TATblatt


Hier wird behindert!

TATblatt, Quelle: Aussendung der Grünen

Noch immer - oder vielmehr in Zeiten der Sparpakete noch verstärkt - wird sich im öffentlichen Raum einer für sich nicht normgerecht bewegende Menschen behindernden Bauweise bedient. Ämter, Geschäfte, Lokale, Verkehrsmittel u.v.m. können mit Rollstühlen zumeist nicht erklommen werden. Dies soll nun durch ein neugestaltetes Symbol verdeutlicht werden, das auf allen behindernden Zugängen, Eingängen und Portalen angebracht werden soll - in den allermeisten Fällen wohl ohne Zustimmung der dafür verantwortlichen ArchitektInnen, BeamtInnen, EigentümerInnen. Das aus über 450 Entwürfen ausgewählte Symbol wurde dieser Tage von der Grünen Nationalratsabgeordneten Haidlmayr vorgestellt und gleich ganz öffentlichkeitswirksam auf U-Bahn-Zugänge und andere Portale gesprayt. NachahmerInnen ohne nationalrätliche Immunität sollten dies vielleicht etwas weniger öffentlich, von Kameras besser abgeschirmt tun. [Illegale Aktionen sind übrigens durchwegs verboten und werden vom TATblatt grundsätzlich missbilligt, weshalb wir davon mit Nachdruck abraten!; Anm. TATblatt]

Mit der Aktion soll ein unübersehbares Zeichen gesetzt und nachdrücklich auf die Diskriminierung von RollstuhlfahrerInnen, Blinden u.a. im öffentlichen Raum aufmerksam gemacht werden, so Haidlmayer. "Wer das runde Symbol vor seinem Geschäftsportal vorfindet, soll sich ruhig auf den Schlips getreten fühlen. Shops, Lokale und Ämter ohne behindertengerechten Zugang ignorieren nicht nur eine Bevölkerungsgruppe. Fehlende Rampen oder Ampeln ohne Akustikanlage stempeln uns zu Staatsbürger[Inne]n zweiter Klasse und verhindern unsere gleichberechtigte Teilnahme am täglichen Leben."

Das Symbol kann in Pickerl-Form bestellt werden bei:

Die Grünen Lindengasse 40 1070 Wien Tel: 01/521 25 25-0

e-mail: k.tikovits@gruene.or.at


aus: TATblatt Nr. +85 (,18/97) vom 23. Oktober 1997
(c)TATblatt
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken, alternativen und ähnlichen Medien ohne weiteres gestattet (Belegexemplar erbeten)!
In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung der Medieninhaberin (siehe Impressum)


[zum TATblatt-Inhaltsverzeichnis]