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    Trendy auf Kosten von MigrantInnen.

TATblatt.

Gegen GATS zu sein ist so trendy, dass sich ganze Lokalorganisationen der SPÖ und teilweise auch der ÖVP dazu entschlossen haben, den Kampf gegen das GATS-Abkommen in ihr Programm aufzunehmen. Die AK-Wien leistet sich sogar ein eigenes „GATS-Referat“.
So weit, so gut.... insbesondere, seit GATS unter anderem Dank der peinlichen Vorstellung von Minister Bartenstein in Cancun (er wollte halt auch einmal in der internationalen Presse erwähnt werden) ziemlich weit von einer Einigung entfernt ist....
Das erfreuliche Ergebnis von Cancun – Abbruch der Verhandlungen ohne Terminkalender (oder gar einer Grundlage) für eine Weiterführung – erlaubt nun auch unerfreuliche Aspekte des Anti-GATS-Hypes anzusprechen: Die rassistische Argumentation...
Tatsächlich haben insbesondere den SozialdemokratInnen nahestehende Organisationen – jederzeit bereit, Wasserwerke, Kanäle oder U-Bahnen via Cross-Border-Leasing an US-Unternehmen zu überschreiben – das sogenannte „Mode IV“ des GATS-Verhandlungskonzepts zum Kernpunkt ihrer Kritik gemacht.
„Mode IV“ ist der Kenncode für Verhandlungen über MitarbeiterInnenmigration: Unternehmen wollen MitarbeiterInnen ihres Unternehmens in alle Vertragsstaaten entsenden können, ohne dabei die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtliches Rahmenbedingungen des Ziellandes beachten zu müssen. So wäre es also denkbar, MitarbeiterInnen in einem Land mit niedrigen Sicherungsniveaus einzustellen und diese in ein Land mit hohen Sozialstandards zu entsenden.
Sorgen macht den SozialdemokratInnen dabei weniger die Tatsache, dass Sozialdumping betrieben werden könnte, als vielmehr die Freizügigkeit der Migration selbst. Und so fordert die Arbeiterkammer neben Quotenregelungen und Bedarfsprüfungen auch, „aus arbeitsmarktpolitischer Sicht besonders sensible Branchen (zB Bau- und Ingenieursdienstleistungen)“ gar nicht zu öffnen. Eine allfällige Öffnung der Arbeitsmärkte sollte überhaupt „nur für hochqualifizierte Arbeitskräfte erfolgen“.
Des Weiteren stellt sich die Arbeiterkammer die Schaffung einer Notstandsregelung „für den Fall außerordentlicher, ernster Störungen des nationalen Arbeitsmarktes“ vor.

     

aus TATblatt Nr. +203 Oktober 2003.

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