Gedenken an das PKK-Mitglied Andrea Wolf

Andrea Wolf wurden neben 40 weiteren PKK-Militanten bei einem Massaker durch die türkischen Armee ermordet und im Dorf Kelahêrê (Andiçen) in Şax (Çatak), Bezirk Wan, am 23. Oktober 1998 begraben. Eine Gruppe aus Deutschland reiste nach Wan, um ihrer Freundin Andrea Wolf zu gedenken. Andrea war ein internationalistisches Mitglied der PKK.

Die Freunde und Freundinnen von ihr besuchten das Grabmal in Şax, das nach Ronahî benannt wurde, dem Codenamen der PKK-Guerilla. Die nationale Menschenrechtsaktivistin und Soziologin Andrea Wolf, sei zwischen den anderen PKK-KämpferInnen in dem Massengrab von MitarbeiterInnen des IHD (Menschenrechtsverein) entdeckt worden.

Die Gruppe besuchte die Gräber der getöteten PKK-Mitglieder und das Denkmal, das zu Ehren von ihnen gebaut worden ist. Dort sagte einer der Freunde von Andrea, Thomas Springer, dass ihr Mord sie schockiert habe. Er erzählte, dass sie seit vielen Jahren Aktivitäten organisieren und Filme zeigen, um den Kampf von Andrea Wolf zu erzählen und fügte hinzu, dass die jüngsten Entwicklungen in Rojava einen großen Einfluss auf sie haben. Springer sagte, dass sie sich solidarisch mit dem kurdischen Volk zeigen.

Nach dem Gespräch sagte eine andere Freundin von Andrea Wolf, Maria Muck, dass sie auf einigen der Gräber auf dem Friedhof keine Namen sehen konnte und fügte hinzu, dass Hinrichtungen und Ermordungen Teil der Realität Kurdistans seien und eine Kommission gebildet werden müsse, die Hinrichtungen, wie die von Andrea, untersuchen, um die Täter vor Gericht zu bringen.

1998 war die deutsche Internationalistin Andrea Wolf Mitglied der kurdischen Frauenarmee (YAJK). Sie und ihre GenossInnen wurden bei einem Gefecht mit der türkischen Armee eingekesselt. Laut Zeugenaussagen wurden unbewaffnete Gefangene gefoltert und sie sowie zwei weitere KämpferInnen extralegal hingerichtet. Die Leichen der Opfer wurden anschließend weiter misshandelt und verstümmelt.

Dutzende von KämpferInnen wurden in der Auseinandersetzung und dem folgenden Massaker ermordet. Die Hinrichtungen der wehrlosen Gefangenen durch Erschießen bestätigt die Grundlage einer Straftat nach dem Völkerrecht. Die Tötung von bereits entwaffneten Gefangenen, als auch derjenigen, die nicht mehr kämpfen können, ist ein eklatanter Verstoß gegen alle Kriterien des Völkerrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention und somit ein Kriegsverbrechen. Das gilt auch für die Folter von Gefangenen. Dies gilt gleichermaßen für die systematisch angewandten Methoden der sexuellen Folter von der türkischen Armee, die vor allem in den Trainingslagern der westlichen Geheimdienste erlernt würden, als Mittel der Unterwerfung, Demütigung, Kraftdemonstration und Entwürdigung von Frauen, aber auch der Menschen, die sich nicht der regulären staatlichen Repression unterwerfen und ergeben. Zu Kriegsverbrechen gehört auch die Nutzung von Giftgas durch das türkische Militär gegen KämpferInnen der kurdischen Guerilla und gegen die Zivilbevölkerung, die stattgefunden haben, und noch immer vorkommen.

Guerilla Kommandeur Şerif Fırat, ein Augenzeuge der Hinrichtungen an Andrea Wolf, sagte in einem Interview zu ANF im Mai 2012, dass er bereit sei, alle Details der Hinrichtung von Andrea Wolf vor einem internationalen Gericht auszusagen. „Es war ihre internationalistische Einstellung, die die Genossin Ronahî in die Reihen der PKK brachte. Ihre Entschlossenheit, eine echte Guerilla der PKK zu sein, brachte ihr den Respekt ihrer GenossInnen ein“, sagte Fırat über die deutsche Menschenrechtsaktivistin und Soziologin Andrea Wolf.

ANF, 17.05.2015, ISKU

ISKU | Informationsstelle Kurdistan