Tausende Kurden in Deutschland sollen das Land verlassen

BERLIN – Die Mehrzahl der in Deutschland lebenden KurdInnen mit befristeter Aufenthalterlaubnis sind einst vor Repression in der Türkei geflohen. Nun sind achttausend MigrantInnen von der Ausweisung bedroht.

Ein Einwanderungsland wie Deutschland es ist, mit mehr als 80 Millionen EinwohnerInnen, ist das größte Land der EU. Statistiken zufolge leben 8 Millionen politische oder ökonomische Flüchtlinge in diesem Land. Die zahlenmäßig stärkste Gruppe von Flüchtlingen in Deutschland sind KurdInnen.

KurdInnen haben nach dem Putsch vom 12. September 1980 begonnen nach Deutschland zu emigrieren. Im Verlauf der Konflikte und der Räumung kurdischer Dörfer Anfang der 90er Jahre hat sich dieser Flüchtlingsstrom verstärkt. Innerhalb einiger Jahre ist die Zahl der in Deutschland lebenden KurdInnen auf 100.000 gestiegen. Noch immer können KurdInnen, die schon seit Jahren in Deutschland leben nicht zurückkehren, da sie in der Türkei immer noch gesucht werden oder ihnen Gefängnisstrafen drohen.

7. 735 KurdInnen, die vor politischer Repression aus der Türkei geflohen und seit Jahren mit befristeter Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, bekamen Briefe von deutschen Behörden mit der Aufforderung das Land zu verlassen, da „sich die Situation in der Türkei gebessert habe und ihrer Rückkehr nichts mehr im Wege stünde.“

Bei den Oberlandesgerichten Berlin und Hessen sowie bei Amtsgericht Lüneburg wurde von KurdInnen Widerspruch gegen diese Vorgehensweise erhoben. Mit dem Verweis auf die Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Türkei wurde einigen bisher der Widerspruch abgelehnt.

Kurdische yezidische Familien haben einen ähnlichen Brief erhalten: „eine Unterdrückung aus religiösen Gründen gibt es nicht mehr. Ihrer Rückkehr in die Türkei steht nichts mehr im Wege.“

Eine Gesetzesänderung bezüglich der in Deutschland lebenden Flüchtlinge wurde zuletzt 2006 durchgeführt. In dem Jahr hatte die Regierung entschieden, dass Personen, die selbst für ihr Auskommen sorgen und „integrationswillig“ sind, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen können.

Den Zahlen des Innenministeriums zufolge waren von 110 000 Flüchtlingen 35 000 von dieser Entscheidung betroffen und bekamen nochmals eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung muss ein Nachweis über den Versuch einer Arbeitsvermittlung erbracht werden. Im Verlauf dieser Überprüfung wurden die „Fluchtursachen“ und die Herkunftsländer der Flüchtlinge, die staatliche Hilfen beziehen, genauer in Augenschein genommen.

Das Innenministerium hat sich Bezug nehmend auf die entsprechenden Artikel des deutschen Ausländerrechts gegenüber den Emigrierten geäußert, dass sie im Falle des Wegfallens der Fluchtgründe und einer Verbesserung der Situation in ihrer Heimat „in ihre Länder zurückkehren sollen“.

Quelle: ANF, 09.06.2009

ISKU | Informationsstelle Kurdistan