Urteil im Prozess gegen kurdische Bürgermeister Ein Gericht in Diyarbakir hat am Dienstag das Urteil im Prozess gegen 56 kurdische Bürgermeister gefällt. Die überwiegend der »Partei der Demokratischen Gesellschaft« (DTP) angehörenden Politiker hatten im Dezember 2005 an den dänischen Ministerpräsidenten Anders Fogh Rasmussen appelliert, türkischen Forderungen nach Schließung des aus Kopenhagen sendenden kurdischen Fernsehkanals Roj TV nicht nachzugeben. Dieser Appell sei als Straftat zu werten, da Roj TV »Propaganda« für die in der Türkei verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) betreibe, ließ das Gericht gestern verlauten. Gegen 53 der Angeklagten verhängten die Richter deshalb eine Haftstrafe von zwei Monaten und 15 Tagen, die als Geldstrafe in Höhe von jeweils 900 Euro zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Aufsehen erregenden Prozess 15 Jahre Haft verlangt. Der Oberbürgermeister von Diyarbakir Osman Baydemir erklärte vor Gericht: „Wir stehen hinter jedem der 405 Wörter unseres Briefes und wiederholen hiermit seinen Inhalt.“ Weiterhin wies Baydemir darauf hin, dass der auch im Ausland bekannt gewordene „Türkentum“-Paragraph 301 vor allem in den westlichen Regionen der Türkei Anwendung finde, während in den kurdischen Gebieten mehr die Artikel 215, 216, 217, 220, 288 und 314 zur Einschränkung der Meinungsfreiheit eingesetzt würden. „All diese Paragraphen, die die Meinungsfreiheit behindern, müssen abgeschafft werden.“ Der dänische Ministerpräsident Rasmussen bezeichnete das Urteil als „unverständlich“. Quelle: jw/ÖP, 16.04.2008,
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