Türkei
verletzt Waffenruhe: Türkisches Militär legt Hinterhalt gegen die Guerilla
in Ceylanpinar
Das Hauptquartier
der Volksverteidigungskräfte HPG erklärt, dass einer Guerillaeinheit bei
Ceylanpinar ein Hinterhalt vom türkischen Militär gelegt worden sei. Das
Kommando der HPG erklärte, dass damit, und mit dem Ausbau von Militärbasen
und Wegen für Militäreinheiten wie auch mit den militärischen Staudämmen,
der Waffenstillstand verletzt und der Lösungsprozess bedroht würden.
Nach der Erklärung geriet am Abend des 21. Juli 2014 eine Einheit der
HPG in Ceylanpinar in den Hinterhalt des türkischen Militärs. Es kam zu
einer Auseinandersetzung mit dem türkischen Militär, im Laufe dessen die
Verbindung zu zwei Guerillas abgebrochen war.
Weiterhin wurde in der Provinz Colemêrg (Hakkari) von den Militärbasen
in Oramar heraus, die Umgebung bombardiert, wobei große Flächen in Brand
gerieten. Nachdem das Militär zu einer Operation ausrücken wollte, kam
es zu einem Gefecht mit schweren Waffen und das Militär musste sich wieder
zurückziehen. Das Militär bombardierte in den folgenden Tagen die Umgebung
so schwer mit Artillerie, dass die Guerilla nach eigenen Angaben mit schweren
Waffen darauf reagieren musste. Dabei wurden zwei Panzer und mehrere Stellungen
getroffen.
Nach der Erklärung der Guerilla stellt die Gleichzeitigkeit der Ereignisse
von Oramar und Ceylanpinar keinen Zufall dar, sondern einen Versuch des
türkischen Militärs, den Waffenstillstand zu zerstören. Schon am 2. Juli
war zwischen Wan und Elbak (Baskale) der Guerilla Servan Kocer vom türkischen
Militär lebend gefangen genommen und dann extralegal hingerichtet worden.
Der Generalstab wollte die Verantwortung dafür dem Iran zuschieben. „Auf
die gleiche Weise versucht der Generalstab nun die Ereignisse in Ceylanpinar
zu verschleiern und zu behaupten, es wären YPG-Kräfte gewesen, die von
Rojava angegriffen hätten. Dies hat nichts mit der Realität zu tun. In
Wirklichkeit hat das türkische Militär der HPG einen Hinterhalt gelegt
und deswegen kam es zu der Auseinandersetzung“, so die Erklärung der HPG.
ANF, 24.07.2014,
ISKU
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