarsch von Militär in Berlin. Bei der Protestaktion
kam es zu etwa 30 Festnahmen durch die Polizei.

Begleitet von einem massiven Sicherheitsaufgebot, führte eine
Demonstration vom Willi-Brandt-Haus zum Matthäikirchplatz, wo eine
Kundgebung lautstarken Protest gegen das Gelöbnis artikulierte,
der am Gelöbnisort auch zu vernehmen war.

Mindestens 1.400 Polizisten und zahlreiche Feldjäger der Bundeswehr
waren bemüht, jeden Kontakt zwischen Gelöbnis und Öffentlichkeit
zu verhindern. Bereits während der offiziellen Ehrung der "Männer
des 20. Juli" am Mittag waren verschärfte Kontrollen der BesucherInnen
durchgeführt worden. Das eigentliche Gelöbnis, das auch in diesem
Jahr auf einem Parkplatz in der Nähe des Bendlerblocks durchgeführt
wurde, konnte lediglich von geladenen Gästen beobachtet werden.
Der Bundeswehr hatte für diesen Tag das Hausrecht über das gesamte
Areal um den Bendlerblock übernommen, um Proteste in unmittelbarer
Nähe des Gelöbnisses zu verhindern. Die Bundeswehr hat damit zwar
öffentlichen Raum für das Gelöbnis okkupiert - mit diesem Akt wurde
der öffentliche jedoch in einen privaten Raum verwandelt. Die
GelöbnisgegnerInnen haben die Bundeswehr auch in diesem Jahr
erfolgreich auf ihr eigenes Territorium zurückverwiesen.

Ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr in Berlin bleibt unmöglich.

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r.

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20.07.2000
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