Schill: Zusammenlegung mit OZ knapp gescheitert

Freitag, der 13. Oktober 2000 war für Ronald Schill wirklich kein Glückstag. Der Amtsrichter kassierte eine Geldstrafe über 120 Tagessätze wegen Rechtsbeugung durch die 3. Kammer des Landgerichts. Das Gericht war damit zwar unter der von der Staatsanwalt beantragten Bewährungsstrafe von 7 Monaten geblieben, sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, wäre Schill allerdings zumindest vorbestraft. Schill selbst fiel dazu nur noch ein, dass die Seilschaften der Alt-68er sogar in der ihn verurteilenden Kammer säßen: politische Analyse a lá Schill, denn der Vorsitzende Richter Göhlich ist stramm konservativ und CDU-Mitglied. Mit diesem Urteil hat das Gericht unter Göhlichs Vorsitz die Quadratur des Kreises geschafft: der selbst nach den Maßstäben bürgerlicher Klassenjustiz allzu selbstherrlichen Willkür Schills wurde ein Dämpfer verpaßt, Schill bleibt dafür der Ausschluß aus dem Richteramt wegen einer zu hohen Verurteilung erspart. Das vermeintlich liberale und unabhängige Image der Hamburger Justiz wäre gerettet.

Jenseits der juristischen Einschätzung beginnen in politischer Hinsicht für Schill die Probleme mit dieser Verurteilung größer zu werden. Nachdem bereits zwei führende Funktionäre der P.R.O.-Partei wegen Vorstrafen von ihren Ämtern zurücktreten mußten, ist Schills Ruf angekratzt. Aus seiner Sicht fast noch schlimmer sind die an Heftigkeit zunehmenden Querelen innerhalb seiner Partei. Die P.R.O. entpuppt sich mehr und mehr als ein Sammelbecken für gescheiterte Möchtegernpolitiker, die aus der rechtspopulistischen Stimmung in der Bevölkerung für Schill eigenes machtpolitisches Kapital ziehen wollen. Seit zwei Wochen werden diese wenig öffentlichkeitswirksamen Auseinandersetzung über die Mopo und das Hamburger Abendblatt ausgetragen. Seinem Ziel, Innensenator in Hamburg zu werden, schaden diese Konflikte, denn wettmachen kann Schill das miese Erscheinungsbild seiner Partei nur durch ein aggressiveres Auftreten in der Öffentlichkeit. Damit wird er zwar dafür sorgen, daß der anstehende Bürgerschaftwahlkampf insgesamt weiter nach rechts abdriften wird und er die 5%-Hürde schafft. Die Ernennung eines Roger Kusch als sicherheitspolitischer Berater der CDU, einem ultrarechten Law-and-Order-Fetischisten (übrigens Oberstaatsanwalt beim BGH!), der inhaltlich von Schill kaum zu unterscheiden ist und deswegen potentielle Schill-Wähler an die CDU binden soll, belegt diese Verschiebung der Inhalte (noch) weiter nach rechts. In dieser Konstellation treibt Schill seinen Wunschpartner, die CDU, trotzdem eher in die Arme einer großen Koalition mit der SPD. Und Schill würde dann zwar - egal ob mit rechtskräftiger Verurteilung oder nicht - in die Bürgerschaft einziehen, müßte sich dann jedoch als Oppositionspolitiker den Hintern platt sitzen. Und so hätte sich Schill seine Politkarriere bestimmt nicht vorgestellt. Daher spricht einiges dafür, daß Schill vielleicht den Kram noch vor dem Beginn des heißen Wahlkampfs hinschmeißen wird. Wetten...?!

Kba.



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