Hohe Haftstrafen für „Biji Serok Apo!“

Aufgrund des Rufens der Parole „Es lebe der Vorsitzende Öcalan“ („Biji Serok Apo“) auf einer Kundgebung am 15.02.2010 in Elkê (Beytüşşebap) in der Region Şirnex (Şırnak) wurden 11 Personen zu Haftstrafen zwischen zehn Monaten und fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Rufen der Parolen wurde vom 4. Schwurgerichtshof in Amed (Diyarbakır) als „Begehen einer Straftat im Namen einer (verbotenen) Organisation ohne deren Mitglied zu sein“, „Propaganda für eine (verbotene) Organisation“ und „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ bewertet.
Der Kreisvorsitzende der BDP von Elkê (Beytüşşebap) Halit Erdem bewertete dieses Urteil als „Justizterror“ und verurteilte scharf, dass wenn KurdInnen sich ausdrücken dies als Inhaftierungsgrund gesehen wird.

Quelle: ANF, 21.12.2010, ISKU

ISKU | Informationsstelle Kurdistan