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Passau: Prozess gegen Antifaschistin !

Aus: [antifa-news], Mailinglist der Antifaschistischen Aktion Passau
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/aam/passau_ml.html

Prozess gegen Antifaschistin in Passau!

Hallo FreundInnen, hallo GenossInnen,

heute, am 12. August, fand in Passau ein Prozess gegen eine der
mutmasslichen InitiatorInnen der "Passauer Aktion Zivilcourage" (PAZ) statt.
Die PAZ hatte im Februar 1998 und im September 1998 jeweils zu einer
Blockade der Nibelungenhalle aufgerufen, in der sich zuerst die NPD im
Februar und die DVU im September versammelt hatten. Die Passauerin Eleonore
Stern war schon im vergangenen Jahr wegen "Öffentlichen Aufrufs zu
Straftaten" (§111) im Zusammenhang mit den Aktionen vom Februar zu einer
Geldstrafe verurteilt worden. Nun sollte ihr wegen der PAZ-Aktion vom
September der Prozess gemacht werden. Daraus wurde jedoch nichts. Richter
Wastlhuber vom Amtsgericht Passau sah den Straftatbestand als nicht erfüllt
an - Eleonore Stern wurde freigesprochen.

Während die ehemalige Rechtsanwältin Eleonore Stern im Februar verurteilt
worden war, weil sie als Impressum auf verschiedenen PAZ-Flugblättern
aufgeführt war, warf die Staatsanwaltschaft ihr diesmal vor, als
Kontaktadresse fungiert zu haben. Im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft
fast 50 Verfahren eingestellt. Die lächerlichen Begründungen, welche die
Willkür der Justizbehörden offenbaren, lauteten beispielsweise, sie (die
Staatsanwaltschaft) könnte sich nicht vorstellen, wie etwa ein örtlicher
Gewerkschafter als Verantwortlicher in das Impressum von Plakaten und
Flugblättern gekommen war. Da dies den politischen Charakter des Prozesses
eindeutig aufzeigte, gab Frau Stern in einer Prozesserklärung bekannt, sie
verzichte darauf sich zu verteidigen, da dies in einem derartigen Prozess
nutzlos sei. Da die "Argumentationslogik der Staatsanwaltschaft" allerdings
einen gewissen Reiz habe, werde sie sich dieser anschliessen und sich
ebenfalls ein wenig in Absurditäten versuchen. Und so stritt Eleonore Stern
vor Gericht ab, irgendetwas von der Sache gewusst zu haben und vollkommen
überrascht gewesen zu sein, als immer wieder Anfragen bzgl. der PAZ in ihrer
damaligen Rechtsanwaltskanzlei eingingen.

Vermutlich auch wegen dieser offensichtlichen Willkür, die hier ausgeübt
wurde, blieb dem Gericht keine andere Wahl, als die Angeklagte
freizusprechen. Zwar glaubte es - erwartungsgemäss - nicht, sie habe nichts
von der PAZ-Aktion gewusst, der Straftatbestand sei aber trotzdem nicht
erfüllt, da ein "Aufruf zu Straftaten" nur dann vorliege, wenn öffentlich in
einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften zu einer Straftat
aufgefordert werde.

Nun stehen noch mindestens 5 weitere Prozesse in diesem Zusammenhang an. Den
Beschuldigten wird hierbei vorgeworfen, Infostände betrieben zu haben,
Schriften verbreitet zu haben oder für die PAZ plakatiert zu haben. Bei den
betroffenen handelt es sich um Personen, die den örtlichen
Strafverfolgungsbehörden schon lange ein Dorn im Auge sind. Prozesstermine
stehen bisher noch nicht fest. Obwohl viele andere trotz exakt den selben
Vorwürfen keinen Prozess zu erwarten haben, soll an den Betroffenen ein
Exempel statuiert werden.

Wir solidarisieren uns deshalb mit den Betroffenen! Sofortige Einstellung
aller noch laufenden PAZ-Verfahren!

 

16.08.1999
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