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Bonn: Prozess gegen Antifaschisten

Kurzinfo: Nachdem sich Richter und Staatsanwalt bereits sicher waren,
dass der Angeklagte Antifaschist aus Wuppertal, der des schweren
Landfriedensbruchs und gefaehrlicher Koerperverletzung angeklagt ist,
der Flaschenwerfer sei, der während der Gegendemonstration gegen den
NPD-Aufmarsch am 24.10.98 in Bonn einen Polizeibeamten schwer verletzt
haben soll, kam am zweiten Verhandlungstag (30.8.) nun die Wende:
mehrere ZeugInnen bestaetigten uebereinstimmend, daß der Angeklagte
mitnichten der Taeter gewesen sein konnte, weil er sich erstens an
voellig anderer Stelle als der vermeintliche Flaschenwerfer aufgehalten
hatte und zweitens zum entscheidenden Zeitpunkt sich um eine durch die
Polizei schwerverletze Freundin kuemmerte, was zudem durch das
Einsatzprotokoll des Rettungswagens untermauert wurde. Ausserdem
bestaetigte eine Polizeibeamtin der Wuppertaler Einsatzhunderschaft,
dass an der Stelle, wo sich der Angeklagte aufhielt, weder Flaschen noch
sonst irgendetwas gegen PolizeibeamtInnen geworfen wurde. Auf diese
überwaeltigend entlastenden Beweise reagierten Richter Broeder und
Staatsanwalt Koenig dann auch sichtlich konsterniert, und mussten
aufgrund der nunmehr „komplizierten Beweislage" (Richter Broeder) den
Prozess abermals vertagen lassen, da nun an eine schnelle Verurteilung
des Angeklagten aufgrund der aeusserst schwammigen Identifizierung eines
einzigen Polizeibeamten anhand der Taetermerkmale: apuzenpulli,
Sonnenbrille und „hervorstechender Nase" (die der Angklagte im übrigen
nicht hat!) nicht mehr zu denken ist. Der nächste Termin ist nun
Donnerstag, den 2. September 99.

Gerichtstermin: Donnerstag, 2. September, 11.00 Uhr, Amtsgericht Bonn,
Wilhelmstr. 23, Saal 36


Unterstützt den Angeklagten mit Prozeßkohle:
Spendenkonto Freie Medien e.V., Konto-Nr.:470834-437, Postbank Essen,
BLZ 36010043 Stichwort: Prozeß Bonn

Kontakt: Infoladen Wuppertal, Brunnenstr. 41, 42105 Wuppertal, Tel/Fax:
0202/311790

 

01.09.1999
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