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Verfahren in Lübeck
Viele der festgenommenen 80 AntifaschistInnen, die es am 31. Januar nicht hinnehmen wollten, daß Nazis ungestört durch den Lübecker Stadtteil Moisling marschieren konnten, und sich ihnen entgegenstellten, erhielten entweder Bußgeldbescheide in Höhe von über DM 200.- wegen vermeintlichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz oder gar weitaus höher dotierte Strafbefehle wegen angeblicher Vermummung, Widerstand usw. Sie legten größtenteils alle Widerspruch gegen diese Strafbefehle ein und sehen jetzt ihren Hauptverhandlungen entgegen. Erste Prozeßtermine sind bereits angesetzt worden. Die erste Verhandlung fand am 25. 8. 98 vor dem Amtsgericht Lübeck statt. Diese wurde jedoch ohne Urteil verschoben, da ein Zeuge der Anklage nicht erschienen ist.
Weitere Prozeßtermine Amtsgericht Lübeck, Burgfeld 7:
03. 9., 12.30 Uhr, Raum 173
22. 9., 10.00 Uhr, Raum 150


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