Arbeitsrecht für staatenlose Kurden in Syrien

Laut eines Berichtes des kurdischen Menschenrechtsprojekts KurdWatch entschied das syrische Ministerium für Arbeit und Soziales in einer Erklärung vom 07. März, dass die staatenlosen Kurden in Syrien fortan wie alle syrischen Staatsangehörigen das Recht auf Arbeit genießen dürfen.
Bisher war es keinem staatenlosen Kurden erlaubt, in seinem eigenen Namen eine Arbeitsstätte zu gründen oder als Beamter tätig zu werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Erklärung in die Praxis umgesetzt wird. Bereits im Jahr 2005 hatte der syrische Staatschef Bashar al-Assad ein Entgegenkommen gegenüber den staatenlosen Kurden angekündigt, allerdings wurde dieses Versprechen schnell vergessen.
Es bleibt festzuhalten, dass dieses Entgegenkommen in einer Phase geschieht, in der in der gesamten arabischen Welt die Proteste aufflammen. Auch in Syrien ist es wiederholt zu Protesten gegen das mittlerweile ein halbes Jahrhundert machthabende Baath Regime gekommen, an denen sich auch die Kurden beteiligten. Zum Jahrestag des Massakers von Qamislo von 2004 gingen am 12.März über 10.000 Kurden in Qamislo auf die Straße mit der Forderung, dass die Unterdrückungspolitik des Staates ein Ende haben sollte.
In Syrien leben nach Schätzungen etwa zwei Millionen Kurden, deren sprachlichen, kulturellen und ökonomischen Rechte durch das Regime beschnitten sind. Nach der Volkszählung im Jahr 1962 wurde 300.000 Kurden die Staatsangehörigkeit entzogen und ihr gesamtes Eigentum konfisziert. Die Zahl dieser Staatenlosen dürfte sich mittlerweile erheblich erhöht haben.

Quelle: ANF, 15.03.2011, ISKU

ISKU | Informationsstelle Kurdistan