YPG-Gefangenen wird medizinische Behandlung verweigert

Zehn YPG-Gefangenen, die während der Kämpfe gegen den IS in Kobanê verletzt wurden, wird im Gefängnis von Osmaniye medinische Behandlung verweigert. Der Anwalt Tugay Bek erklärte, dass die Gefangenen wegen ihres Gesundheitszustands nicht haftfähig seien. YPG-Kämpfer Savaş Sönmez, der von Riha (Urfa) nach Osmaniye gebracht wurde, befindet sich in kritischen Zustand, der sich noch verschlechtern könnte, wenn sich die Haltung Behörden nicht ändert. Sönmez leidet unter dem Verlust des Sehvermögens und unter einer Halbseitenlähmung, aber die Verantwortlichen in Osmaniye verweigern ihm jegliche Behandlung.

Der Anwalt Tugay Bek berichtet, dass viele Gefangene sich nicht, wie von der Gefängnisbehörde vorgesehen, in Handfesseln untersuchen lassen. Dies wird von den Behörden wiederum als Rechtfertigung genutzt, den Gefangenen die Behandlung zu verweigern. Kobanê-Veteran Muhammed gehört zu diesen Gefangenen, ihm wird eine postoperative Behandlung verwehrt. Bek ruft die Öffentlichkeit dazu auf, sensibler gegenüber solchen Menschenrechtsverletzungen zu sein und fordert, dass das Justizministerium auf die dringende Belange von verletzten Gefangenen in kritischen Zustand eingehen müsse.

Bek sagte, dass Verantwortliche des Osmaniye-T2-Gefängnisses seit seiner Inbetriebnahme vor einem Jahr zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen hätten und versuchen würden, ihre Autorität mittels Unterdrückung und Gewalt durchzusetzen. So wurden beispielsweise die Gefangenen Ozan Özbey, Hakan Akgül und Sinan Gül in ein anderes Gefängnis verlegt, nachdem sie von Gefängnismitarbeitern angegriffen und verletzt worden seien. Bek bezeichnete solche Verlegungen als „zweite Verurteilung“ und schwere Menschenrechtsverletzung und forderte die Öffentlichkeit zu mehr Aufmerksamkeit auf.

ANF, 19.06.2015, Demokratie hinter Gittern

ISKU | Informationsstelle Kurdistan