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Göttingen: Prozess wegen Solidemo fuer Passauer Antifas

Presseerklärung vom 14.9.99

Prozeß gegen PDS-Ratsherrn nach Solidemo
"Retourkutsche gegen Patrick Humke"

Am Donnerstag, den 16. September 1999, findet vor dem Amtsgericht
Göttingen ein Prozeß gegen den PDS-Ratsherrn Patrick Humke statt. Die
Staatsanwaltschaft Göttingen beschuldigt Humke am 16. Mai 1998 die
Festnahme eines jugendlichen Demonstranten behindert und einen
Bereitschaftspolizisten am Kinn verletzt zu haben.

Während der Solidaritätsdemonstration für die der "Bildung einer
kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) beschuldigten vermeintlichen
Mitglieder der Antifaschistischen Aktion Passau, griffen Beamte der
Göttinger Bereitschaftspolizei die bis dahin friedliche Demonstration
an. Humke begab sich als Anmelder der Demonstration vermittelnd zwischen
DemoteilnehmerInnen und Polizei. Dabei wurde er durch einen gezielten
Faustschlag des Polizeihauptmeisters (PHM) Ralf Blume niedergeschlagen
und mußte zwei Tage im Krankenhaus verbringen. Eine Strafanzeige gegen
den Beamten wegen Körperverletzung im Amt wurde am 3. März 1999 durch
die Staatsanwaltschaft Göttingen eingestellt. Die Ermittlungen gegen den
eigenen Kollegen führten die Kriminalhauptkommissare (KHK) der
politischen Polizei (4. Kommissariat) Röttcher und Günther. Beide waren
persönlich an eben jenen Hausdurchsuchungen beteiligt, gegen die sich
der Protest der DemonstrantInnen richtete. Nicht eingestellt wurde
allerdings das Verfahren gegen Humke, das seiner Ankündigung, er werde
gegen PHM Blume juristisch vorgehen, folgte. Angeklagt ist Humke wegen
"Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter
Gefangenenbefreiung, und gefährlicher Körperverletzung". Der
PDS-Ratsherr fordert die Belangung des Bereitschaftspolizisten Ralf
Blume und für sich einen Freispruch.

Die Autonomen Antifa [M] bewertete das Verfahren als plumpe
Retourkutsche gegen Humke. "Nach ihrer skandalösen Eskalationsstrategie
gegen linke Demonstrationen, versucht die Göttinger Polizei
offensichtlich sich die Hände reinwaschen zu lassen." kommentierte eine
Sprecherin der Gruppe den Prozeß am kommenden Donnerstag.

Der Prozeß beginnt um 9.00 Uhr im Saal N12 des Amtsgerichtes Göttingen.

 

15.09.1999
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