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Passau: Neues zum P.129-Verfahren gegen Passauer AntifaschistInnen

Neues zum §129-Verfahren gegen Passauer AntifaschistInnen:
Staatsschutz ermittelt munter weiter und hält sich alle Möglichkeiten offen

Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) ermittelt seit März 1997 nach §129
(Bildung einer kriminellen Vereinigung) gegen Passauer AntifaschistInnen.
Das Verfahren war erst am 12. Mai 1998 bekannt geworden. Damals
durchsuchte das bayerische LKA zusammen mit dem Bundeskriminalamt und
örtlichen Polizeibehörden im ganzen Bundesgebiet in acht verschiedenen
Städten 36 Gebäude. In Passau sollte sich spätestens 1993 eine
?kriminelle Vereinigung? aus 39 Personen ?innerhalb des
antifaschistischen Spektrums? gegründet haben. Was die ?Verbrechen?
dieser ?Vereinigung? sein sollen, wurde nicht genauer ausgeführt. Die
Staatsanwaltschaft München I sprach lediglich von ?über 100 Straftaten
seit 1993, wie Landfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung etc.? Es
drängt sich der Verdacht auf, daß einfach sämtliche politischen
?Straftaten? in Passau zusammengesammelt wurden und nun einer
?kriminellen Vereinigung? in die Schuhe geschoben werden sollen. Das Ziel
des Staatsschutzes ist offensichtlich: Die Kriminalisierung des
antifaschistischen Widerstands in Passau.

Inzwischen sind 30 beschuldigte Personen bekannt. Ihre einzige
Gemeinsamkeit: Sie sind oder waren aktive AntifaschistInnen und wohnen
oder wohnten in Passau. Einem Beschuldigten aus Berlin wurde eine
Teilakteneinsicht im Zusammenhang mit seinem Widerspruch gegen die
Durchsuchung seiner Wohnung gewährt. Doch auch hier hält sich der
Staatsschutz bedeckt. In der Akte finden sich dieselben nichtssagenden
Begründungen wie in dem Durchsuchungsbeschluß und der Presseerklärung der
Münchener Staatsanwaltschaft. Desweiteren wird lediglich angeführt, daß
der Beschuldigte in antifaschistischen Gruppen aktiv war und
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit antifaschistischen Aktionen
gegen ihn liefen, die jedoch alle eingestellt sind. Erneut bestätigt sich
hier, daß allein antifaschistisches Engagement auszureichen scheint, um
für das bayerische LKA als ?kriminell? zu gelten. Eine 18jährige
Passauerin hat vor kurzem eine staatsanwaltliche Zeugenvorladung
erhalten. Damit wird ein in solchen Verfahren beliebtes Zwangsmittel
angewandt. Denn wenn die 18jährige ihre Aussage verweigert, drohen ihr
nicht nur bis zum 2000 DM Strafe, sondern auch bis zu sechs Monate
?Erzwingungshaft?.

Eine Sprecherin der Autonomen Antifa (M) äußerte zu den Ermittlungen:
?Die Erfahrung zeigt, daß dem Staatsschutz selten ein Mittel zu abwegig
oder eine Begründung zu absurd ist, wenn es um die Verfolgung
erfolgreicher Antifa-Politik geht. Daß aber ausgerechnet jetzt gegen die
Antifaschistische Aktion Passau (laut Passauer Neue Presse vom 4. August
läuft das Verfahren gegen den Antifaschistische Aktion Passau)
vorgegangen wird, die seit Jahren Widerstand gegen die DVU und die NPD
organisiert, mutet schon grotesk an. Dieses Ermittlungsverfahren muß
sofort eingestellt werden, der Kriminalisierungsversuch abgeschmettert
werden.? Daß sich der antifaschistische Widerstand nicht einschüchtern
läßt, wird sich bereits am 26. September in Passau zeigen, wenn die DVU
einen Tag vor der Bundestagswahl in Passau wieder ihre Großveranstaltung
abhalten will.

--
Autonome Antifa (M)
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12.08.1998
Autonome Antifa (M)   [Aktuelles zum Thema: Repression]  Zurück zur Übersicht

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