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Düsseldorf: Geiselnahme im OLG

                          

Geiselnahme im OLG Düsseldorf Sechs Monate Beugehaft gegen Zeugen im "AIZ-Prozeß" verhängt Am 12.4.99 verhängte der sechste Strafsenat im Prozeßbunker in der Tannenstraße 800 Mark Zwangsgeld und 6 Monate Beugehaft gegen Frank Ament aus Berlin, da er - Zitat der Bundesanwaltschaft (BAW) - aus "politischen Gründen" jegliche Aussage verweigere. Senat und BAW bezogen sich in der Begründung auf einen Artikel aus der interim Nr. 473 vom 8.4.99, den sie Frank zurechneten. Da er außerdem während des Vernehmungsversuchs dem Senat den Rücken zuwandte, wurde er zusätzlich zu einer Woche Ordnungshaft wegen "nachhaltiger Ungebührlichkeit" verurteilt. Frank wurde bereits am Vorabend in seiner Wohnung in Berlin festgenommen und am nächsten Morgen in Düsseldorf zwangsvorgeführt. Ihm wurde vom vorsitzenden Richter Breidling erklärt, daß der Senat letztendlich den längeren Hebel in der Hand halte und der Vorsitzende hoffe, daß der Rechtsstaat diesen noch lange behalten würde. Zum Ende des Verhandlungstages signalisierte der Richter den Angeklagten Bernhard Falk und Michael Steinau die Bereitschaft, die Beugehaft gegen den Zeugen aufzuheben, falls sie sich zu Aussagen "zu den Dingen, die der Zeuge weiß" entschließen würden. Es ginge schließlich um ihre Personen und sie wollten doch bestimmt nicht verantworten, daß der Zeuge wegen ihnen "so lange brummen" müsse. Frank "verweigert aus grundsätzlichen politischen Erwägungen, die nichts mit dem konkreten Strafverfahren zu tun haben, die Aussage vor dem Staatsschutz-Senat" (Presseerklärung der Roten Hilfe vom 12.4.99). Eben dieser Staatsschutz-Senat versucht nun, über die Beugehaft gegen Frank Ament, Aussagen nicht "nur" von ihm, sondern auch von den Angeklagten zu erpressen (worauf diese jedoch nicht reagierten). Hintergrund der Vorladung ist das AIZ-Konstrukt des Verfassungsschutz NRW, in dem Frank als Kontaktperson der Angeklagten bezeichnet wird. Sie steht im Zusammenhang mit den Ladungen des sogenannten " Aachener Umfeldes um B. Falk", die Anfang März stattgefunden haben. (Siehe beiliegenden Artikel aus dem Angehörigen Info Nr. 218.) Der vorsitzende Richter hat angekündigt, Frank am Dienstag, 20.4.99 erneut vorzuführen, dieses Spiel könne beliebig oft wiederholt werden. - - Weg mit Beugehaft, § 129a und Gesinnungsjustiz! - - Frank muß raus!! Wir schließen uns der Aufforderung der ROTEN HILFE an: Sendet Protestbriefe an: OLG Düsseldorf, 6. Strafsenat, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, Fax: 0221 4971548. Kohle für laufende Kosten, anwaltliche Unterstützung etc. Spenden auf das Konto: ROTE HILFE (Beugehaft)", Nr.: 775280107, bei Postbank Berlin, BLZ 10010010. (Presse-)Kontakt: ROTE HILFE Ortsgruppe Hamburg, Postfach 306302, 20329 Hamburg FAX: 040-4390812 weitere Infos: ProzeßbeobachterInnen, c/o Goethestr. 3, 52064 Aachen FAX: 0241-708410 Frank´s Adresse ist: Frank Ament z. Zt. JVA Düsseldorf Ulmenstraße 95 40476 Düsseldorf Fahrt mit zum nächsten "Vorführtermin"! Treffpunkt: Di, 20.4.99, 7.00 Uhr, AZ-Parkplatz.

 

18.04.1999
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