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Innsbruck: JVA untersagt Briefkontakt zwischen Thomas Meyer-Falk und ABC

JVA untersagt Briefkontakt zwischen Thomas Meyer-Falk und ABC Innsbruck

Was bereits durch diverse Briefkontakte mit GenossInnen und Gefangenen
durchgesickert war, wurde Anfang Mai amtlich bestätigt: die Leitung der
Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal untersagt den Briefkontakt zwischen dem
inhaftierten Redskin Thomas Meyer-Falk und Anarchist Black Cross Innsbruck.
Diese Entscheidung repräsentiert somit den einstweiligen Höhepunkt der
Repressionen der letzten Monate gegen Thomas. Aus dem unten abgedruckten
Schreiben ist ersichtlich, daß die Solidaritätsarbeit von ABC Innsbruck für
Thomas der JVA-Leitung ein Dorn im Auge ist. Der linksradikale Widerstand
und die Solidarität mit politischen Gefangenen soll gestoppt werden. Während
rechtsradikale Gefangene sogar bis in ihre Zellen faschistische Schriften
zugeschickt kriegen, sind AktivistInnen aus dem linksradikalen Widerstand
schwerster Überwachung ausgesetzt. Darüber hinaus zielt die Anstaltsleitung
darauf ab die politische Einstellung von Thomas zu eliminieren, und seinen
klassenkämpferischen Geist in Apathie und Stumpfsinn zu verwandeln. Bis
jetzt ist ihnen dies, trotz massivster Versuche in keiner Weise gelungen.
In einem scheinbar "demokratischen" Land, wie Deutschland darf es laut
öffentlich-bürgerlicher Meinung keine Menschenrechsverletzungen geben, schon
gar nicht im Gefängnis. Daß dies aber nicht zutrifft, zeigt uns eindeutig
der Fall von Thomas Meyer-Falk (Isolationshaft, nicht-beheizte Zelle im
tiefsten Winter, schärfste Postzensur usw.). Auch in Deutschland werden
Menschen wegen ihrer politischen Überzeugung mißhandelt und gedemütigt. Das
Bestreben von ABC Innsbruck dies publik zu machen und somit das wahre
Gesicht des "demokratischen" Deutschlands offenzulegen, wird von der JVA und
dem gesamten Justizapparat als Tabubruch betrachtet und deshalb auch
geahndet. Über weiße Folter (Isolationshaft, Reizentzug usw.) in
"Demokratie-Vorbildsländern" soll mensch nicht reden. Wir lassen uns den
Mund aber nicht verbieten und werden auch weiterhin derartige Fälle
veröffentlichen und den Verfolgten, in diesem Fall Thomas Meyer-Falk unsere
volle Solidarität zukommen lassen.

Nachfolgend der Abdruck des Briefes vom Anstaltsleiter Ruder an ABC
Innsbruck vom 8. Mai 2000:

"Untersagung des Schriftwechsels mit dem Strafgefangenen Thomas Meyer-Falk

Sehr geehrter Herr ***,
nach § 28 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
kann der Anstaltsleiter den Schriftwechsel mit bestimmten Personen
untersagen, wenn erstens die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet
würde und zweitens bei Personen, die nicht Angehörige des Gefangenen im
Sinne des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland sind, zu
befürchten ist, daß der Schriftwechsel einen schädlichen Einfluß auf den
Gefangenen haben oder seine Eingliederung behindern würde. Aus der
Überwachung des Schriftwechsels ist hier bekannt geworden, daß Sie ein
führendes Mitglied einer Organisation sind, in deren Namen Mitglieder aus
Frankreich im Dezember 1999 dort in Zusammenhang mit Protestaktionen gegen
die Haftbedingungen des Strafgefangenen Straftaten verübt haben . Des
Weiteren liegen hier Erkenntnisse vor, daß Sie im Zusammenwirken mit dem
Strafgefangenen im August 2000 einen weiteren Aktionstag planen. Ein
weiteres Untätigbleiben der Anstalt hätte nach hiesigem Dafürhalten eine
Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt zu Folge. Darüber hinaus
hat der Schriftwechsel mit Ihnen einen schädlichen Einfluß auf den
Strafgefangenen, weil dieser dadurch in seiner vollzugsfeindliche Haltung
weiterhin bestärkt würde. Daher wird der Schriftwechsel gemäß § 28 Abs. 2
Nr. 1 und 2 StVollzG der Bundesrepublik Deutschland untersagt. Die
betreffende Postkarte an den Gefangenen ist beigefügt.

Unterzeichnet Ruder (Anstaltsleiter)"

Thomas Haftbedingungen sind nach wie vor unmenschlich und unterträglich. Als
Thomas Mitte Mai 2000 vom einem Rechtsanwalt besucht wurde, welcher der
Vereinigung "Arbeitskreis kritischer Strafvollzug" angehört, bezeichnete
dieser Thomas Haftsituation als unwürdig und folterähnlich. Protestschreiben
sind also nach wie vor an folgende Adressen erwünscht:
Petitionsausschuß des Landtages, Konrad-Adenauer-Str. 3, 70173 Stuttgart,
Deutschland, Fax: ++0711-2063540
Justizvollzugsanstalt Bruchsal, Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal,
Deutschland, Fax: ++-07251-788299
Justizminister Professor Groll, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart,
Deutschland, Fax: ++-0711-2792264

Thomas Meyer-Falk
JVA Bruchsal
Zelle 3117
Schönbornstr. 32
76646 Bruchsal
Deutschland

GERECHTIGKEIT FÜR THOMAS MEYER-FALK!
SCHLUß MIT DER STAATLICHEN UNTERDRÜCKUNG!

+++++
Anarchist Black Cross Innsbruck:
LOM
Postlagernd
6024 Innsbruck
Austria
e-mail: abcibk@hotmail.com

 

22.05.2000
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