| „Hacker für die PKK“ – 20 Personen angeklagt AMED - Für 20 Personen, denen
vorgeworfen wird „Hacker der PKK“ zu sein, wurden insgesamt 40 Jahre Gefängnisstrafe
gefordert. Im Detail lautet die Anklage gegen diese Personen, die Mail-
und Facebookaccounts von 5.800 Bürokraten, Soldaten, Polizist_innen, sowie
von Vorsitzenden der MHP und BBP weitergegeben zu haben. Dies ist eine
neue Entwicklung in der strafrechtlichen Verfolgung. Bei einer Polizeioperation im vergangenen März wurden 20 Personen vom verantwortlichen Staatsanwalt in Diyarbakir beschuldigt, „Hacker“ zu sein. Die Befragung der 20, von denen sich 12 in Haft befinden, ging nun zu Ende. In einer 324-seitigen Anklageschrift wird ihnen vorgeworfen, Facebookdaten von 3.800 Militärs, fast 2000 Polizisten, Soldaten und Vorsitzenden der MHP und BBP gehackt zu haben. Auch Seiten der Öffentlichkeit
sollen, laut der Anklageschrift, gehackt worden sein. Eine Gruppe, die
sich selbst „virtuelle Guerilla“ nennt, ist beschuldigt, ihre Aktivitäten
im Auftrag der PKK getätigt zu haben. „Sie haben bekannt gegeben die Seiten
Tausender Institutionen angegriffen zu haben und diesen Kampf weiterführen
zu wollen. Durch Zurückverfolgen der Quelle dieser Bekanntgabe konnten
die Verantwortlichen ausgemacht werden und mit Hilfe der Internetseiten
der Organisation, die diese Bekanntgabe veröffentlichten festgestellt
werden, dass die Beschuldigten diese Aktionen durchgeführt haben",
so die Anklageschrift. In der Anklageschrift taucht auch eine Person auf, die in Athen unter einem Decknamen lebt. Diese hätte ihre Kontakte in der Türkei dazu angeregt, Heron-Drohnen zum Absturz zu bringen. Die Person sagte, so wird behauptet, dass Widerstandskämpfer im Irak mit 20 Dollar Software Heron-Flieger zum Abstürzen gebracht hätten und dass sie es nun selbst versuchen wolle. Auf den Computern der Angeklagten befinden sich afghanische und russischer Programme, mit denen Vorbereitungen für Angriffe auf Heron-Flieger getroffen wurden. Einer der Angeklagten habe über die Satelliten-Frequenz eines regionalen Fernsehsenders aus Batman versucht in die Frequenzen der Heron-Flugzeuge einzudringen. Weil aber die Hardware nicht ausreichte ist vermerk, dass dieser Plan in nächster Zeit nicht verwirklicht hätte werden können. In der Anklageschrift wird wegen „Verbrechen im Namen der Organisation", „Propaganda für die Organisation" und „Daten des Informationssystems zerstört, vernichtet, unzugänglich gemacht und verändert zu haben" eine 40-jährige Haftstrafe gefordert. (ANF, 17.08.2010, ISKU) |
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